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Stadtarchiv Schwerin
Kuetemeyer-Schencke-Steinicke'sche Stiftung
Signatur: V04
Laufzeit: 1718-1951
Findbucheinleitung:
Vorwort:
Der Begründer dieser Stiftung ist der Lehnrath Johann Hermann Kuetemeyer.
Als Sohn des Senators Kuetemeyer am 24.Juni 1769 in Schwerin geboren, wurde er, nachdem er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, 1788 Bürger der Stadt und als Stadtsekretär beim Magistrat der Stadt angestellt. Im Jahr 1792 verheiratete er sich mit Christine Friederike Schencke, Tochter des Küchenmeisters Johann Schencke, wurde in dem selben Jahr zum Senator und 1803 zum Bürgermeister der Residenzstadt ernannt. 1804 bestand er das Advokaten-Examen, wurde 1807 zum Mitglied der Landes-Kredit-Kommission berufen, 1814 zum Hofrat ernannt und blieb bis zum Jahre 1819 im Dienste seiner Vaterstadt.
In diesem Jahre vom Großherzog zum zweiten, 1822 zum ersten Hypothekenbewahrer ernannt, erhielt er 1825 den Charakter eines Lehnrathes. Er bekleidete sein Amt, nachdem er 1838 sein 50jähriges Dienstjubiläum gefeiert hatte, noch bis zum Jahre 1840 und trat dann in den Ruhestand. Am 31.Juli 1854 beschloß er im eben vollendeten 85.Lebensjahr in seinem Schweriner Wohnhause an der Schloßstraße 10, sein langes und arbeitsreiches Leben.
Seine sterblichen Ãœberreste ruhen in der Lehnrath Kuetemeyer'schen Kapelle auf dem alten Domkirchhof.
Der Stifter war zweimal verheiratet, in erster Ehe mit einer Tochter des Küchenmeisters Schencke, in zweiter Ehe mit Luise Steinicke. Er hat seinen und seiner beiden Frauen Familiennamen im Namen, den er dieser Stiftung gab, verewigt.
Die Beweggründe für ihre Errichtung enthält die Stiftungsurkunde vom 22.März 1849 in folgenden Worten:
,,Da mir durch die frühe Übertragung eines mühsamen Amtes und das mir dadurch bewiesene Vertrauen allerdings der Weg zu den allmählich erreichten hohen Staats- und Ehrenstellen eröffnet ist, so habe ich mich entschlossen, der Schwerin'schen Gemeinde einen Beweis meiner Dankbarkeit und meines aufrichtigen Wunsches zu geben, daß ich eine Anstalt gründen und einrichten möge, wodurch der Wohlstand mancher hiesigen Einwohner befördert, also Glück, Heil und Segen über die ganze Kommune verbreitet werden dürfte."
Die rechtliche Grundlage dieser Stiftung ist die erwähnte Stiftungsurkunde, die landesherrlich am 26.März 1849 bestätigt worden ist. Durch diese Bestätigung- ein Gesetz für eine einzelne Rechtssache- erhielt die Stiftung die Rechte einer juristischen Person.
Außer den Bestimmungen der Stiftungsurkunde traf der Stifter noch in anderen Urkunden Vorschriften für die Einrichtung und Verwaltung seiner Stiftung, nämlich in seinem Testament vom 2.April 1849 sowie in zwei Testamentsnachträgen(Codicillen) vom 1.September 1851 und 28.Dezember 1852. 
Der Zweck dieser Stiftung war:
,,Daß die des baaren Geldes bedürftigen Einwohner der Stadt Schwerin  u n e n t g e l t l i c h  Anleihen erhalten, und gegen die jetzt oft bezahlt werdenden hohen Zinsen und Provisionen geschützt werden können.
Jeder Schwerin'sche Einwohner männlichen oder weiblichen Geschlechts, ohne Unterschied des Standes, des Amtes, des Betriebes, des Alters und der Religion soll hierdurch fähig erklärt sein, aus der Stiftungskasse Anleihen ohne alle Zinsen und Kosten zu erhalten, unter der einzigen Bedingung, daß die Mehrheit der Administratoren dieser Stiftung die ansuchende Person, nach ihrer, durch keine Vorschriften irgend einer Art zu beschränkenden Überzeugung für würdig und geeignet hält, die Wohltat dieser Stiftung zu genießen. Die Personen aber, welche mit ihren Ansprüchen abgewiesen werden, sollen niemals berechtigt sein, die Angabe irgend einiger Gründe zu verlangen, wenn die Administration die Gesuche nach ihrer völligen Willkür nicht erfüllen will." 
In einem weiteren Teil seines Testaments sagt der Stifter noch folgendes:
,,Ich habe die zur Miterbin eingesetzte, unterm 26.März 1849 landesherrlich bestätigte Stiftung gegründet, um nach meinen geringen Kräften zum Wohl der Stadt Schwerin und ihrer Einwohner, auch für die Zukunft vielleicht anderer mecklenburgischer Städte, beizutragen, und ein gutes Beispiel und Muster zu geben, insbesondere ist dabei mein Zweck gewesen, das Armwerden der Bürger und Einwohner, Gesellen, Tagelöhner, Bürgerinnen und Arbeitsfrauen zu verhindern, und geschickten, fleißigen, sparsamen, aber bedürftigen Personen fort und wieder aufzuhelfen, und da nur letztgedachte die Wohltat dieser unentgeltlichen Geld-Anleihe-Anstalt genießen sollen, so möchte ich hoffen und erwarten, daß mancher seinen Lebenswandel so führen und einrichten wird, daß er in Unglücksfällen oder bei fehlenden Betriebsmitteln eine sichere Aussicht habe, geholfen zu werden, ohne große Sicherheiten nachweisen oder Bürgen zu stellen, und für die Benutzung des Geldes Zinsen geben zu müssen."
Jedoch hat der Stifter in seinem Testament auch verfügt, daß auch verzinsliche Darlehn, besonders auf hohe Geldbeträge, wie aus den Akten ersichtlich, gewährt werden durften. Allerdings mit der Einschränkung, daß die Zinsen unter den sonst üblichen liegen sollen, nämlich bei 1-3%.
Als weitere Einschränkung der Vergabe und mit Voraussicht auf die kommenden Verhältnisse verfügte der Lehnrath, daß kleinere Summen vor größeren bewilligt werden sollten.
Bewilligte Anleihen sollten spätestens in 10 Jahren in selbstzuwählenden Raten abbezahlt sein.
In bezug auf die Vermehrung des Vermögens der Stiftung empfahl er Land zu kaufen, wo es nur ginge und dieses nicht zu veräußern, wogegen allerdings später öfter, im Sinne des Fortschritts,  verstoßen wurde. Als einen eher kuriosen aber doch scheinbar auch früher geltenden Grundsatz empfahl er keine staatlichen Papiere, in welcher Form auch immer, zu erwerben. Auch gegen diesen Punkt haben die Administratoren verstoßen, wie Tausende andere Deutsche auch im Ersten Weltkrieg, und damit eine krisenähnliche Situation für die Stiftung heraufbeschworen, welche die Entwicklung der Stiftung behindert hat.
Zwei weitere gesteckte Ziele waren, nach der Konsolidierung und Vermögensvergrößerung der Stiftung, die Ausdehnung auf andere mecklenburgische Städte und Gemeinden, sowie die Einrichtung einer Bibliothek, welche im Jahre 1906 mit zunächst 1000 Bänden gegründet wurde.
Für den Verwaltungsaufbau seiner Stiftung sah er 15 sogenannte Administratoren vor, welche ehrenamtlich die Stiftung führten und sich durch Zuwahl ergänzten. Diese faßten durch einfache Mehrheit Beschlüsse. Desweiteren bestanden für die verschiedenen Aufgaben 5, später 6, Abteilungen:
 		1. Die Abteilung für das Kassen- und Rechnungswesen,
		2. die Abteilung für Grundbuchsachen,
		3. die Abteilung für Äcker und Gärten,
		4. die Abteilung für das Haus und die Friedhofskapelle,
		5. die Abteilung für die Geld-Anleihe-Anstalt,
		6. die Abteilung für die Bibliothek.
Diese Abteilungen bestanden aus drei Administratoren und erledigten so die Geschäfte.
Neben der Satzung und der Hausordnung bestand für die Abteilung Geld-Anleihe-Anstalt ein eigenes Regulativ nebst Kassen- und Rechnungsordnung. Später wurden Abteilungen auch zusammengelegt.
Als weiteres und einziges Personal der Stiftung gab es noch einen Kassierer, welcher später auch die Registratur übernahm, und einen Diener. Beide wohnten unentgeltlich im Stiftungshaus.
Dieses Stiftungshaus wurde erst 1894 am Pfaffenteich errichtet, nachdem die Stiftung bei verschiedenen Vermietern untergekommen war, doch durch ihr ständiges verwaltungs-umfangsmäßiges Anwachsen wurde dieser Zustand unhaltbar.
Der Lehnrath Kuetemeyer hinterließ ein Vermögen von 314 583 Mark, darin enthalten sind 2 Häuser und rund 29 Morgen Land um die Stadt Schwerin.
In den folgenden Jahren vermehrte sich das Vermögen durch den Verkauf der beiden Häuser, die ersten erfolgten Anleihen und den Ankauf von Ackerflächen, besonders im Jahre 1895.
Danach ergab sich für das Jahr 1904 folgender Besitzstand der Stiftung:  690 166 Mark, in dieser Summe sind rund 63 Morgen Land enthalten. Von diesem Geld waren zu diesem Zeitpunkt etwa 180 000 Mark an Anleihen vergeben.
Nach den ersten Rechnungslegungen wurden seit der Gründung der Stiftung bis 1857  21 Darlehn bewilligt mit einem Volumen von 1485 Mark.
Dagegen waren es im Jahre 1904 schon 248 Neubewilligte mit einem Volumen von 73 680 Mark.
Es ist also ein stetiges Ansteigen an Anleihegesuchen zu beobachten.
Neben der Aufgabe Schweriner Bürgern zu helfen, fiel der Stiftung noch eine persönlichere Sache des Stifters zu, nämlich die Erfüllung des Testaments bezüglich die Renten auf Lebenszeit an verschiedene Personen, die ihm nahegestanden oder ihm gute Dienste geleistet hatten, sowie deren Kinder.
Die Stiftung hat in ihrem etwa 91jährigem Bestehen verschiedene Staats- und Regierungssysteme gesehen und überstanden, jedoch mit der neuen sozialistischen Staatsform kam auch ihr Ende und sie wurde wie auch viele andere Stiftungen aufgehoben. Allerdings war auch sie nicht heil durch die Gleichschaltungspolitik der Nationalsozialisten gegangen. Diese drängten schon bald auf die Zuwahl von Parteigenossen in den Vorstand und diese versuchten dann das Führerprinzip auch in dieser Institution durchzusetzen. Als nächstes wurde dann der Bürgermeister von Schwerin als Vorstandsvorsitzender gewählt und damit die Verquickung mit einem staatlichen Amte, die nicht im Sinne des Stifters war, da die Administratoren ja unabhängig in jeder Weise sein sollten, gegeben.
Dadurch war dem Mißbrauch der Stiftung natürlich Tür und Tor geöffnet. Aber trotzdem kam ihr endgültiges Aus erst nach dem Krieg und so konnten auch in der Zeit bis 1945 noch Anleihen vergeben werden und Bürgern der Stadt geholfen werden, wie es ja der Grundgedanke der Stiftung durch den Gründer war.
1941 Ãœbernahme in Verwaltung des OB (vgl. MR Nr. 15)

Bestandsgeschichte:
Ordnung und Verzeichnung erfolgte im September 1997 im Rahmen eines zweimonatigen Archivpraktikum. Der Bestand umfaßt die Akten der Lehnrath Kuetemeyer-Schencke-Steinicke'sche Stiftung zu Schwerin und die vom Stifter dem Lehnrath Kuetemeyer hinterlassenen Testamente und Vorschriften. Der Zeitraum der Überlieferung geht von 1718 bis 1951. Der Bestand wurde in die im Stadtarchiv vorhandene Tektonik eingeordnet und trägt nun das Kürzel V 4 (Vereine, Verbände und Stiftungen).

Ãœberlieferungslage:
Sehr wahrscheinlich sind die Akten der Kutemeyer'schen Stiftung nach deren Schließung an die Stadt Schwerin gegangen und wurden dann in den 50er Jahren dem Stadtarchiv überlassen.
Es waren zwei Registraturen erkennbar, wovon jedoch keine zum weiterführen geeignet war.

archivische Bearbeitung:
Nach dem Ordnen und Verzeichnen sind 307 Akteneinheiten vorhanden. Kassiert wurde nicht. Da
die alten Registraturen nicht geeignet waren Verwendung zu finden, wurde neu verzeichnet und geordnet.

Bestandsanalyse:
Die Arbeitsweise der Stiftung und ihrer Hauptabteilung der Geld-Anleihe-Anstalt ist sehr gut nachvollziehbar, auch aufgrund des Vorhandenseins der Satzung der Stiftung und Regelwerken für die einzelnen Abteilungen. 
Der Großteil der längerlaufenden Akten endet 1945, da nach dem Zweiten Weltkrieg Stiftungen in dem neuen Staat im Osten Deutschlands nicht weiterarbeiten durften.
Zum Personal, namentlich zu den Administratoren, Kassierer und Diener der Stiftung, findet sich in den Akten, außer den Namen und Berufen wenig.
 Der Bestand ist allerdings für die Stadtgeschichte Schwerins, mit seiner städtischen Ausdehnung über die nicht ganz einhundert Jahre des Bestehens der Stiftung, welche ja als Grundbesitzer von Land um die Stadt, sowie als Hauseigentümer in der Stadt auftrat, und die damals herrschenden sozialen und geldrechtlichen Verhältnisse in verschiedenen Staatsformen, deren Auswirkung auch die Stiftung zu spüren bekam, sehr interessant und von Bedeutung. 
Schwerin, den 30.9.1997, verz. Markus Hartig (Praktikant)

aktualisiert am: 03.05.2019