-  Stadtarchiv Schwerin
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Stadtarchiv Schwerin
Staatliches Eigentum
Signatur: R28
Laufzeit: 1945-1989
Findbucheinleitung:
1.	Registraturbildnergeschichte
Die Abteilung Finanzen unterhielt eine Unterabteilung bzw. ein Referat "Staatliches Eigen-tum". Teilweise erfolgte auch die Bezeichnung "Staatliches und treuhänderisch Verwaltetes Eigentum". Da zur Behördenorganisation und zum Dienstablauf fast keine Unterlagen überlie-fert sind, empfiehlt es sich, bei Bedarf  im Bestand Org.- Instrukteur - Abteilung die Arbeits-pläne einzusehen. Die Abteilung Staatliches Eigentum verwaltete alles was mit Eigentums-vorgängen zu tun hatte. Grundlage war die Verordnung zur Sicherung  von Vermögenswerten vom 17.07.1952. Da die sog. "Republikflucht" und "ständige Ausreise" ein permanentes Prob-lem der DDR war, sind die Akten auch durchgängig geführt worden. Die von den Flüchtlin-gen zurückgelassenen Vermögenswerte wurden erfasst. Ebenso wurden die Grundstücke mit "westlichen Eigentümern" erfasst und gegebenenfalls verwaltet bzw. später in Volkseigentum überführt. Da viele Hauseigentümer nicht in der Lage waren, unter der Mangelwirtschaft der DDR ihr Haus zu erhalten, wurde teils "freiwillig" auf das Eigentumsrecht verzichtet, teils zu Zwecken der Sanierung bzw. des Abrisses das Eigentum entzogen. Für den Aufbau Schwerins zu einer modernen Industriestadt, waren Neubauviertel und das dazugehörige soziale Umfeld notwendig. Hierfür wurden viele Grundstücke nach dem sog. Aufbaugesetz "in Anspruch" genommen, d.h. enteignet. Auch bei Straffälligkeit lautete das Urteil  häufig Vermögensentzug zugunsten des Staates. Dies war ein probates Mittel, private Unternehmer als "Saboteure" zu entlarven und deren Vermögen dem "volkseigenen Sektor" einzuverleiben. Ferner gehörte die Verwertung von Nachlässen bei denen kein Erbe festzustellen war, zu den Aufgaben der Vermögensverwaltung. Mit dem Ableben der DDR war auch die gängige Praxis des Umganges mit Vermögenswerten infrage gestellt. Um die Vorgänge rechtlich neu bewerten zu können, wurde in Schwerin ein Amt zu Regelung offener Vermögensfragen eingerichtet. In diesem Amt arbeiteten zeitweise 30 Juristen und Sachbearbeiter. Anhand der Akten der Abteilung "Staatliches Eigentum" wurden ca. 6.000 Anträge auf Vermögensrückführung bearbeitet. Was nach Anlage neuer Sachakten vom Altaktenbestand übrig ist, befindet sich nun im vorliegenden Bestand. Die anderen Vorgänge können erst nach Ablauf der Sperrfristen beim Fachdienst zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landkreis Ludwigslust eingesehen werden. Dieser ist der Rechtsnachfolger des Schweriner ARoV. 

2. Bestandsbearbeitung
2.1.	Zugang ins Archiv und frühere archivische Bearbeitung
Im Mai 1999 erfolgte die Abgabe der Akten ins Archiv. Leider war die frühere Verwaltungs-ordnung nicht mehr überliefert, sondern ein wüste Ablage in Umzugskartons. Dies machte die Erschließung auch besonders zeitaufwendig. 
2.2.	Fremdprovenienzen
Zusätzlich befanden sich zwischen den Unterlagen auch solche die der Abteilung Umwelt-schutz, Wasserwirtschaft und Erholungswesen zuzuordnen sind. Wahrscheinlich hat das ARoV diese ebenfalls benötigt und deshalb assimiliert. (2004 in Bestand R06 UWE überführt)  Im Januar 2000 erfolgt eine weiter Abgabe durch die Kämmerei (Herr Bartsch). Dabei sind einige Akten des Steueramtes überliefert. Dieses hatte zur Sicherung von Steuerschulden Wertpapiere eingezogen. 
2.3.	Bewertung und Kassation
Da anhand der Eigentumsverhältnisse eine Gesellschaft am besten erforscht werden kann, wurde auf Kassationen weitestgehend verzichtet. Lediglich Kontenblätter und Kontoauszüge im Zusammenhang mit der Häuserverwaltung wurden entfernt.


Schwerin den 10.01.2018 in Ariadne neu geladen von Jens-Uwe Rost

aktualisiert am: 03.05.2019