- Stadtarchiv Schwerin + B01 Neue Heimat Signatur: B01 Repositur: B01 Tektonik: Betriebe/Firmen Bestandsbildner:Stadtarchiv Schwerin Laufzeit: 1915-1956 aktualisiert am: 23.11.2021 + B03.1 HO Gaststätten Signatur: B03.1 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:Einleitung Bestandsgeschichte HO - Gaststätten Der Berstand HO-Gaststätten (nachfolgend abgekür [...]Einleitung Bestandsgeschichte HO - Gaststätten Der Berstand HO-Gaststätten (nachfolgend abgekürzt: HO-G) wurde am 03.12.1963 mit einem Ãœbergabeprotokoll dem Stadtarchiv Schwerin übergeben. Wann eine Bearbeitung des Bestandes stattfand, konnte nicht ermittelt werden. Die Ablage des Schriftgutes erfolgte ohne jeglichem Registraturzusammenhang, so daß ein Ordnungsschema zu erkennen war. Aufgrund der unübersichtlichen Ordnung und Verzeichnung war eine Neubearbeitung des Bestandes erforderlich, die im Jahre 1996 durch Jeannette Krämer vorgenommen wurde. Da, wie bereits angeführt, ein Registraturzusammenhang zu erkennen war, erfolgte die Gliederung des Bestandes auf der Grundlage des ermittelten Aktenplanes. Die Akteneinheiten wurden fast durchgehend neu formiert, da oftmals zahlreiche Schriftstücke verschiedenen Inhalts zusammengefaßt waren. Eine Kassation wurde bei den Mehrfachüberlieferungen, z.B. Sitzungsprotokolle, Gesetze, Anweisungen, allgemeinem Schriftverkehr ohne inhaltlichem Zusammenhang durchgeführt. Die Akteneinheiten des Bestandes umfassen einen Zeitraum von 1949 - 1960 und setzen sich Laufzeit: 1949-1960 aktualisiert am: 23.11.2021 + B03.2 HO Industriewaren Signatur: B03.2 Tektonik: Betriebe Laufzeit: 1948-1953 Findbucheinleitung: Bestandsgeschichte Wann der Bestand HO-Industriewaren (nachfolgend abgekürzt: HO-I) an das Stadtarchiv Schwerin übergeben bzw. wann die Findkartei erarbeitet wurde, konnte nicht ermittelt werden. [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + B03.3 HO Lebensmittel Signatur: B03.3 Tektonik: Betriebe Laufzeit: 1947-1962 Findbucheinleitung: Der Bestand HO-Lebensmittel (nachfolgend abgekürzt: HO-L) Schwerin I und II wurden am 15.08.1963 und am 08.081964 dem Stadtarchiv übergeben. Wann der vorleigende Bestand estmalig bearbeitet wurde [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + B04 Ostseeholzwerke Signatur: B04 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:VEB Ostsee-Holzwerke Schwerin mit Zweigniederlassung Lübz, ab 1951 zum VEB Holzbau VVB Leipzig Vorgänger:Adolf Rohrdantz, W. Gehrcke, Hafenhobelwerke (Wismar), ab 1939 auch Kohlenhandelsgesellschaft, Zweig [...]Adolf Rohrdantz, W. Gehrcke, Hafenhobelwerke (Wismar), ab 1939 auch Kohlenhandelsgesellschaft, Zweigniederlassung in Lübz. Reederei WEndendorf (Wismar) Laufzeit: 1867-1963 aktualisiert am: 17.12.2018 + B05 Treuhandgesellschaft Signatur: B05 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:siehe Findbucheinleitung Laufzeit: 1906-1951 aktualisiert am: 23.11.2021 + B06 Generatorholzwerke Signatur: B06 Tektonik: Betriebe Findbucheinleitung: Entwicklung der Generatorholzwerke Schwerin Die Generatorkraft AG für feste Kraftstoffe wurde am 29. Juni 1940 mit einem Stammkapital von 9.000.000 RM gegründet . Das Handelsregister weist a [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + B07 Deutsche Holzwerke Signatur: B07 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:Entwicklung der Deutschen Holzwerke Schwerin I. 1910 bis 1945 Die Firma Deutsche Holzwerke ist 191 [...]Entwicklung der Deutschen Holzwerke Schwerin I. 1910 bis 1945 Die Firma Deutsche Holzwerke ist 1910 als Tochterfirma aus der Firma H. Böckmann & Co, Güstrow, hervorgegangen. Inhaber der Firma H. Böckmann & Co waren Hans Böckmann, Johannes Müller und Fritz Dettmann. Von 1912 bis 1917 trug die Firma die Bezeichnung Deutsche Holzwerke Hans Böckmann, deren Inhaber Fritz Dettmann war. 1917 erfolgte eine Umbenennung in Deutsche Holzwerke, Fritz Dettmann. Um 1920 ging die Firma H. Böckmann & Co an Johannes Müller über, Fritz Dettmann und die Ruberoidwerke AG Hamburg werden stille Gesellschafter. Am 17.01.1920 wurde Ernst Heller Prokurist der Deutschen Holzwerke, welcher gleichzeitig in der Verkaufsabteilung der Firma Böckmann tätig war. Im Oktober 1921 überreichten die Ruberoidwerke AG, Hamburg, ein Darlehn in Höhe vom 1.200.000 Mk, wovon 1.000.000 hypothekarisch gesichert wurden: - 500 000 Mk auf das Grundstück in Krakow (mit Sägewerk, Wohnhaus, Ställe und Schuppen bebaut) - 500.000 Mk auf dem von der Firma Wilhelm Wiechelt gekauften Teil (Fabrikgrundstück), Neue Straße in Güstrow. Mit der Darlehnszusage verpflichten die Ruberoidwerke Fritz Dettmann sein politisches Mandat als Landtagsabgeordneter zum 01.11.1921 niederzulegen und keine politischen Mandate mehr anzunehmen. Bereits am 12.8.1920 sollte Dettmann für die Dauer seiner Amtstätigkeit als Staatsminister auf die Ausübung jedweger Tätigkeit als Inhaber der Firma in Güstrow sowie als Vertreter des Inhabers der Firma Böckmann & Co, Güstrow verzichten. Die Leitung des Güstrower Betriebes sollte Ernst Heller und die Leitung des Krakower Betriebes Johannes Müller sowie Ernst Heller übertragen werden . Vermutlich befand sich die Firma in finanziellen Schwierigkeiten, so daß die Ruberoidwerke hohe Verbindlichkeiten an ein Darlehn knüpfte. 1922 begann der vollständige Aufbau der Anlagen der Deutschen Holzwerke. Vorgänger des Betriebes war die Firma Wiechelt. Ursprünglich begann man mit dem Bau von Holzhäusern und Einrichtung derselben im Bauernstil. Des weiteren wurden Gartenmöbel produziert. Nachdem Ernst Heller in den Betrieb eintrat, wurde aus dem Nebenzweig Schlafzimmerproduktion ein Hauptzweig, welcher hervorragend expandierte. Bis 1928 hatten die Deutschen Holzwerke ihren Hauptsitz in Güstrow, wo die Möbelfabrik arbeitete und die Verwaltung des Sägewerkes Krakow erfolgte. Am 29.7.1922 übernahm die Mecklenburger Holzindustrie AG aus dem Amtsreservat zu Groß Medewege zwischen Hafenbahn und Gartengelände südlich des Sachsenberges 6ha 28a 92qm zu den Bedingungen der Erbpacht. Eigentümer war die Schweriner Landdrostei. Bereits im November 1927 meldete die Mecklenburger Holzindustrie AG Konkurs an und die Deutschen Holzwerke übernahmen den Betrieb zu einem Preis von 200 000 RM. Die Vertragsunterzeichnung mit der Stadt Schwerin über die Liegenschaft erfolgte am 21.11.1927. Die Deutschen Holzwerke mußten sich verpflichten, 80% der Arbeiter aus der Schweriner Arbeiterschaft zu übernehmen und den Betrieb bis zum 01.04.1929 in Schwerin aufzunehmen. Eine weitere Bedingung war die Verlegung des Sitzes der OHG von Güstrow nach Schwerin. Nach erfolgten Vertragsabschluß mit der Stadt Schwerin verkaufte Fritz Dettmann seine Grundstücke in Güstrow an Johannes Müller. Im gleichen Jahr gründeten Fritz Dettmann und Johannes Müller die Schweriner Holzkontor GmbH. Nach der Ãœbersiedlung des Betriebes von Güstrow nach Schwerin erfolgte eine vollständige Leitungstrennung des Sägewerkes Krakow, Fritz Dettmann, von der Möbelfabrik, Ernst Heller . In Schwerin wurden ca. 100 Arbeiter beschäftigt, welche 1934 auf 240 Angestellte und Arbeiter stieg. Das Gesamtgrundstück verfügte über eine Größe von ca. 67000 qm mit Bahnanschluß und einer Wasserverladestelle. Die Betriebs-, Lager- und Fabrikgebäude umfaßten eine bebaute Grundfläche von ca. 17000 qm. 1934 verfügte der Betrieb über eine der modernsten Malerei für lackierte Möbel. 1934 wurde ein Vertrauensrat gebildet, welcher für die Belange der Arbeiter und Angestellten fungierte. In den Rat wurden folgende Personen gewählt: Strassenburg, Frings, Schmidt, Timm, Andrich, Schmalfeldt, Michaelsen. Während der Zeit des 3. Reiches produzierte der Betrieb überwiegend für den Rüstungsbereich, so für: - Norddeutsche Dornierwerke GmbH Wismar ( Werkzeugmodelle, Rüstsatzkisten) - Luftgaukommando XI, Hamburg-Blankenese (Offiziersausstattungen) - Luftgaukommando II Posen (Offiziersausstattungen) - Luftgaukommando III/IV, Berlin (Offiziersausstattungen) - Heinkel Flugzeugwerke, Rostock (Ersatz für Fliegerschäden) - Möbelbeauftragter der WHI, Berlin (Schlafzimmer für Kriegsgeschädigte) - Luftkommando Moskau, Minsk (Ostland), (Offiziersausstattungen). Bis 1945 war der Betrieb voll in das Rüstungsnotprogramm des Chefs des Rüstungsstabes des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion eingebunden. Wie es kurz nach Beendigung des Krieges weiterging konnte nicht festgestellt werden. In einem Bericht des Betriebsrates vom 30.12.1947 wurde festgehalten, daß die ,,SMA über alles verfügt, was angefertigt wird, besonders über die Eichen-Schlafzimmer, welche für die Angehörigen der Armee und für Betriebsangehörige der Schiffsreperaturwerft Wismar bestimmt sind" . II. 1945 bis 1995 (Jens-Uwe Rost vgl. Akten Nr. 73, 78) - 1948 Umwandlung in VEB - 1953-1960 Ãœbernahm der Werke Klosterstraße, Großer Moor und Kreisbauhof - 1954 Zusammenlegung VEB K Holzverarbeitungsbetrieb (Großer Moor, Ziegelsee, Görries, VEB DHW / Deutsche Holzwerke. - bis 1958 polierte und mattierte Schlafzimmermöbel - ab 1958 im Schwabbelverfahren geschliffen - ab 1959 bis 1964 Umstellung auf Spanplatten - 1962 eigene Betriebskantine, Betriebsarzt und Ferienobjekt in Retgendorf - 1964/65 Umstellung von Furnier auf Dekofolie - 1964 Unterstellung VVB Möbel Dresden - ab 1971/72 reiner Montage- und Auslieferungsbetrieb (Verwaltungsgebäude, Verladerampe, Hofbefestigung und Straßenbau, Transport mit Rollbahnen - 1972 Eingliederung VEB Möbelfabrik Schönberg u. Glaserei Weiß aus Schwerin - 1973 Umbenennung von Deutsche Holzwerke in VEB Möbelwerke Schwerin - 1974 Oberflächenhalle mit Anlage für Frontbauteile - 1982 Angliederung VEB Schulmöbel Herrnburg - 1984 Angliederung Holzwerk Rehna mit Produktionsstätte Schlagsdorf - 1986 neues Materiallager, Exportmöbelversand in Großcontainern - Teil des VEB Möbelkombinat Ribnitz-Damgarten. Nach dem Ende der DDR wurde der Betriebe in die Schweriner Möbelwerke GmbH umgewandelt und 1995 aufgelöst. Vorgänger:Bestandsgeschichte und archivische Bearbeitung Teil 1: Wann der überlieferte Bestand vom Stadtarc [...]Bestandsgeschichte und archivische Bearbeitung Teil 1: Wann der überlieferte Bestand vom Stadtarchiv Schwerin übernommen wurde, konnte nicht ermittelt werden. Weiterhin fehlten Hinweise auf die Erstellung der überlieferten Findkartei. Das Schriftgut der Altregistratur wurde ohne jeglichen Registraturzusammenhang abgelegt, so daß ein Ordnungsschema nicht zu erkennen war. Auf der Findkartei erfolgte eine Mehrfachverzeichnung, die fehlerhaft durchgeführt wurde. Aufgrund dessen war eine Neuverzeichnung erforderlich, die im Jahre 1998 J. Krämer vornahm und die vorliegende Ordnung schuf. Während der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten konnten Akteneinheiten einer anderen Provenienz ermittelt werden, die einen neuen Bestand bildeten. Die Akteneinheiten des Bestandes wurden überwiegend neu formiert und nach sachlichen Gesichtspunkten gegliedert. Innerhalb der Akteneinheiten erfolgte eine buchmäßige Reihung der Schriftstücke. Kassiert wurden Mehrfachüberlieferungen , z.B. doppelte Schriftstückausführungen, Anweisungen, Korrespondenzen ohne inhaltlichem Zusammenhang. Die Akteneinheiten des ersten Teilbestandes umfassen den Zeitraum von 1919 - 1953. Teil 2: Nach Auflösung des Betriebes wurden einige Betriebsunterlagen, v. a. Fotos und Chroniken (insg. 0,5 lfm) 1995 an das Stadtgeschichtsmuseum übergeben. 2020 wurden dies Unterlagen von Dr. Schwichtenberg im Stadtarchiv abgegeben. V. a. die Fotobände waren in einem schlechten Zustand, d. h. die Fotos waren aus den Fotoecken gefallen und ein Wiederfinden und die Zuordnung äußerst schwer bis unmöglich. Zudem muss die Lagerung sehr schlecht gewesen sein, da die Fotos zum Teil stark gewellt und durch UV-Licht unkenntlich geworden sind. Um den Zustand nicht weiter zu verschlechtern wurde im März 2021 von Jens-Uwe Rost die Verzeichnung vorgenommen und dabei die Fotos in Pergaminhüllen verpackt. Laufzeit: 1919-1988 Findbucheinleitung: aktualisiert am: 17.11.2021 + B08 Schweriner Möbelwerkstätten Signatur: B08 Tektonik: Betriebe Vorgänger:Mecklenburgische Holzindustrie u. Möbelfabrik Liesberg Laufzeit: 1946-1951 aktualisiert am: 18.09.2018 + B09 Kreislichtspielbetrieb Signatur: B09 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:- 1953 gegründet mit Capitol und Kleines Lichtspielhaus. - Vorgänger:Capitol, Schauburg von Johannes Dürkop, Palast-Theater, Lichtkunst-Palast, Apollo-Lichtspiele, Zent [...]Capitol, Schauburg von Johannes Dürkop, Palast-Theater, Lichtkunst-Palast, Apollo-Lichtspiele, Zentrallichtspiele Crivitz Nachfolger:1963 VEB Lichtspielbetriebe Laufzeit: 1930-1963 aktualisiert am: 17.12.2018 + B10 Landeskraftfahrzeugwerkstatt Signatur: B10 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:siehe Findbucheinleitung Vorgänger:Willy Peetsch, Bruno Pfitzner aktualisiert am: 18.09.2018 + B11 Landesbaugesellschaft Signatur: B11 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:Mecklenburgische Landes-, Wohn- und Siedlungsbaugesellschaft GmbH (LAWO) 1946 gegründet. Gesellscha [...]Mecklenburgische Landes-, Wohn- und Siedlungsbaugesellschaft GmbH (LAWO) 1946 gegründet. Gesellschafter Land Mecklenburg und die Heimstätten GmbH.(siehe Findbucheinleitung) aktualisiert am: 17.12.2018 + B12 Deutsche Volksbühne Mecklenburg Signatur: B12 Tektonik: Betriebe Bestandsbildner:siehe Findbucheinleitung Laufzeit: 1947-1953 aktualisiert am: 18.09.2018 + B13 VEB Minol Signatur: B13 Tektonik: Betriebe Vorgänger:Treib- und Schmierstoff-Vetriebsgesellschaft mbH Deutsche Kraftstoff- und Mineralölzentrale DHZ K [...]Treib- und Schmierstoff-Vetriebsgesellschaft mbH Deutsche Kraftstoff- und Mineralölzentrale DHZ Kraftstoffe und Mineralöle Laufzeit: 1931-1953 aktualisiert am: 17.12.2018 + B14 Maschinenausleihstation (MAS) / Maschinentraktorenstation (MTS) Signatur: B14 Tektonik: Betriebe Laufzeit: 1906-1959 Findbucheinleitung: 1. Entstehungsgeschichte der MAS und der MTS Durch die Bodenreform vom September 1945 wurden alle Grundbesitzer, die über 100 ha Boden besaßen, entschädigungslos enteignet. In dieser Zeit grü [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + D05 Sportstättenverwaltung Signatur: D05 Tektonik: Dezernate nach 1990 Bestandsbildner:Amt für Schule und Sport Vorgänger:Sportstättenverwaltung Laufzeit: 1990-2001 Zitierweise: D05-Sportstättenverwaltung aktualisiert am: 16.09.2020 + D10 Hochbauamt Signatur: D10 Tektonik: Dezernate nach 1990 Bestandsbildner:1990 aus VEB HAG Komplexer Wohnungsbau Nachfolger:Zentrales Gebäudemanagement (ZGM) Laufzeit: 1953-1999 aktualisiert am: 31.05.2018 + D11 Amt für Verkehrsanlagen/Verkehrsplanung Signatur: D11 Tektonik: Dezernate nach 1990 Bestandsbildner:Amt für Verkehrsanlagen Vorgänger:SSUB Laufzeit: 1972-2001 aktualisiert am: 16.09.2020 + EK Stadtkrankenhaus Signatur: EK Tektonik: Eigenbetriebe Laufzeit: 1829-1957 Findbucheinleitung: Inhaltsverzeichnis Einleitung Seiten I. Institutionsgeschichte 1. Stadtkrankenhaus 2-7 2. Buchstelle für das Gesundheitswesen des Stadt- und Landkreises 7 II. Bestandsgesc [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + ES Ersparnisanstalt Schwerin Signatur: ES Tektonik: Eigenbetriebe Bestandsbildner:1821 gegründet, ab 1918 Stadtsparkasse, 1921 Zusammenschluss mit der Vorschuss- und Grundbesitzerba [...]1821 gegründet, ab 1918 Stadtsparkasse, 1921 Zusammenschluss mit der Vorschuss- und Grundbesitzerbank (vgl. Rehberg-Credé: Sparbuch statt Sparstrumpf) - siehe Vorwort Findbuch Laufzeit: 1820-1945 aktualisiert am: 09.01.2019 + EW Stadtwerke Signatur: EW Tektonik: Eigenbetriebe Bestandsbildner: Ab 1936 mit Stadtbad als Städtische Werke vereint. Vorgänger:1889 Wasserwerk, 1903 Elektrizitätswerk, 1908 Straßenbahn, 1919 Gaswerk übernommen. Nachfolger:1949 Kommunale Wirtschaftsunternehmen KWU (u. a. mit Müllabfuhr, Schlachthof). 1951 in kommunale VE [...]1949 Kommunale Wirtschaftsunternehmen KWU (u. a. mit Müllabfuhr, Schlachthof). 1951 in kommunale VEB (K) der Abt. Industrie unterstellt. aktualisiert am: 21.09.2018 + M Magistrat Signatur: M Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:Stadtarchiv Schwerin Laufzeit: 1330-1953 aktualisiert am: 25.11.2021 + MA Bürgerausschuß Signatur: MA Tektonik: Magistrat Bestandsbildner: Bürgerausschuß / Stadtverordnetenversammlung 1831 - 1938 Der Bürgerausschuß wurde auf Grund de [...] Bürgerausschuß / Stadtverordnetenversammlung 1831 - 1938 Der Bürgerausschuß wurde auf Grund der " Urkunde über die Vereinigung der Alt- und Neustadt Schwerin zu einem Gemeindeverbande und über die hierdurch erforderlichen näheren Bestimmungen in Verwaltung und Verfassung der Stadt " geschaffen. Die Verhandlungen hatten sich Jahrzehnte hingezogen. Am 9.3.1814 empfahl die Regierung, den wiederholten Antrag des Magistrates der Altstadt auf Vereinigung beider Städte hinhaltend zu behandeln ( in einem direkt an den Herzog gerichteten von diesem eingeforderten Gutachten ). Anscheinend war die Regierung grundsätzlich nicht dagegen; anders ist es wohl kaum zu erklären, daß die Stelle des 1816 verstorbenen neustädtischen Bürgermeisters Schnelle fast vier Jahre nicht wiederbesetzt wurde. Statt dessen erfolgte kommissarische Verwaltung, und zwar zuerst sogar durch einen Senator der Altstadt, Karl Wilhelm Krüger. Warum es damals nicht zur Vereinigung kam, geht aus den Akten nicht hervor. Zwar liegt ein Protestschreiben der beiden neustädtischen Stadträte J.D.E. Schulze und J.F. Kittel ( mehr als die beiden gab es damals nicht, es war also praktisch der gesamte Rat ) vor, aber das dürfte kaum ausschlaggebend gewesen sein. Der wahre Grund dürfte bei Friedrich Franz I. gelegen haben, Jedenfalls erklärte er in einem Schreiben vom 30.10.1824, in dem er einen neuen, ihm persönlich überreichten Antrag, der Regierung zur Prüfung überweist, wörtlich: "Obgleich ich nie für die Vereinigung beider Städte gewesen bin...." empfehle ich doch sorgfältige Prüfung. Die Prüfung erfolgte so gründlich, daß eine Antwort erst am 21.09.1827 erfolgte. Eine klare Entscheidung war nicht enthalten. Immerhin wurde am 17.12.1827 ein Kanzleirat Müller mit "unverbindlichen" Vorarbeiten beauftragt. Die Antragsteller, es waren diesmal beide Räte gemeinsam gewesen, erfuhren davon überhaupt nichts. Jedoch scheint aus nicht ersichtlichen Gründen Friedrich Franz inzwischen seine Ansicht geändert zu haben. Am 29.03. 1829 ernannte er den Landdrost von Plessen zum offiziellen Beauftragten für Verhandlungen mit den beiden Räten. Seitens der Altstadt war Verhandlungspartner der Stadtsyndicus Dr. Knaudt, von der Neustadt Bürgermeister Floercke. Diese Kommission legte am 19.03.1831 einen Entwurf vor , der am 23.11.1831 angenommen wurde. Allerdings scheint die Regierung schon vorher fest entschlossen gewesen zu sein, die Vereinigung zu Stande zubringen. Denn schon im Juli 1831 wurde auf Anordnung der Regierung in Schwerin ein Bürgerausschuß gewählt, mit der ausdrücklichen Aufgabe sich über den Entwurf vom März zu äußern und etwaige Gegenvorschläge zu machen. So gab es das Kuriosum, daß der erste Bürgerausschuß in Schwerin auf Grund einer noch gar nicht existierenden Verordnung gewählt wurde, denn er blieb nach Inkrafttreten der Urkunde als stadtverfassungsmäßiger Bürgerausschuß im Amt. Er machte zwar einige Ergänzungsvorschläge, hat aber anscheinend die prinzipiellen Schwächen des Entwurfs nicht anerkannt, vor allem die unklare Stellung zum Magistrat, die dann später eine Quelle unendlicher Kompetenzstreitigkeiten wurde. Am 28.01.1832 wurde der noch einmal überarbeitete Entwurf von Friedrich Franz unterzeichnet und damit rechtsgültig. (Das vorstehende nach Akten des Archivs Schwerin, Ministerium des Inneren, Nr. 4161) Die "Urkunde" , die mit nur geringfügigen Änderungen, die zu dem nichts Grundsätzliches betrafen, bis 1919 (genau bis 30.06.) in Kraft blieb, befaßt sich in den § 76 bis 129 mit dem Bürgerausschuß. Hierzu muß man wissen, daß "Bürger" damals ein terminus technicus war; bei weitem nicht jeder, der damals in Schwerin wohnte, war Bürger. § 77 sagt ausdrücklich " Bürger ist derjenige, der das Bürgerrecht besitzt". Die Erlangung des Bürgerrechts war aber an Voraussetzungen geknüpft, der Betreffende mußte " mit Haus und Herd ansässig sein. Das heißt, er mußte eigenes Haus und eigenen Hauhalt haben. Das Bürgerrecht wurde nämlich nur an das Familienoberhaupt verliehen, seine Angehörigen waren nicht Bürger. Aber auch Hausbesitzer mit eigenem Haushalt waren nicht in jedem Fall Bürger. Die Einwohnerschaft Schwerins gliederte sich nach dem Stand von 1832 in Bürger, Einwohner, Eximierte, Schutzbürger, Militärpersonen und einen nicht mit besonderem Titel versehenen Rest, der in sich noch wieder sehr Verschiedenes umfaßte. Bürger waren, wie schon gesagt, Hausbesitzer mit eigenem Haushalt, Sie hatten das allgemeine Recht, "bürgerliche Nahrung" zu betreiben, d.h. Handel und Handwerk. Sie trugen die vollen städtischen Lasten, hatten dafür aber auch gewisse Rechte gegen die Stadt , vor allem Kranken- und Altersversorgung. Einwohner waren ständig in Schwerin ansässig, wohnten aber nicht in eigenen Häusern sondern zur Miete, ob eigener Haushalt oder nicht war gleichgültig. Sie konnten in "nichtbürgerlichen" Berufen selbständig arbeiten, z.B. als Fuhrleute, Fischer, Lohndiener, Stellenvermittler usw., oder als Arbeiter oder Angestellte in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie trugen die vollen städtischen Lasten ,hatten aber nicht die vollen Rechte der Stadt gegenüber. Landwirtschaft und Gärtnerei waren an sich nicht "bürgerlich", da sie sich aber von einer Mietwohnung aus schlecht betreiben ließen, waren die "Ackerbürger" meist als Hausbesitzer doch Bürger. Ãœberhaupt durften Bürger durchaus auch "nichtbürgerliche" Berufe ausüben, während Einwohner keine "bürgerliche Nahrung" treiben durften. Bei den Eximierten muß man zwei Gruppen unterscheiden. Einmal waren es die Träger akademischer Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Pastoren, Lehrer nur zum Teil., zum anderen die höheren Regierungsangestellten und Hofchargen. Sie konnten eigene Häuser besitzen oder zur Miete (bzw. in Dienstwohnungen) wohnen und durften keine "bürgerliche Nahrung" treiben. Städtische Lasten trugen sie nur in beschränkten Umfang, hatten dagegen auch keine Rechte gegen die Stadt. Schutzbürger waren ständige Bewohner nicht christlichen Glaubens, d.h. also praktisch nur Juden. Sie konnten eigenen Häuser besitzen und in gewissen Umfang bürgerliche Berufe ausüben. Rechtlich waren sie allerdings den Bürgern nicht gleich gestellt. Sie zahlten städtische Lasten, allerdings in anderer Form als die Bürger, hatten aber keine Rechte gegen die Stadt. Diese Kategorie wurde 1849 abgeschafft und die bisherigen Schutzbürger in die jeweils zutreffende Kategorie einrangiert. Das Militär bildete eine abgeschlossene Körperschaft, zahlte keine städtischen Lasten und hatte keine Rechte gegen die Stadt. Der nicht titulierte Rest umfaßte danach einmal alle Familienangehörigen, solange sie keinen eigenen Erwerb hatten, alle zum Haushalt gehörenden Personen, also persönliche Dienerschaft, Stubenmädchen, Köchinnen usw. ,soweit sie im Haus wohnten, Lehrlinge (die damals meist noch beim Meister wohnen mußten), Gesellen ( falls sie keine eigene Wohnung hatten) und darüber hinaus alle, die sich in den genannten Kategorien nicht unterbringen ließen. Aktives wie passives Wahlrecht zum Bürgerausschuß hatten nur Bürger und diejenigen Eximierten, die das Bürgerrecht erwarben. Das wurde ihnen durch die " Urkunde" ermöglicht, ohne daß sie deswegen ihre Stellung als Eximierte aufgeben brauchten (§ 80 ) vielmehr blieben sie, mit alleiniger Ausbescheidung ihrer Teilnahme an der Stadtverwaltung, den übrigen Eximierten völlig gleich. Regierungs- und Hofchargen haben davon nicht sehr viel Gebrauch gemacht, dagegen drohte der Bürgerausschuß mehrmals zu einer Art Rechtsanwaltskammer zu werden. Vom Stimmrecht ausgeschlossen waren 1.) Mitglieder des Magistrats, sowie alle Stadtoffizianten (1849 aufgehoben), 2.) wer mit den Stadtabgaben über ein Jahr im Rückstand war, 3.) wer unter Vormundschaft stand, 4.) wem durch gerichtliches Urteil die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt waren, 5.) wer Konkurs gemacht hatte oder das Armenrecht in Anspruch nahm, 6.) wer wegen eines ehrenrührigen Verbrechens verurteilt worden war ( gleichgültig, wie lange her) und 6.) jüdische Glaubensangehörige ( traf für Schwerin gar nicht zu, da hier Juden nicht Bürger erden konnten; diese Einschränkungen sind aus einem Landesgesetz wörtlich übernommen). Das wurde 1849 geändert. Soweit Juden in die Kategorie " Bürger" eingestuft wurden, erhielten sie aktives wie passives Wahlrecht. Die Wahl erfolgte auf sechs Jahre und mußte angenommen werden - auch ohne vorherige Befragung. Ablehnen durften nur Ärzte, Chirurgen, Geistliche, Lehrer, großherzogliche Diener, ferner wer über 60 Jahre alt war, Schwerkranke ohne Aussicht auf Besserung in absehbarer Zeit und wer schon einmal Bürgerausschußmitglied gewesen war. Von dieser Befugnis wurde unterschiedlich Gebrauch gemacht. Geistliche lehnten anscheinend grundsätzlich ab, jedenfalls ist in all den Jahren von 1831 bis 1919 nicht einer im Bürgerausschuß gewesen. Lehrer waren selten, Ärzte dagegen fast immer vertreten, wenn auch nicht sehr zahlreich. Von der Ablehnung einer zweiten Wahl wurde weniger Gebrauch gemacht. Nachdem die nötige Zeit vergangen war, fanden sich im Bürgerausschuß erstaunlich hohe Dienstalter (bis zu 40 Jahren) in gar nicht so geringer Zahl. Freilich lag das zum Teil auch an dem geringen Interesse der meisten Schweriner Wahlfähigen. Die meisten waren froh, wenn sich irgend jemand anders dazu bereitfand, und wählten so ziemlich jeden, der sich dazu bereit erklärte, so oft wieder, wie er wollte. Denn es hatte sich bald herum gesprochen, daß die Stellung eines Bürgerrepräsentanten (so die offizielle Bezeichnung) materiell gar nichts und ideell auch nicht viel einbrachte. Der Posten war ehrenamtlich, erforderte einigen Zeitaufwand und Entscheidungskompentenzen. Auch die Wahlbeteiligung war gering, so gab es z.B. 1845 zwar 1112 Wahlberechtigte (das waren allerdings nur rund 9,5% der Einwohner). Davon wählten ganze 94 = 8,8% der Wahlberechtigten = 0,5% der Bewohner. Um die Zahlen etwas zu heben, wurden 1848 auch die "rezipierten Einwohner"(d.h. der etwas besser gestellte Teil der "Einwohner" im vorgedachten Begriff) wahlberechtigt, ferner alle akademischen Gebildeten, alle Beamten im Stadtdienst und alle " Rentiere" (d.h. Personen, die ohne zu arbeiten von ihrem Vermögen lebten). Viel half es nicht. Die Wählerzahl stieg zwar zunächst einmal ziemlich stark, wahlberechtigt waren dadurch 1848 rund 18 % der Einwohner, davon wählten 1475 = 42 % der Wahlberechtigten = 7,1 % der Einwohner, aber diese Zahl wurde erst nach 1900 wieder erreicht. Zunächst einmal ging die Zahl der Wählenden stark zurück, obwohl die Zahl der Wahlberechtigten etwa gleich blieb. 1855 wählten ganze 109 Mann, d.h. prozentual noch weniger als 1845. Mit der Ãœbernahme der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes 1868 und später weiterer Bundes- bzw. Reichsgesetze wurde der Begriff der "bürgerlichen Nahrung" abgeschafft. Damit entfiel für viele Schweriner der Anreiz zum Erwerb des Bürgerrechts. Trotz steigender Einwohnerzahl sank damit die Zahl der Wahlberechtigten. 1880 waren es nur noch 2300 bei 30146 Einwohnern (davon wählten 336, also etwas über 1 %). Nach dem schon seit 1879 verhandelt worden war ( allerdings mit jahrelangen Unterbrechungen), wurde 1887 der Aufnahmemodus für Bürger geändert. Erklärtes Ziel war, die Zahl der "Bürger" zu erhöhen, deshalb wurden die Bedingungen gelockert. Da jedoch mit dem Bürgerrecht kaum noch materielle Vorteile verbunden waren, hatte diese Aktion nicht viel Erfolg, wenn auch wenigstens die Abnahme der Wählerzahl damit gebremst werden konnte. Dafür stieg ab etwa 1900 das Interesse der Wähler, 1910 wählten sogar über 50 % der Berechtigten, was - soweit Zahlen vorhanden sind - noch nie dagewesen war. Allerdings waren auch das erst rund 4 % der Einwohner. 1913 wurde noch einmal versucht, den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern, jedoch konnten sich Magistrat und Bürgerausschuß nicht einigen, so daß die Verhandlungen ergebnislos blieben. Die Zahl der Bürgerrepräsentanten war 1832 auf 30 festgesetzt worden, jedoch mit dem Zusatz, daß die Zahl bei starkem steigen der Einwohnerzahl erhöht werden sollte. In WirklichkeÃt waren es von Anfang an mehr als 30, denn es hatte auch schon vor 1832 so eine Art Bürgervertretung gegeben, in der Altstadt die nach ihrer Zahl benannten "16 Männer" , in der Neustadt die vier "Viertelsmänner". Diesen insgesamt 20 Mann wurde freigestellt, ohne Wahl in den Bürgerausschuß einzutreten (zusätzlich zu den neugewählten 30). Allerdings machten nicht alle davon Gebrauch. Die erste reguläre Erhöhung erfolgte 1848 und zwar auf 45, eine zweite, kleinere 1887 auf 50. Dabei blieb es bis 1919. Der Bürgerausschuß war von Seiten der Regierung im wesentlichen als ein Finanzkontrollorgan gedacht. Hier lag in den mecklenburgischen Städten einiges im Argen. Auch Schwerin hatte da seine Erfahrungen, wenn sie auch schon etwas zurücklagen. In den 20 Jahren zwischen 1770 und 1790 waren nicht weniger als drei Senatoren bei Unterschlagungen von städtischen Geldern erwischt worden, ( Martiensen, A. Stemwede, Guhl). Selbst ein Mann wie Bürgermeister Kahle, der als Muster von Genauigkeit und Ordnung galt, und es für die Verhältnisse wohl auch war, merkte erst, als er kurz vor seinem Tod seine Privatpapiere ordnete, daß sich darunter eine größere Barzahlung für die Stadt befand, die er vor über 20 Jahren empfangen hatte. Als ehrlicher Mann meldete er das selbst, aber für viele war die Versuchung wohl zu stark. Ãœberhaupt war es in Schwerin üblich, daß ein Bürgermeister oder Senator städtische Gelder , die er zu verwalten hatte erst abrechnete, wenn er die betreffende Funktion abgab. Da die meisten bis zum Tod im Amt blieben, wurde häufig erst bei der Nachlaßregulierung klar, was Privat- und was städtisches Geld war. Das sollte jetzt geändert werden. Die neugeschaffene Stadtkasse , durch die alle städtischen Zahlungen und Einnahmen zu gehen hatten, mußte jährlich abrechnen und die Rechnung dem Bürgerausschuß zur Prüfung vorlegen. Sowohl der jährlich aufstellende Stadthaushalt, als auch jede größere außerordentliche Ausgabe mußten vom Bürgerausschuß mitgenehmigt werden, desgleichen Schaffung neuer Ausgabepositionen, Aufnahme von Anleihen, Verkauf städtischer Grundstücke, kurzum alles, was mit größeren Geldsummen - gleich ob Einnahmen oder Ausgaben - verbunden war, hier lag eine Quelle häufigen Ärgers zwischen Magistrat und Bürgerausschuß, denn was war eine - wie es im § 123 der "Urkunde" heißt - "irgend bedeutende Ausgabe"? Auch sonst war der so wichtige § 123 mit der Ãœberschrift "Wann ist Zustimmung des Ausschusses erforderlich" in den Formulierungen recht unscharf und allgemein. Die Verfasser der Urkunde wollen offenbar nicht durch die Aufzählungen von zuviel Einzelheiten unübersichtlich wurden. Mit ihren allgemein gehaltenen Formulierungen schufen sie aber dafür eine Quelle endloser Streitigkeiten, ob Mitbewilligung im konkreten Fall erforderlich sei. In all den genannten Fällen -zu denen übrigens auch Änderungen oder Neueinführung städtischer Steuern und Abgaben gehörten- konnte der Bürgerausschuß allein keine bindenden Entschlüsse fassen. Die Initiative lag beim Magistrat, der die Anträge stellte, der Bürgerausschuß konnte nur ja oder nein sagen bzw. Änderungswünsche anmelden. An und für sich konnte zwar der Bürgerausschuß Anträge an den Rat stellen (§115 der Urkunde), jedoch war der Magistrat nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Seit Ende 1850 tat er es prinzipiell nie, vorher von Fall zu Fall. Stimmte der Bürgerausschß zu - dazu war Mehrheit der Anwesenden erforderlich, wenn Beschlußfähigkeit bestand, d.h. wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend war-, war der Antrag zum rechtskräftigen Beschluß geworden. Allerdings gab es auch Fälle, in denen der Beschluß erst nach Zustimmung der Regierung rechtskräftig wurde. Konnten sich Bürgerausschuß und Magistrat nicht einigen, so geschah entweder gar nichts, die betreffende Sache blieb liegen, oder es kam zum Recurs, d.h. zur Beschwerde beim Innenministerium. Recurs ergreifen konnten beide Seiten, es ist von dieser Möglichkeit auch beiderseits ausgiebig Gebrauch gemacht wurden. Der Recursentscheid des Innenministeriums war praktisch endgültig. Zwar gab es noch die Möglichkeit der Remonstration, d.h. der Beschwerde gegen den Recursentscheid. Sie ging an das Staatsministerium . Es zeigte sich jedoch bald, daß dies nutzlos war, das Staatsministerium bestätigte grundsätzlich den Recursentscheid des Innenministeriums. Remonstrationen wurden deshalb bald selten und waren eigentlich nur noch als Mittel gedacht, den eigenenStandpunkt mit möglichst viel Aufsehen aktenkundig zu machen. Praktische Wirkung hatten sie nicht. Das Vorstehende bezieht sich auf die dem Bürgerausschuß durch § 123 zugewiesenen Mitgenehmigungsbefugnisse in Finanzangelegenheiten, also seine Hauptaufgabe. Daneben hatte der Bürgerausschuß noch eine zweite Funktion und zwar bei der Wahl der Ratsmitglieder .Die " Urkunde" unterschied zwei Kategorien von Senatoren, geschäftsführende und beratende. Die geschäftsführenden Senatoren waren hauptamtlich angestellt, jeglicher Nebenerwerb war ihnen untersagt, nur unbezahlte Ehrenämter durften sie neben ihrer Tätigkeit als Senator führen. Die Wahl erfolgte auf die Art, daß der Magistrat drei Kandidaten benannte, der Bürgerausschuß wählte aus diesen drei den neuen Senator . Beratende Senatoren behielten ihren bisherigen Beruf bei, erhielten dafür ein wesentlich geringeres Gehalt ( rund 1/5 der geschäftsführenden). Sie nahmen an allen Ratssitzungen mit vollem Stimmrecht teil, brauchten aber , um genügend Zeit für ihren Beruf zu behalten, nur bestimmte, nicht allzu zeitaufwendige Ressorts zu übernehmen. Das Wahlverfahren war umgekehrt wie bei den geschäftsführenden. Der Bürgerausschuß benannte drei Kandidaten, der Magistrat wählte den neuen Senator aus diesen dreien. Solche Wahlen waren indessen relativ selten, da beide Kategorien auf Lebenszeit gewählt wurden und meist auch bis zum Tod oder bis zur Pensionierung im Amt blieben. Die "Urkunde.." sieht kein Widerspruchsrecht gegen die benannten Kandidaten oder die erfolgte Wahl vor. Soviel bekannt, ist hierüber auch nur ein einziges Mal Streit gewesen. Im Februar 1851 lehnte der Magistrat unter ziemlich fadenscheiniger Begründung gleich zwei der drei Kandidaten für einen bezahlten Senator ab. In Wahrheit waren beide politisch unerwünscht, der Rat stand seit Oktober 1850 wieder fest zur Regierung. Es waren der eben erst in offizieller Ungnade entlassene Hofbaurat Demmler und der Redakteur Dr. Wenzlaff von der linksgerichteten "Neuen Schweriner Zeitung". Der Streit wurde nicht durchgefochten, Wenzlaff verzog nach Berlin und fiel damit als Kandidat sowieso aus, Demmler mochte wegen seiner Reisepläne keine große Lust auf den Posten haben, jedenfalls trat er kampflos zurück, woraufhin denn auch der dritte Kandidat - der Bildhauer Petters, auf die Nominierung verzichtete. Da dem Bürgerausschuß daran lag, die Stelle möglichst bald wieder besetzt zu sehen, verzichtete er auf prinzipielle Klärung und benannte drei politisch nicht so exponierte Kandidaten (auch der vom Magistrat nicht beanstandete Petters hatte im Reformverein eine ziemliche Rolle gespielt). An der Wahl der Bürgermeister war der Bürgerausschuß nicht beteiligt, sie erfolgte ausschließlich durch den Magistrat (§134). Nur falls sich der Magistrat nicht einigen konnte, sollte der Bürgerausschuß eingeschaltet weder (§135). Der Fall ist aber in den 87 Jahren, die die "Urkunde.." in Gültigkeit war, nie eingetreten. Bei der Ernennung des Stadtsekretärs und des Stadthauptkassierers (beide durch den Magistrat) brauchte der Bürgerausschuß lediglich befragt werden, ob von der Qualifikation - nicht von der Person- her Bedenken bestünden. Ob der Bürgerausschuß Bedenken äußerte oder nicht, war übrigens gleichgültig, da sich der Magistrat nicht darum zu kümmern brauchte und es in den wenigen Fällen, in denen es geschah, auch nicht tat. Die Eistellung aller anderen städtischen Beamten wurde dem Bürgerausschuß nur als Tatsache nachrichtlich mitgeteilt. In den beiden genannten Punkten- Finanzfragen und Wahl der Senatoren - war die Stellung des Bürgerausschusses dem Magistrat gegenüber ziemlich eindeutig festgelegt. Ganz unklar dagegen waren die Bestimmungen des § 123 "Die Zustimmung des Bürgerausschusses ist erforderlich: a.) zu allen Hauptmaßregeln der Verwaltung.......b.) zu allgemeinen Anordnungen im Kommunalwesen". Hier war praktisch alles Auslegungssache, und Kompetenzstreitigkeiten wären nur bei sehr viel gutem Willen beiderseits vermeidbar gewesen. Meist fehlte es aber daran. Immerhin lassen sich aber verschiedene Perioden unterscheiden. Von 1832 bis 1850 war das Verhältnis zwischen Bürgerausschuß und Magistrat trotz vorhandener Differenzen leidlich. Vor allem während der Amtsführung von Bürgermeister Kahle - bis 1843- spürt man deutlich den Willen , auch bei gegenteiligen Ansichten sachlich zu bleiben und vor allem Prestigefragen zu vermeiden. Auch nach dem Tode Kahles, der zweifellos sein persönliches Ansehen für diesen Kurs eingesetzt hatte , blieb ein relativ gutes Einvernehmen. Magistrat wie Bürgerausschuß bewegten sich in ihrer Mehrheit auf der Linie eines gemäßigten, nicht sehr kampfbereiten Liberalismus und sahen keinen Anlaß, sich zur Freude der Konservativen zu zerstreiten. Dazu kam, daß die meisten der seit 1832 gewählten Senatoren vorher Bürgerrepräsentanten gewesen waren und aus der Zeit persönliche Kontakte zum Bürgerausschuß hatten (Strempel, Mahnke, Voss, Juhr, Schwencke). Wie gut Magistrat und Bürgerausschuß politisch übereinstimmten, zeigte sich anläßlich des Antrags Pogge auf Verfassungsänderung auf dem Landtag von 1847. Als der Bürgerausschuß den Magistrat aufforderte, den städtischen Delegierten anzuweisen, dafür zu stimmen, ergab sich, daß der Magistrat das bereits getan hatte. Auch die Entsendung des Senators Pohle zum Vorparlament nach Frankfurt/ Main im Frühjahr 1848 geschah im gegenseitigen Einvernehmen. Freilich gab es daneben auch Differenzen, so in der Frage der Instruktion des Landtagsdeputierten (1848) und der in Frankfurt ausgearbeiteten Deutschen Verfassung (1849), aber noch war die Ãœbereinstimmung größer. Am 29.02.1850 nahm der Bürgerausschuß auf Antrag Demmler eine an die Regierung gerichtete Resulation zum Schutz der mecklenburgischen Verfassung von 1849 an, der Magistrat schloß sich an. Am 11.09.1850 (in Mecklenburg amtlich erst am 14.09. verkündet) wurde durch den Freienwalder Schiedsspruch die Verfassung von 1849 aufgehoben. In der nächsten Sitzung -am 23.September 1850- nahm der Bürgerausschuß von Demmler, Marcus, Büchner, Martens, Petters, Havemann, Kniesch eine Entschließung an, die die 49 er Verfassung trotzdem als weiterhin gültig erklärte. Büchner, der den sofort nach Bekanntwerden verfaßten Antrag mit unterschrieben hatte, fehlte bei der Abstimmung, er war inzwischen auf die Regierungslinie umgeschwenkt. Ãœberhaupt fehlten ziemlich viele, die Anwesenden nahmen einstimmig an. Die Resolution ging mit der Aufforderung zum Beitritt an den Magistrat. Hier hatte sich aber inzwischen das Kräfteverhältnis verschoben. Der Magistrat hatte ja - genau wie übrigens auch der Bürgerausschuß - nie einstimmig die liberale Richtung gebilligt. Nach der damaligen Geschäftsordnung entschied die Mehrheit, bei den neuen Mitgliedern genügte also ein Stimmenverhältnis von 5:4. Das heißt aber, daß der Ãœbertritt eines einzigen Ratsmitgliedes zur anderen Partei sofort den Kurs entscheidend ändern Konnte. Das war offenbar inzwischen geschehen, wahrscheinlich war es Juhr gewesen. Es gibt keinen direkten Beweis dafür, weil der Magistrat um jene Zeit kein Protokoll führte, aber spätere Äußerungen sowohl von Juhr selbst als auch von anderen, die es eigentlich wissen mußten, geben dieser Vermutung große Wahrscheinlichkeit. Der Brief , in dem der Magistrat den Vorschlag ablehnte, war jedenfalls in einen Ton gehalten, der bis dahin den beiden Körperschaften unbekannt gewesen war, jetzt allerdings auf Jahre hinaus zur Regel wurde. Indem verhältnismäßig kurzen Schreiben taucht das Wort "Obrigkeit" fast ein Dutzend Mal auf, womit der Magistrat seine Stellung dem Bürgerausschuß gegenüber bezeichnet. Außerdem wird der Vorsteher, an den das Schreiben gerichtet ist, regelrecht abgekanzelt und mit Grobheiten bedacht. Es fehlt nur noch die Strafanordnung, die erscheint erst einige Jahre später im Schriftverkehr. Damit war die Frage aufgeworfen, Unter- oder Nebenordnung des Bürgerausschusses. Die Frage war bisher in der Schwebe gelassen worden, nach diesen massiven Angriff war sie nicht mehr zu umgehen. Nur erhielt sie durch diesen Brief und die zwar nicht ganz so grobe, aber in der Sache auch recht scharfe Antwort des Bürgerausschusses sofort eine unsachliche, polemische Form und wurde in der Folgezeit mehr und mehr eine Prestigefrage. Die Fronten verhärteten sich schnell. Dabei zeigte sich sehr bald, wie schwach im Grunde die Stellung des Bürgerausschuß war. Um das Ergebnis vorwegzunehmen, der Magistrat siegte auf der ganzen Linie, nicht zuletzt dank der Unterstützung der Landesregierung. Denn wenn auch zwischen Magistrat und Landesregierung durchaus keine volle Harmonie herrschte, wenn es gegen den Bürgerausschuß ging, konnte der Magistrat sicher darauf rechnen, Recht zu bekommen. Die obrigkeitliche Stellung des Magistrats dem Bürgerausschuß gegenüber wurde ausdrücklich anerkannt, einschließlich der Polizeibefugnis, d.h. der Verhängung von Ordnungsstrafen. Sämtliche unklare Formulierungen der "Urkunde" wurden gegen den Bürgerausschuß ausgelegt, mit der Einhaltung der klaren wurde es nicht so genau genommen, wenn der Magistrat der schuldige Teil war. Ãœbrigens ging die Regierung noch weiter als der Magistrat. In einem Erlaß vom 20.11.1860 bedroht die Regierung die Mitglieder des Bürgerausschusses mit Geldstrafe, den Vorsteher mit Gefängnis, falls der Bürgerausschuß es noch einmal wagen sollte, über Dinge zu verhandeln, für die er nicht zuständig sei (es ging um die Verfassungsfrage). Der Magistrat erhielt den Auftrag, die Einhaltung zu überwachen. Noch 1908 wurde auf Grund dieses Erlasses eine Diskussion über Zollfragen unter Strafanordnung vom Magistrat verboten. Der Recurs des Bürgerausschusses war , wie alle Recurse des Bürgerausschusses seit 1850, erfolglos. Der Magistrat bekam Recht. Ein Bespiel für die Vergehensweise des Magistrates. Bei seinem Ausscheiden aus dem Amt wurde Bürgermeister Westphal zum Ehrenbürger ernannt. Der Bürgerausschuss hatte ihm einen schriftlichen Glückwunsch übermittelt. Darauf füllte sich der Magistrat veranlaßt, dem Bürgerausschuß schriftlich mitzuteilen, erstens habe der Bürgerausschuß schriftlichen Dienstverkehr ausschließlich mit dem Magistrat zu führen und niemand sonst ( Recursfälle ausgenommen) und zweitens habe der Magistrat bereits im Namen der Stadt Glückwünsche ausgesprochen, das sei vollkommen ausreichend, die Stadt werde durch den Magistrat vertreten und nicht durch den Bürgerausschuß. Der Bürgerausschuß habe daher künftig derartige Kompetenzüberschreitungen zu unterlassen. Wie schlecht, ja geradezu feindselig das Verhältnis zwischen Magistrat und Bürgerausschuß war zeigt ein Ratsbeschluß, nach dem es der Magistrat ablehnte, bei offiziellen Feierlichkeiten gemeinsam mit dem Bürgerausschuß aufzutreten. Wann er gefaßt wurde, ist unbekannt, 1887 gab es deswegen Streit innerhalb des Magistrats. Der Beschluß muß damals schon ziemlich alt gewesen sein, die dienstjüngeren Senatoren wußten nichts davon, er war vor ihrem Eintritt und selbstverständlich nicht veröffentlicht worden. Der Beschluß scheint weiterbestanden zu haben. Jedenfalls ist es kaum anders zu erklären, daß der Magistrat sich schroff weigerte, 1911 an der 750 Jahrfeier der Stadt teilzunehmen. Die Anregung kam von einer privaten Kommission, der Bürgerausschuß unterstützte den Plan lebhaft. Es kamen denn auch einige Feierlichkeiten zustande, aber der Magistrat nahm an keiner einzigen teil. Die praktisch einzige Möglichkeit, sich für derartige Beweise von Mißachtung zu revanchieren, bestand in einer oft kleinlich wirkenden Nadelstichpolitik in finanziellen Fragen. Vor allem um Gehaltsverbesserungen mußten die Magistratsmitglieder schwer und lange kämpfen, dergleichen um die Schaffung neuer Stellen für Juristen. (Der Magistrat bestand nach der " Urkunde.." aus sechs Juristen und drei Mann beliebiger Ausbildung. Die juristische Mehrheit hat nun immer wieder versucht, auch nach den fehlen Nichtjuristen zu verdrängen, während der Bürgerausschuß versuchte, möglichst weitere Nichtjuristen in den Magistrat hineinzubekommen.) Im allgemeinen saß auch hier der Magistrat am längeren Hebel. Einmal erlebte er allerdings eine Niederlage. Seit 1859 schwebten Verhandlungen über Gehaltserhöhung der Magistratsmitglieder. Der Bürgerausschuß war im Prinzip einverstanden und machte einen Vorschlag. Der Magistrat lehnte aus Prinzip ab und forderte mehr. Bis 1864 "inhävierten" beide Seiten, wie man damals sagte, d.h. beharrten auf ihren Ansichten. 1864 ergriff der Magistrat Recurs, die Regierung beauftragte den Bürgermeister von Parchim, Floerke, ein Gutachten anzufertigen, sicher in der Hoffnung auf Unterstützung. Aber Floerke war ein sparsamer Mann. Sein Vorschlag lag unter dem, was der Bürgerausschuß hatte bewilligen wollen und wurde vom Innenministerium zum Recursentscheid erhoben. In dem Remonstrationsschreiben sah der Magistrat deshalb genötigt, auf den von ihm selbst abgelehnten Vorschlag des Bürgerausschusses zurückzugreifen. Die Regierung möge doch wenigstens soviel bewilligen, wie der Bürgerausschuß hatte geben wollen. Aber Remonstrationen wurden vom Staatsministerium grundsätzlich abgelehnt, so auch diese. Freilich erreichte der Magistrat später doch weitere Erhöhungen, meist dadurch, daß er die Forderung mit anderen Anträgen koppelte, an deren Erfüllung dem Bürgerausschuß gelegen war. Nur einmal erreichte der Bürgerausschuß einen halben Erfolg, in der Frage des Stadtbaurats. Der Magistrat wollte einen Stadtbaumeister als städtischen Angestellten, der Bürgerausschuß einen Stadtbaurat als Ratsmitglied. Nach mehrjährigen Hin und Her einigte man sich auf einen Kompromiß. Der bisherige Ratsbaumeister Junglöw wurde voll Stimmberechtigtes Ratsmitglied, dafür bewilligte der Bürgerausschuß eine weitere Justitzstelle. Anders war nichts zu erreichen, das berufsständische Denken der Magistratsjuristen war zu stark . In einem Brief an den Bürgerausschuß erklärte die Juristenmehrheit ganz klar und eindeutig, daß sie sich mit jedem irgend passenden Mittel bis zum äußersten gegen eine nichtjuristischen Mehrheit wehren würden. In dieselbe Linie fällt auch der Versuch, den Nichtjuristen Tackert von der Wahl zum Bürgermeister auszuschließen (1898) und der gleiche Versuch für die Stelle des Stadtbaurats (1900). In diesen beiden Fällen mißlang es, früher bei Senator Voß war es gelungen. Nach einem - allerdings ungeschriebenen- Schweriner Stadtrecht wurden die Bürgermeister grundsätzlich nur aus der Zahl der geschäftsführenden Senatoren gewählt, und zwar nach dem Dienstalter. Einziger Nichtjurist unter den Geschäftsführenden war der Kammerarius, also damals Voß. Bereits 1858 war Voß der Dienstälteste geschäftsführende Senator, hätte also nach dem erwähnten ungeschriebenen Gesetz Bürgermeister werden müssen. Er wurde es aber nicht, sondern ein dienstjüngerer Jurist. Dasselbe geschah noch zweimal, 1866 und 1870. Anscheinend hat der Bürgerausschuß das damals hingenommen, im Fall Tackert protestierte er, und zwar mit Erfolg, da sich die Juristenmehrheit anscheinend selbst nicht so ganz sicher fühlte. Nach der "Urkunde.." waren die Sitzungen des Bürgerausschusses geheim (§101 "Nur die Repräsentanten dürfen den Sitzungen des Bürgerausschusses beiwohnen").Lediglich der Magistrat hatte das Recht, entweder Beobachter aus seinen Regime zu schicken oder auch gemeinsame Sitzungen anzusetzen. Allzu häufig war das nicht, meistens erfolgte der Verkehr zwischen Magistrat und Bürgerausschuß schriftlich. Auf gemeinsamen Antrag von Magistrat und Bürgerausschuß gestaltete die Regierung mit Schreiben vom 11. November 1848 auch öffentliche Sitzungen. Praktisch wurde es so, daß die öffentlichen Sitzungen das normale wurden, nur auf besonderen Antrag wurden einzelnen Punkte unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Jedoch blieb die Bestimmung des § 113 der Urkunde in Kraft, wonach die Tagesordnung dem Magistrat schriftlich vor der Versammlung mitgeteilt werden mußte. Ursprünglich war das nur informatorisch gedacht, 1860 wurde der Magistrat von der Regierung beauftragt, alle unerwünschten Themen unter Strafandrohung zu verbieten. Gleichzeitig wurde die Öffentlichkeit abgeschafft ( Schreiben vom 20.11.1860). Hierüber hatte es schon seit 1858 ohne Wissen -zumindest ohne offizielle Benachrichtigung - Des Bürgerausschusses Verhandlungen zwischen Regierung und Magistrat gegeben. Die Regierung forderte Abschaffung der Öffentlichkeit, der Magistrat weigerte sich, das von sich aus zu verfügen. Schließlich erließ die Regierung selbst das Verbot, letzter Anlaß war ein vom Bürgerausschuß angenommener Antrag Demmlers auf Verfassungsreform. Der Magistrat protestierte gegen das Verbot , als das nichts half, wandte er sich sogar um Unterstützung an den städtischen Konvent (d.h. die Landständische Korporation der mecklenburgischen Städte ). Dieser lehnte jedoch mit 21 gegen 11 Stimmen ab. Trotz gelegentlicher Versuche, die Öffentlichkeit wiederherzustellen ( 1895 und 1905 ) blieb es bis zum Ende des Bürgerausschusses bei der Verordnung. Viel geholfen hat sie übrigens nicht, jedenfalls weigerte sich der Magistrat einmal, bestimmte Akten zur Einsicht vorzulegen, "weil ja bekanntlich alles, was im Bürgerausschuß verhandelt wurde, am nächsten Tag in der Zeitung steht". Das "alles" war nun zwar Ãœbertreibung, aber vorgekommen ist es tatsächlich, daß Aktenstücke, die der Magistrat dem Bürgerausschuß zur Einsichtnahme vorgelegt hatte, wörtlich in Zeitungen erschienen. Und die Berichterstattung über die Sitzung in der Presse wurde vielleicht sogar ausführlicher, als sie es zur Zeit der Öffentlichkeit gewesen war. Sie wurde nur eben mit Zusätzen versehen wie: "Wie wir erfahren haben" oder " Wir haben gehört, daß..." usw. Der Bürgerausschuß blieb bis zum 30.06.1919 im Amt. Dann wurde er durch die Stadtverordnetenversammlung abgelöst. Da ein Teil der Akten weitergeführt wurde, soll hier kurz auf sie eingegangen werden. Sie wurde gewählt aufgrund der " Städteverordnung für den Freistaat Mecklenburg- Schwerin". Auch diese Stadtordnung kannte noch den Begriff des Bürgerrechts als Voraussetzung des Wahlrechts, nur war es ganz wesentlich erweitert worden. Außerdem brachte es nicht extra erworben werden, sondern fiel dem Betreffenden automatisch zu. Das Bürgerrecht fiel zu ( § 8) allen Gemeindeangehörigen, wenn sie 1.) deutsche Staatsbürger, 2.) mindestens 20 Jahre alt und 3.) mindestens seit drei Monaten am Ort ansässig waren. Das galt gleichmäßig für Männer wie Frauen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen (§ 9) war lediglich 1.) wer entmündigt war und 2.) wem die bürgerlichen Ehrenrechte gerichtlich abgesprochen waren. Jeder Wahlfähige war zur Ãœbernahme des Posten eines Stadtverordneten verpflichtet, wenn er nicht 1.) chronisch krank, 2.) über 60 Jahre alt, 3.) schon einmal Stadtverordneter gewesen war und 4.) konnte er ablehnen, wenn ihn sein Beruf zu häufiger Abwesenheit vom Ort zwang. Außerdem konnte die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag in Einzelfällen weitere Befreiungsgründe zu lassen. Die Wahl erfolgte auf drei Jahre, als geheime Wahl mit gebundenen Listen im Verhältnissystem. Die Zahl der Stadtverordneten betrug 50. Die Stellung der Stadtverordnetenversammlung dem Rat gegenüber war erst als die des Bürgerausschuß § 24 lautet : " Die Stadtverordnetenversammlung hat, soweit andere Bestimmungen nicht entgegenstehen über alle Gemeindeangelegenheiten allein zu beschließen. Jedoch bedürfen Verfügungen über städtisches Vermögen, die Eingehung von Verbindlichkeiten und Beschlüsse, die in anderer Form als durch Ortsatzungen Ausgaben für die Stadt bedingen, der Zustimmung des Rates". Konnten sich in Fällen, da die beiderseitige Zustimmung erforderlich, die Parteien nicht einigen, wurde zunächst ein Vermittlungsausschuß gewählt ( für jeden Fall neu zu wählen ). Konnte dieser keine Einigung herbeiführen, konnte als letzte Instanz der Landesverwaltungsrat angerufen werden. Dies Recht stand beiden Seiten zu, wurde aber anscheinend selten ausgeübt. Weiter hatte die Stadtverordnetenversammlung nach § 25 die Verwaltung zu überwachen. "Sie ist berechtigt, sich von der Ausführung ihrer Beschlüsse zu überzeugen". Konnte zu diesen Zweck auch besondere Ausschüsse ernennen. Ferner bestimmte § 21, daß die Wahl sämtlicher Ratsmitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen mußte. Abstimmung en bloc war nicht zulässig, es mußte jeder einzelne gewählt werden. Bei Stimmengleichheit entschied bei Wahlen das Los, in allen anderen Fällen galt Stimmengleichheit als Ablehnung des Antrages. Zum 31.03.1933 wurde aufgrund des Gesetzes zur Gleichschaltung der Verwaltungen die damalige Stadtverordnetenversammlung aufgelöst. Es kam noch im gleichen Jahr zu einer etwas fragwürdigen Neuwahl. Anscheinend war das Ergebnis nicht ganz befriedigend, jedenfalls wurde auch sie vor Ablauf der Wahlperiode aufgelöst, (01.04.1935 ).An ihre Stelle trat ein " Gemeinderat ", der nun allerdings nur noch eine Karikatur einer Stadtvertretung war. Aus der neuen Gemeindeordnung von 1935 :" § 51 Der Beauftragte der NSDAP beruft im Benehmen mit dem Bürgermeister die Gemeinderäte. Bei der Berufung hat er auf nationale Zuverlässigkeit, Eignung und Leumund zu achten". Der Gemeinderat war ein ausschließlich beratendes Organ, das keine Beschlüsse fassen durfte, und nur nach Befinden des Bürgermeisters zusammengerufen wurde. Die Tagesordnung bestimmte ebenfalls der Bürgermeister. Der Bürgerausschuß kannte keine Parteien ( 1832 gab es ja auch im heutigen Sinn noch keine ). Gewählt wurde grundsätzlich die Person und zwar jeder Repräsentant einzeln, Listen gab es nicht. Ob der Mann daneben noch einer Partei angehörte, war seine Sache. Amtlich wurde davon nicht Kenntnis genommen. Es ist deshalb nicht möglich, ein Bild der parteimäßigen Zusammensetzung des Bürgerausschusses zu geben. Im großen und ganzen überwog ein ziemlich gemäßigter Liberalismus, der etwa von 1845 bis 1860 einen Trend nach links zeigte, ab etwa 1890 dagegen gelegentliche konservative Züge annahm. Das war bei der Zusammensetzung der Wählerschaft kaum anders zu erwarten, der Bürgerausschuß war ja - etwas überspitzt ausgedrückt - eine Filiale des " Vereins Schweriner Hausbesitzer ". Die Stadtverordnetenversammlung kannte dagegen offiziell Parteien und Listenwahl. Wahlperiode 1919-1922 1922-1924 1925-1927 1928-1930 1931-1933 1933-1935 Bürgerliche Einheitsliste 23 28 22 23 13 - SPD 18 15 16 18 16 9 Deutsche Demokratische Partei 9 4 7 2 - - KPD - 2 1 - 1 - USPD 1 - - - - - Nationalsozialistische Freiheitsbewegung - - 3 - - - Wahlverein der Angestellten - - 1 1 - - " für Volkswohlfahrt - - - 4 3 - " " sparsame Stadtwirtschaft - - - 2 3 - NSDAP - - - - 14 20 Kampffront Schwarz- Weiß- Rot - - - - - 7 Deutsche Volkspartei - - - - - 1 Der vorliegende Bestand umfaßt den Zeitraum von 1831 bis 1935. Das hat innere Gründe, 1831 wurde der erste Bürgerausschuß gewählt, 1935 die letzte Stadtverordnetenversammlung aufgelöst. Der weitaus überwiegende Teil der Akten gehört in die Zeit des Bürgerausschusses, die Stadtverordnetenversammlung hat nur einzelne Akten weitergeführt. Wo die eigentlichen Akten der Stadtverordnetenversammlung verblieben sind, ist nicht bekannt, sie sind verschollen. Auch die Akten des Bürgerausschusses sind nicht vollständig. Das läßt sich anhand eines gebliebenen Aktenverzeichnisses beweisen. Unter dem Fehlenden befinden sich leider auch sämtliche Sitzungsprotokolle. Ob sie bei einer Umordnung bewußt vernichtet worden sind, ist nicht beweisbar, aber möglich. Ursprünglich waren nämlich -das ist deutlich aus dem Registraturvermerken erkennbar - die Akten nach den Sitzungen angelangt. Um 1900 herum wurden dann die Sitzungsakten völlig auseinandergenommen und in Sachbetreffsakten umgeordnet. Ob dabei die Protokolle als nicht einordenbar kassiert worden sind ? Es ist zu auffällig, daß auch nicht ein Einziges erhalten geblieben ist. Die Signierung erfolgte mit einer zweistelligen Zahl und einem oder zwei Buchstaben. Da jedoch Zahlen und vor allem Buchstaben in Lauf der Jahre mehrmals geändert worden sind, war damit bei der Bearbeitung nicht viel anzufangen. Die Akten sind deshalb im Archiv völlig neu gegliedert worden. Angeschlossen wurde der Splitterbestand " Kleiner Ausschuß der Stadtverordnetenversammlung bei der Mecklenburg zu Schwerin". Dieser Ausschuß hat nur drei Jahre existiert und anscheinend keine große Tätigkeit entfaltet ( 1930- 1933 ). Erich Brost, 1982 Nachtrag 1994 Der ziemlich in Unordnung geratene Bestand wurde gesichtet und neu geordnet. Die Nummern 75,76,177 und 184, fehlten. Die Nummern 10 und 148 sind unbelegt. Entsprechend der Funktion des Bürgerausschusses als Finanzkontroll- und Rechtssitzungorgan befassen sich die Akten in erster Linie mit der Genehmigung von Ausgaben,(incl. Personalfragen) und dem Erlaß städtischer Satzungen. Da der Bürgerausschuß ebensowenig wie die Stadtverordnetenversammlung über einen eigenen bürokratischen Apparat verfügte, sind die Akten daher oft recht kurz und nicht besonders aussagekräftig. Sie dienen aber dennoch in den meisten Sachfragen als sinnvolle Ergänzung der entsprechenden Magistratsakten. Dr. Bernd Kasten, November 1994 Laufzeit: 1823-1935 aktualisiert am: 23.11.2021 + MB Bauamt Signatur: MB Repositur: MB Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:siehe Vorwort Findbuch Laufzeit: 1763-1967 aktualisiert am: 23.11.2021 + MD Baupolizeibehörde Signatur: MD Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:- Prüfung Bauanträge. - Kontrolle Baurechtseinhaltung. - Sanktionen bei Nichteinhaltung. Nachfolger:ab 1952 Staatliche Bauaufsicht Laufzeit: 1827-1953 aktualisiert am: 10.09.2020 + ME Bürger- und Einwohnerrecht Signatur: ME Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:Stadtarchiv Schwerin Laufzeit: 1800-1918 aktualisiert am: 30.11.2021 + MF Friedhofsverwaltung Signatur: MF Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:1923 in städtischen Besitz. Laufzeit: 1920-1945 aktualisiert am: 23.11.2021 + MG Gesundheitsamt Signatur: MG Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:I. Registraturbildnergeschichte I.1. Gründung und Standort a) Gründung Das ,,Staatliche Gesundh [...]I. Registraturbildnergeschichte I.1. Gründung und Standort a) Gründung Das ,,Staatliche Gesundheitsamt für den Stadt- und Landkreis Schwerin" wurde im Jahre 1935 gegründet. Es unterstand dem Mecklenburgischen Staatsministerium, Abteilung Medizinalange-legenheiten, welche unter der Leitung des Ministerialrates Dr. med. Marnung stand. b) Unterbringung Ursprünglicher Sitz war die Augustenstr. 6 I. Am 1.4.1938 erfolgte der Umzug in die Lübe-ckerstr.11. Hierbei handelte es sich um ein staatliches Gebäude mit 3 Geschossen. Im Oberge-schoß befanden sich die Büroräume, Untersuchungs- und Wartezimmer mit den umfangreichen Karteianlagen. Die Zimmer der Gesundheitspflegerinnen, das Laboratorium, sowie die Räume für die Säuglingsfürsorge befanden sich im Erdgeschoß. In einem extra Stockwerk befand sich die Tuberkulosefürsorge. I.2. Zuständigkeiten a) Einwohner: Stadt Schwerin 55.473 Schwerin Land 39.174 insgesamt: 94. 647 (1935) b) gerichtsärztliche Zuständigkeit: Amtsgerichte: Schwerin, Crivitz, Gadebusch Landgericht: Schwerin Sondergericht: Schwerin Oberversicherungsamt: Schwerin c) gebührenfreie Sonderfürsorgeaufgaben: - Stellungnahmen zu Kinderverschickungsanträgen, - Gutachten über Körperbehinderte und Beschädigte zur Gleichstellung mit Schwerbeschädigten, - Ãœberprüfung der Arzneiverordnungen. d) Familienfürsorge: - bis 1939 nur im Landkreis gesichert, da für den Stadtkreis Gesundheitspflegerinnen fehlten, e) Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege: Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hatte jedes Gesundheitsamt mindestens eine Beratungs-stelle zu führen. Diese hatte die folgenden durch Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen. aa) Durchführung des Ehegesundheitsgesetzes, in Verbindung damit der §§ 3 und 6 der Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und die Mitwirkung bei der Durchführung des Gesetzes über die Förderung der Eheschlie-ßung, bb) ärztliche und erb- und rassenpflegerische Mitwirkung bei der Einbürgerung, der Siedleraus-lese, der Annahme an Kindesstatt und bei der Durchführung der Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen, cc) Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, dd) Beratung von Volksgenossen und deren Familien in allen Erb- und Rassenfragen, ee) Zusammenarbeit mit allen anderen Stellen, welche erb- und rassenpflegerische Aufgaben er-füllen, insbesondere mit den Ärzten des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP, ff) Durchführung der Erbbestandsaufnahme: Diese war das Sammeln und Ordnen aller Untersuchungs- und Ermittlungsergebnisse, welche für die Beurteilung der erblichen und rassischen Beschaffenheit der Sippen und ihrer einzelnen Mit-glieder von Wert waren. Die Erbbestandsaufnahme umfaßte die Gesamtbevölkerung, war aber i.d.R. auf die Personen und deren Verwandte beschränkt, an denen Maßnahmen der Erb- und Rassenpflege durchgeführt wurden. Zu diesem Zweck wurde eine Erbkartei und eine Sippenre-gistratur angelegt, wobei beide im Zusammenhang einen schnellen Zugriff auf die zur Person gespeicherten Daten ermöglichten. Die ERBKARTEI als Zentralkartei des Gesundheitsamtes diente dem Nachweis aller Personen die durch Untersuchungen, Beratungs- oder Ermittlungstätigkeit des Amtes betreut wurden, oder über die bei anderen Dienststellen Tatsachen bekannt waren, die Auskunft über die erbbiologi-schen oder rassische Beurteilung der Person und ihrer Sippe gaben. Die Erbkartei besteht aus Wohnort- und Geburtsortkartei. Die Wohnortskartei wurde für alle Personen angelegt, über die das Gesundheitsamt Untersu-chungs- und Ermittlungsergebnisse erhoben hat, welche für spätere gesundheitliche und erb- und rassenpflegerische Beurteilungen verwertbar waren, z.B. auch Angaben der Tuberkulosenfürsor-ge. Auch aus den Sippentafeln wurden die Angaben über Eltern und Kinder sowie über andere Sippenangehörige mit besonderen Merkmalen regelmäßig verkartet. Die Kartei wurde alphabe-tisch nach dem Geburtsnamen sortiert. Für früher geführte Familiennamen wurde eine Hinweis-karte an entsprechender Stelle eingefügt. Zur Vermeidung von Falschsortierungen wurde Links der Erste und Rechts der Zweite Buchstabe des Namens eingekerbt. Weiterhin war auf der Kar-teikarte die Nummer der Sippenakte vermerkt. Die Geburtsortkartei umfaßte alle Personen, die im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsam-tes geboren waren. Die Geburtsortkarte wurde von dem Amt angefertigt, in welchem sich der Wohnort befand, und dann dem Amt zugesandt, welches für den Geburtsort zuständig war. Bei jedem Wechsel des Wohnortes wurde die Geburtsortkartei verschickt, so konnte sich niemand dem System entziehen, da jeder Wechsel bei Aufsuchen eines anderen Gesundheitsamtes sofort gemeldet wurde. Im Gesundheitsamt wurden die Karteikarten nach Geburtsgemeinden alphabe-tisch sortiert. Die SIPPENREGISTRATUR bestand aus den einzelnen Sippenakten und gab Auskunft über alle für die Beurteilung einer Sippe notwendigen Tatsachen. Grundstock war die Sippentafel. Sie wurde jeweils für eine Familie, d.h. Eltern, Kinder sowie Geschwister der Eltern und Großeltern angelegt. Gründete ein Sippenangehöriger eine eigene Familie, wurde für diese wieder eine eige-ne angelegt. Im Gegensatz zur Kartei wurde die Tafel zunächst nur für folgende Fälle angelegt: - Eheberatung, - Antrag auf Unfruchtbarmachung, - Begutachtung der Bauernsiedler. Darüber hinaus sollten sie angefertigt werden, wenn irgendwelche Erbkrankheiten oder sonstige Auffälligkeiten vorlagen. Zur Aufstellung der Sippentafel wurde zuerst ein Sippenfragebogen vom Prüfling ausgefüllt, bzw. die Sippentafel gleich von ihm ausgefüllt. Zur Sippenakte wurde die Sippentafel, wenn für die Angaben objektive Belege hinzugefügt wurden, wie z.B. Schul-zeugnisse, Strafregisterauszüge, Krankengeschichtsauszüge, Befunde, Antragsformulare. Sippen-tafel und Sippenakte wurden unter der gleichen Nummer fortlaufend nach Anlage abgelegt. Die Seiten der Akte waren zu foliieren und weiterhin noch Verweise auf andere Akten (Erbgesund-heitsgericht, Fürsorge, andere Sippentafeln) anzubringen. f) Durchführung der Seuchenbekämpfung und Ortshygiene: - Listen über ansteckende Krankheiten, Bazillenträger und Dauerausscheider, - Ãœberwachungsmaßnahmen, - Anstellung eines Gesundheitsaufsehers (fehlt beim Stand 1939), - Ãœberprüfung der Desinfektionsgeräte (Geräte gehörten den Städten und Kreisen) und Einhal-tung der Desinfektionsanordnungen, - Aufzeichnungen über die hygienischen Verhältnisse, Notstandsgebiete u.a.. g) Mütterberatung ; Säuglings- und Kleinkindfürsorge Die Neugeborenen wurden durch die Hebammen und Kreisfürsorgerinnen gemeldet. Die Gesundheitspflegerinnen, Hebammen und NS-Gemeindeschwestern überwachten die Für-sorge durch die Mutter und die Betreuung der Pflegekinder. Schwerin: wöchentliche Sprechstunden durch einen Facharzt in den Räumen des Gesundheitsam-tes, Crivitz und Gadebusch: monatliche Sprechstunden durch den Amtsarzt im Krankenhaus oder in der Sprechstelle der NSV, Rastow und Ãœlitz: monatliche Sprechstunden durch den Amtsarzt in den Schulen. h) Schulkinderfürsorge und Schulzahnpflege 3 nebenamtliche Schulärzte untersuchten den 1,4 und 8 Jahrgang in sämtlichen städtischen Schu-len. Die Landschulen wurden durchschnittlich alle 2 Jahre vom Amtsarzt untersucht. Schulärztli-che Sprechstunden fanden nur im Stadtkreis statt. Sonderschulfürsorgerinnen waren ebenfalls nur im Stadtgebiet tätig. Schulzahnärztliche Untersuchungen fanden nur im Stadtgebiet durch Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung statt und im Landkreis dagegen nur im Rahmen der schulärztlichen Untersuchungen. i) Tuberkulosenfürsorge Die Tbc-Fürsorgestelle wurde von einem Facharzt geleitet und befand sich im Gesundheitsamt. Die Erfassung erfolgte aufgrund des Meckl.-Tbc-Gesetzes, durch Meldungen der Kreisfürsorge-rinnen, Gemeindeschwestern und durch die Erkrankten selbst. Sie erfolgte durch die Führung eines Tuberkulinkatasters (Pirquet). Die Ãœberwachung wurde durch regelmäßige Ladungen ge-währleistet. Die Tbc-Stelle verfügte über eine eigene Röntgeneinrichtung. Der Auswurf wurde, durch Personalmangel begründet, nicht untersucht (Stand 1939). Ebenfalls war eine Blutabsen-kungseinrichtung zur Diagnoseführung vorhanden. j) Geschlechtskrankenfürsorge Da in Mecklenburg hierfür 3 Pflegeämter vorhanden waren, wurde diese Aufgabe nicht vom Ge-sundheitsamt durchgeführt. k) Rauschgift- und Alkohlbekämpfung Durch enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für Rauschgiftbekämpfung. l) Krüppelfürsorge Durchgeführt durch den Landeskrüppelarzt, der verwaltungsmäßig als Hilfsarzt beim Gesund-heitsamt beschäftigt war. m) Förderung der Körperpflege und Leibesübungen Die sportärztliche Beratung führte der stellv. Amtsarzt durch, der eine Anerkennung als Sportarzt besaß. n) Mitgliedschaft im Erbgesundheitsgericht Schwerin Der Amtsarzt und sein Stellvertreter waren Mitglieder. o) vertrauensärztliche Tätigkeit Der Amtsarzt war Vertreter des Sachbearbeiters im Staatsministerium, Abteilung Medizinalange-legenheiten. p) Gesundheitspolizeiliche Aufsicht 5 öffentliche und 9 nicht öffenliche Anstalten unterstanden dieser Aufsicht (Stand 1935). q) Aufsicht in den Arbeitsdienstlagern Dem Gesundheitsamt unterstanden 3 Arbeitsdienstlager mit je 161 Mann Belegstärke (Stand 1935). I.3. Zusammenarbeit mit Parteidienststellen und anderen Stellen a) Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) - Beteiligung an den Säuglingssprechstunden, - Vereinbarung über Tätigkeit der NS-Gemeindeschwestern, b) Amt für Volksgesundheit der NSDAP -Laufender Briefwechsel über alle Betreuungsverhältnisse c) Landrat - Vereinbarung über Tätigkeit der NS-Gemeindeschwestern I.4. Behördenorganisation a) Registratur Die Registratur erfolgte über ein Tagebuch in Buchform. Es bestand eine kleine Bibliothek, die auch die vorgeschriebenen Gesetzblätter und Zeitschriften umfaßte. b) Listenführung Es wurden folgende Listen geführt: - gebundene für Ärzte und Heilpersonal, - Reisetagebuch, - Haushaltsüberwachungsliste. c) Erbkartei und Sippenakten Angelegt zur Erfassung aller ,,Erbkranker" und das Gesundheitsamt aufsuchende Personen. - Wohnortkartei (1939; 7.950 Stk.) - Geburtsortkartei (1939; 3.100 Stk.) - Sippenakten (1939; 1.245 Stk.) d) Sonstige - Gebührenverzeichnis, - Kassenbuch, - Postbuch. I.5. Personalbesetzung Amtsleiter staatlicher Amtsarzt Dr. Hans Kölzow Stellv. beamteter Arzt Dr. Ernst-Georg Grote weitere beamteter Arzt Dr. Richard Pfreimbter Hilfsärzte nicht vollbeschäftigt Dr. Heinrich Paschen Dr. Max Raspe Dr. Annemarie Hugues Dr. Carl Pöhlmann Dr. Ernst Roser med. Hilfspers. Angestellte 3 Büropers. Angestellte 2 Putzfrau nicht vollbesch. 1 Durch Listenführung sind erfaßt (Stand 1935) Ärzte 77 Zahnärzte 21 Hebammen 33 Gesundheits- und Volkspflegerinnen 10 technische Assistentinnen 1 Krankenpflegepersonal 76 davon als Gemeindeschwestern 15 Säuglingsschwestern 2 Heilgymnastin 1 Desinfektoren 8 Massierer und Heildiener 22 Leichenschauer 5 Dentisten 21 II. Bestandsgeschichte II.1. Bestandsbildung Ordnung und Verzeichnung erfolgte von Februar bis Juli 1996. Der Bestand setzt sich aus den Einzelbeständen ,,Gesundheitsamt" und ,,Erbgesundheitsgericht" zusammen und trägt das Kürzel MG (Magistrat Gesundheitsamt). Da die Akten des Erbgesundheitsgerichtes bei den Gesund-heitsämtern lagerten, wurde dieser Zusammenhang beibehalten. Des Weiteren waren der Amts-arzt und sein Stellvertreter Mitglieder des Erbgesundheitsgerichtes. II.2. Ãœberlieferungslage Wann und Wie die Ãœbergabe der Akten ins Stadtarchiv erfolgte, ist nicht mehr nachvollziehbar. Ansätze einer Aktenregistratur waren erkennbar. Da kein Aktenplan gefunden wurde, mußte neu geordnet werden. II.3. archivische Bearbeitung Nach dem Ordnen und Verzeichnen sind 798 Akteneinheit vorhanden, wobei 220 AE zum Ge-sundheitsamt gehören, und 578 zum Erbgesundheitsgericht. Kassiert wurde nicht. Bei den Akten des Erbgesundheitsgerichtes wurde die alte Registraturordnung nicht nachvollzogen, sondern alphabetisch sortiert. II.4. Bestandsanalyse Die Arbeitsweise des Gesundheitsamtes ist gut nachzuvollziehen. Einige Akten des Gesundheits-amtes sind aufgrund der längeren Laufzeit im Bestand "Abteilung Gesundheitswesen" zu finden. Beim Erbgesundheitsgericht sind lediglich die Prozeßunterlagen vorhanden. Hinzu kommt, daß sich in einzelnen Akten die Laufzeit bis 1952 erstreckt. Dies liegt daran, daß Unterlagen zur Vorbereitung eines Prozesses gegen die Gerichtsmitglieder, d.h. v.a. Vernehmungen und Gutachten hinzu gelegt wurden. Laufzeit: 1928-1946 aktualisiert am: 23.11.2021 + MJ Jugendamt Signatur: MJ Tektonik: Magistrat Laufzeit: 1894-1935 Findbucheinleitung: Findbuch Jugendamt I. Vorwort 1. Behördengeschichte Aus dem geringen Aktennachlaß von 0,5 lfm ist ein geschichtlicher Abriß der Verwaltungsge-schäfte unmöglich. Weder Arbeitsumfang, Behör [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + MK Kämmerei/ Grundeigentumsverwaltung Signatur: MK Tektonik: Magistrat Laufzeit: 1900-1945 aktualisiert am: 23.11.2021 + MP Kreisarzt/Kreisphysikus Signatur: MP Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:Kreisphysikus seit Anfang 18. Jhdt. - Nebenamtliche Arzttätigkeit. - der großherzogl. Medizinalkom [...]Kreisphysikus seit Anfang 18. Jhdt. - Nebenamtliche Arzttätigkeit. - der großherzogl. Medizinalkommission unterstellt. - für die Stadt und das Amt Schwerin zuständig, der sog. Medizinalbezirk. - ab 1919 Kreisarzt. Nachfolger:ab 1935 Gesundheitsämter (siehe MG) Laufzeit: 1864-1934 aktualisiert am: 23.10.2018 + MR Rechnungsamt Signatur: MR Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:Findbuch - MR Finanzverwaltung (Rechnungsamt, Rechnungsprüfungsamt, Stadt-hauptkasse, Steuerbehör [...]Findbuch - MR Finanzverwaltung (Rechnungsamt, Rechnungsprüfungsamt, Stadt-hauptkasse, Steuerbehörde) I. Einleitung 1. Institutionsgeschichte 1.1. Behördenstruktur Vor 1920 existierte eine Finanzdeputation/Finanzverwaltung zu der die Finanzkommission, die Stadtkasse und ein Revisionsbüro gehörten. Daneben bestand die Städtische Steuerbehör-de. Nach 1920 gehörte zur Finanzverwaltung immer noch die Finanzkommission, die Stadt-hauptkasse unter dem Rechnungsrat Behrns und das Rechnungsamt unter dem Rechnungsrat Evert. Die Steuerbehörde war weiterhin unter der Leitung von Stadtrat Krause selbständig. 1923 unterstand der Stadthauptkasse unter Leitung von Stadtoberinspektor Gülzow das Rechnungsamt und die Materialverwaltung mit dem Vorsteher P. Brockmann. 1935 wurde das Rechnungsprüfungsamt unter Leitung von Stadtamtmann Gülzow anstelle des Rechnungsamtes der Stadthauptkasse unterstellt. Das Rechnungsprüfungsamt untergliederte sich in Finanzabteilung (Haushalts- und Vermögensfragen), Rechnungsprüfungsabteilung ( Prüfung der Jahresrechnungen, städtischen Betriebe und der Stadtkasse) und Organisationsabteilung (Organisation des Geschäftsganges des gesamten Verwaltungsapparates) . Die Stadthauptkasse wiederum unterstand jetzt dem Stadtoberinspektor Rudolph. Die Steuerbehörde wurde nun von Stadtkämmerer Barten geleitet und bezeichnete sich seit 1936 als ,,Finanzverwaltung - Steuerbehörde und Finanzabteilung". Deren Bürovorsteher war der Stadtinspektor Bartholdt . 1939 erfolgte ein weiterer Bezeichnungswechsel von Steuerbehörde zu Steuerabteilung. 1.2. Fachliche Aufgaben Nach dem Gemeindeeinheitsaktenplan von 1937 ergaben sich folgende Aufgabenschwerpunk-te. a) Vermögens- und Schuldenverwaltung Wie in der Finanzwirtschaft üblich mußte das gesamte ,,Betriebsvermögen" der Kommune buchhalterisch erfaßt werden, um überhaupt Planungen für die Zukunft vornehmen zu können. Um die verschiedensten kommunalen Bau- und Instandsetzungsarbeiten durchführen zu kön-nen, wurden ständig Gelder benötigt. Vom Stadtbauamt wurde z.B. zum Bau eines Arbeitsdienstlagers in Görries und für Drainage-arbeiten ein Darlehen aufgenommen, welches durch die Finanzverwaltung zurückgezahlt wurde. Dieses war ein Bodenverbesserungsdarlehen aus dem Rheinhardt-Programm (ein Ar-beitbeschaffungsmaßnahmenprogramm). Weiterhin wurde das Kapital-, Grund- und Stiftungsvermögen verwaltet. Um der hohen kom-munalen Verschuldung Herr zu werden, wurde ein Umschuldungsverband, als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin gegründet. Durch die Mitgliedschaft der Stadt, hätten kurz-fristige Inlandschulden in Schuldverschreibungen des Verbandes umgewandelt werden kön-nen. Durch Verhandlungen mit Banken konnten die Kredite ohne Umschuldungsverbandsbei-tritt umgewandelt werden. Andererseits gab die Stadtkasse auch in geringem Umfange Stadtschuldverschreibungen an Bürger aus. So beantragt der Zugführer Kuhlmann für sich und seine Frau selbige in Höhe von 10 000 Mark für 4 ½ % Zinsen. So legten Privatleute ihr Geldvermögen in einer Summe von z.T. 200 000 Mark an. Teilweise vergab die Stadtverwaltung auch Hypotheken an Bürger. Konnten diese später nicht die Zinsen aufbringen konnten, kam es zu Zwangsversteigerungen . Sinn dieser Hypotheken war die Förderung des privaten Wohnungsbaues. Dazu wurde ein Teil des Mietzinssteueraufkommens verwandt. Sogenannte staatliche Mietzinssteuerhypothe-ken, waren Darlehen, die mit 1-2 % Zinsen bei 1 % Tilgung lagen. Diese wurden vom Land gewährt, von der Stadt ausgegeben, wobei Tilgung und Zinsen wieder der Landeshauptkasse zuzuführen waren . b) Haushaltswesen Nachdem Klarheit über die Aktiva und Passiva, d.h. über die städtische Vermögenslage be-stand, erfolgte eine Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Diese Aufstellung wurde als Haushaltsplan beschlossen. Die Haushaltssatzung umfaßte Regulative nach welchen Haushaltspläne erarbeitet und deren Einhaltung überwacht wurden. Mit dem Führererlaß ,,Ãœber die Vereinfachung der Verwaltung" 1939, waren Haushalts- und Nachtragshaushaltspläne nicht mehr öffentlich. Angaben über Zweckbestimmung der Darle-hen hatten zu unterbleiben c) Kassen- und Rechnungswesen 1919 wurde im Zuge der Steuerreform die Armen- und Steuerkasse zur Stadthauptkasse ver-einigt. Der ständige Fluß von Geldern in und aus der Stadtkasse mußte nach Konten getrennt doku-mentiert, d.h. buchhalterisch erfaßt werden. d) Steuerverwaltung Da sich das Kommunal- wie das Staatswesen hauptsächlich aus Steuergeldern, sowie Gebüh-ren und Beiträgen finanziert, wurden diese Einnahmen besonders gründlich kontrolliert. Eine Steuerreform von 1918 brachte folgende Veränderungen: -Fortfall der Armen- und Einkommenssteuer, -Einführung einer Gemeindeeinkommenssteuer, in Form von Zuschlägen zur Landeseinkom-menssteuer, - Fortfall der Kriegssteuer, - Neuregelung der Miets- und Wohnungssteuer, - Versuch der Einführung einer Ledigensteuer (wurde abgelehnt (MR/162), - Versuch der Einführung eines Verwaltungskostenzuschlages, wurde mit Einführung der Bü-gersteuer ab 1930 hinfällig, - Fortfall der bisherigen Grundsteuer, - Einführung einer neuen Grundsteuer - Einführung der Umsatzsteuer auf Luxusgegenstände Die Bürgersteuer, 1937 eingeführt, wurde vom Arbeitgeber an die für den Arbeitnehmer zu-ständige Gemeinde überwiesen. Mit Führererlaß ,,Ãœber die Vereinfachung der Verwaltung" 1939, wurden die Gemeinden den obersten Reichsbehörden unterstellt, d.h. die kommunale Selbstverwaltung ausgehebelt bzw. gleichgeschaltet. Um alles auf die Kriegswirtschaft zu konzentrieren, wurde das kommunale Verwaltungshandeln auf ein Minimum reduziert, so wurde u.a. folgendes untersagt: - das Führen von Grenzverhandlungen, - die Bennenung und Entwicklung von Hoheitszeichen, - Straßenumbenennungen. Mit Einführung einer Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 hatte die Stadt einen monat-lichen Kriegsbeitrag von 100 000 RM zu zahlen. Insgesamt verschlechterte sich die Finanzsi-tuation der Stadt mit Kriegsbeginn 1939 um 300 000 RM. e) Finanzstatistik Mit der nationalsozialistisch Machtübernahme erfolgte eine planwirtschaftliche Lenkung und Leitung. Dazu war eine ausgiebige statistische Ãœberwachung des Staates notwendig. Deshalb waren ab 1935 Fragebögen auszufüllen, welche die wirkliche Haushaltslage der Stadt erken-nen ließen. 2. Bestandsbearbeitung 2.1. Zugang ins Archiv Wann und wie die Akten der Finanzverwaltung in das Stadtarchiv gelangten ist ungewiß. Wahrscheinlich ist eine Abgabe durch die Abteilung Finanzen, welche als Rechtsnachfolgein-stitution die Akten teilweise weiterführten. 2.2. frühere archivische Bearbeitung Im Stadtarchiv wurde ein Pertinenzbestand ,,Abteilung Finanzen" gebildet aus dem ein Groß-teil der Akten stammte. Daneben wurden mehere zum Teil noch früher bearbeitete oder unbe-arbeitete Akten einbezogen. So waren ca. 2 lfm Akten unter der Bezeichnung Steuerbehörde vorhanden. Von diesen wurden leider die Schutzumschläge entfernt. Die Stiftungsverwal-tungsakten befanden sich teilweise im Bestand Wohlfahrtsamt. 2.3. Bestandsbildung Das Rechnungsamt ist im Adreßbuch 1921 erstmalig als eigenständige Institution genannt. Als Stichjahr für die Bestandsbildung gilt also das Jahr 1920. Vorläufer sind deshalb teilweise im Magistratsbestand zu finden, bzw. wurden vom Rechnungsamt übernommen und weiterge-führt. Da die Akten durch frühere archivische Bearbeitung zum großen Teil ihres originalen Akten-deckels beraubt wurden und damit wahrscheinlich z. T. auch willkürlich getrennt und neu zu-sammengestellt wurden, erschien eine Wiederherstellung der alten Registraturordnung nicht möglich. Auch die Ãœbernahme, bzw. die Bezeichnungsänderung von Rechnungsamt in Fi-nanzverwaltung/Finanzabteilung sprach für einen Zusammengefaßten Bestand. Der Ãœbersicht-lichkeit und auch der besseren Recherche halber wurden folgende Registraturen zusammenge-faßt: Rechnungsamt, Rechnungsprüfungsamt, Steuerbehörde/Steueramt, Finanzverwal-tung/Finanzabteilung. 2.4. Kassation Auf eine Kassation wurde weitestgehend verzichtet. Die zentrale Bedeutung der finanziellen Lage einer Kommune und deren Ausstrahlung auf andere Gebiete sowie die Widerspiegelung zentralstaatlicher Politik gebieten äußerste Zurückhaltung. Auch war aufgrund der im Ver-gleich zur Zeit geringen Ãœberlieferungslage kein Anlaß, wichtige Bewertungsentscheidungen zu treffen. Kassiert wurden nur Listen vorübergehend beschäftigter Hilfsangestellter. Wobei auch hier einige Aufbewahrt wurden. Laufzeit: 1858-1952 aktualisiert am: 23.11.2021 + MS Kriegsschädensamt Signatur: MS Tektonik: Magistrat Laufzeit: 1935-1945 Findbucheinleitung: I. Einleitung 1. Registraturbildnergeschichte Das Kriegsschädenamt des Rates der Stadt Schwerin wurde mit Beginn des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges, im Jahre 1939, eingerichtet. Wann die [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + MV Vormundschafts- und Nachlaßgericht/Magistratsgericht Signatur: MV Tektonik: Magistrat Laufzeit: 1700-1955 aktualisiert am: 03.12.2021 + MW Wohlfahrtsamt Signatur: MW Tektonik: Magistrat Bestandsbildner:seit 1920 Wohlfahrtsamt Vorgänger:seit 1898 Armenverwaltung Nachfolger:seit 1947 Sozialamt. - 1952 als selbständiges Amt aufgelöst Laufzeit: 1840-1953 aktualisiert am: 23.11.2021 + N01 Heinrich Schack Signatur: N01 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Gutspächter u. a. Cambs, Groß Medewege, Starkow Laufzeit: 1884-1944 aktualisiert am: 23.11.2021 + N02 Neues Forum Signatur: N02 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Neues Forums Schwerin (Interview mit Uta Loheit, Martin Klähn und Hansjürgen Rietzke) 1. Entste [...]Neues Forums Schwerin (Interview mit Uta Loheit, Martin Klähn und Hansjürgen Rietzke) 1. Entstehungsgeschichte Neues Forum Schwerin In Schwerin existierte unter dem Dach der Kirche ein überregionaler ,,Freundeskreis Wehrdiensttotalverweigerer". Im Paulskirchenkeller fanden Buchlesungen gesellschaftskritischer Autoren, wie zu Rolf Henrichs Buch ,,Der vormundschaftliche Staat", statt. Zu dem Kreis gehörten auch Martin Klähn und Heiko Lietz. Letzterer stellte den Kontakt zur Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley her. Als einziger aus den drei Nordbezirken nahm Martin Klähn dann an der Gründungsveranstaltung des Neuen Forums (NF) am 9. und 10. September 1989 in Berlin teil. Im Aufruf des NF ,,Aufbruch 89" heißt es: ,,Wir wollen Spielraum für wirtschaftliche Initiative, aber keine Entartung in eine Ellenbogengesellschaft. Wir wollen das Bewährte erhalten und doch Platz für Erneuerung schaffen, um sparsamer und weniger naturfeindlich zu leben, ... (dazu) bedarf es eines demokratischen Dialoges ... gemeinsam und im ganzen Land, nachdenken und miteinander sprechen ." Die Schweriner Gruppe um Uta Loheit, Roland Brock, Thomas Littwin, Christian Lorenz, Dörte Wittenhagen und Hansjürgen Rietzke reichte am 18. September 1989 beim Rat des Bezirkes die Anmeldung des Neuen Forums ein. Da man jedoch mit einer Ablehnung rechnete, fanden zusätzlich Unterschriftenaktionen statt. Aufgrund der überragenden Resonanz und der Vielzahl der Sympathisanten entschloß sich das Neue Forum, am 2. Oktober 1989 in der Paulskirche die erste öffentliche Versammlung durchzuführen. Es erschienen 800 - 1.000 Sympathisanten, die sich nach Verlesung des Aufrufes in etwa 20 Arbeitsgruppen aufteilten. Damit wurde Schwerin Vorreiter in den drei Nordbezirken der DDR. Um weiteren Zulauf zu verhindern, verboten staatliche Stellen die geplante Folgeveranstaltung am 6. Oktober 1989. Trotz Androhung eines Ordnungsstrafverfahrens stellten die Pastoren Hansjürgen Rietzke und Martin Scriba ihre Kirchenräume dem Neuen Forum zur Verfügung und die Paulskirche war bis auf den letzten Platz gefüllt. Doch die SED-Bezirksleitung schickte etwa 200 ,,Saboteure", die Lautsprecherkabel herauszogen und lautstark Unruhe verbreiteten. Jedoch ließ sich niemand provozieren und die Eskalation mit vor der Kirche versammelten Sicherheitskräften unterblieb. Da der Einfluß des Neuen Forums ständig zunahm, sah sich Schwerins Oberbürgermeister gezwungen, am 1. November 1989, die Vertreter des Neuen Forums Loheit, Heidenreich, Wittenhagen, Trotz, Klähn, Littwin und deren anwaltlichen Berater Dr. Grabow zu empfangen. Anwesen waren ebenfalls der Abteilungsleiter für Innere Angelegenheiten Feldmann und der Sekretär des Rates der Stadt Niggemann. Die Mitglieder des Neue Forums teilten mit, daß bei der SED-Bezirksleitung einen Antrag auf Zulassung des Neuen Forums vorlag und protestierten gegen die Kriminalisierung ihrer Mitglieder in den Betrieben. Um den machtvollen Montagsdemonstrationen den Wind aus den Segeln zu nehmen, schlug der Oberbürgermeister vor, am 11. November 1989 in der Kongreßhalle eine Podiumsdiskussion mit Vertretern des Neuen Forums und des ,,Demokratischen Blocks" durchzuführen. Das NF verlangte jedoch, weitere Gruppen zum Gespräch zuzulassen und Altbischof Rathke als Moderator einzusetzen. Dem stimmte Dr. Oder zu, verbot jedoch jedwede Werbung für die Sozialdemokratische Deutsche Partei (SDP) und bot im Gegenzug dem Neuen Forum einen Lautsprecherwagen und Megaphone an. Am 5. November 1989 formierte sich das NF dann auf Bezirksebene durch die Wahl eines Bezirkssprecherrates, und erhielt am 8. November 1989 seine offizielle Zulassung. Nachdem das Neue Forum den Wendeprozeß als Sprachrohr des Volkes eingeleitet hatte, wurde es von der weiteren Entwicklung überrollt. Mit Öffnung der Grenzen zur BRD sahen die meisten nur noch das Ziel, den materiellen Wohlstands des Westens so schnell wie möglich zu erreichen und die Montagsdemonstranten forderten mehr und mehr die Einheit Deutschlands. Das bedauerte der Vertreter des Neuen Forums Trotz bereits am 31. Oktober 1989 in einem Gespräch mit dem Stellvertreter des Oberbürgermeisters Feldmann. Die Demonstration am 30. Oktober 1989 sei seiner Meinung nach zwar friedlich verlaufen, doch hatte ihn und seine Freunde die Diskussion in und vor dem Marstall bestürzt. Er betonte, daß ihr Ziel nicht die Beseitigung, sondern eine Verbesserung der sozialistischen Gesellschaft sei. Martin Klähn formulierte die Meinung der Schweriner Gruppe des Neuen Forums zur Maueröffnung folgendermaßen: ,,Totale Scheiße! Damit wird uns wirklich der Wind aus den Segeln genommen." Aber es kam noch schlimmer. Auf der Montagsdemonstration vom 18. Dezember 1989 wurde der Redner des Neuen Forums mit Pfiffen von der Bühne gejagt. Es kam schließlich zum Bruch der Schweriner Bürgerbewegung. Die ,,Basisdemokraten", zumeist die Generation der 25-35jährigen, standen den meist älteren ,,Realpolitikern" gegenüber, für die an der Vereinigung kein Weg vorbei führte. Bei einem Treffen der Regionalsprecher am 9. Dezember 1989 in Güstrow setzte sich aber auch bei den Basisdemokraten die Einsicht durch, das eine Wiedervereinigung unumgänglich war. Die Frage der Existenz als Partei oder Bürgerbewegung trieb das Neue Forum dann endgültig ins Abseits. Der Schweriner Bezirkssprecherrat büßte seine Handlungsfähigkeit ein, da sich, je nachdem welche Fraktion in der Ãœberzahl war, die Beschlussfassung änderte. Nachfolger:Dokumente der Wende für das Stadtarchiv bereitstellen könnten. Utal Loheit überließ dem Stadtarc [...]Dokumente der Wende für das Stadtarchiv bereitstellen könnten. Utal Loheit überließ dem Stadtarchiv zwei Mappen zu diesem Thema, die hier in Kopie vorliegen. Laufzeit: 1989-1997 aktualisiert am: 23.11.2021 + N42 Hotel Niederländischer Hof Signatur: N42 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Betriebsgeschichte (vgl. Nr.1): -ab 1881 Hotel Niendorff in Wilhelmstr. 7 -12.4.1887 Geschäftse [...]Betriebsgeschichte (vgl. Nr.1): -ab 1881 Hotel Niendorff in Wilhelmstr. 7 -12.4.1887 Geschäftseröffnung -1901 von H. Krasemann unter Niederländischer Hof eröffnet, da der meckl. Herzog Heinrich 1901 Prinz Hedrik der Niederlande wurde und im Hotel oft seinen Urlaub verbrachte -1911 neue Fassade -1920 Verkauf des Gebäudes an das Land -1920 Ankauf Alexandrinenstraße 12/13 -1921 Neueröffnung nach Umbau der Häuser durch den Architekten Hans Stoffers -1939 Geburt Sohn Horst Krasemann (1957 nach Westdeutschland) -65-70 Betten mit 40 Angestellten und eigener Wäscherei -prominente Gäste u. a.: Claire Waldoff, Paul Linke, Hindenburg, Hitler, Göring -1922 u. 1926 Verleihung des Titels Hoflieferant der Niederlande -1937 Sohn Herbert Krasemann Teilhaber -1945-1950 Belegung durch die Besatzungsmacht -1949-1950 Gaststätte als Haus der Offiziere -1949 bis 1950er Restaurant zunächst von der Konsum-Genossenschaft (2 Monate) und dann von der HO-Gaststätten betrieben, dann wieder Privat -1954 nach Tod des Vaters Leitung unter Herbert und Frau Maria Krasemann -1960er nach Schließung Luisenhof hier die Handwerkskammer als Pächter des Restaurants als Haus des Handwerks (1,5 Jahre danach geschlossen wegen schlechter Bilanz) -1970 aus gesundheitlichen Gründen von Krasemann an HO-Gaststätten (lebenslangem Wohnrecht der Ehefrau, als Bedingung) -1972-1984 Betriebsteil Hotel Stadt Schwerin mit hauptsächlicher Betreuung er FDGB-Urlauber -ab 1985 wieder frei vermietbar -1990er Grundsanierung und mehrfache Eigentümerwechsel aktualisiert am: 21.04.2021 + N44 Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermisstenangehörigen Deutschlands e.V. - Kreisverband Schwerin Signatur: N44 Repositur: N44 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Bestandsbildner Kurt Güse am 7. Juni 2018 verstorben. Er war Stellv. Vorsitzender des Vereins. aktualisiert am: 13.12.2018 + N47 Kneipp Verein Schwerin Signatur: N47 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:1990 gegründet widmet sich hauptsächlich der Gesunderhaltung seiner Mitglieder. Dazu gibt es spezi [...]1990 gegründet widmet sich hauptsächlich der Gesunderhaltung seiner Mitglieder. Dazu gibt es spezielle Angebote wie Wasserbäder aber auch allgemeine Sportaktivitäten wie Radfahren, Wandern, Yoga u. a. Hinzu kommen kulturelle Angebote wie Reisen, Führungen, Besichtigungen und Gespräche und natürlich die vereinsüblichen Feiern und Versammlungen. Laufzeit: 1995-2018 aktualisiert am: 11.12.2018 + N48 Jüdische Gebäude in Mecklenburg-Vorpommern Signatur: N48 Tektonik: Nachlässe Laufzeit: 2003-2005 aktualisiert am: 01.12.2021 + N52 Lebensmittel-Einzelhandel Fritz Will Signatur: N52 Tektonik: Nachlässe Findbucheinleitung: Registraturbildnergeschichte: Zum 1. Oktober 1919 übernam Fritz Will das Geschäft von Paul Behnke. Ab 1920 ist im Adressbuch unter Helenenstraße 2 der Kaufmann Frietz Will verzeichnet. Der Inge [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + N71 Nachlass Lehrer Evermann Signatur: N71 Tektonik: Nachlässe Findbucheinleitung: Einige interessante Informationen aus dem Leben von Wilhelm Evermann sind z.B.: Wilhelm Evermann wurde am 6. August 1889 in Lübberstorf/ Kreis Wismar geboren. Gestorben ist er am 2. September 1961 [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + N80 Leiter der Tierklinik Dr. Sander Signatur: N80 Tektonik: Nachlässe Laufzeit: 1919-1994 aktualisiert am: 07.09.2020 + N84 Annemarie Weigt (Bezirksturnrätin) Signatur: N84 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Kurzbiographie: - 4.10.1930 als Annemarie Hoffmann in Greussen / Thüringen geboren - mehrfach ver [...]Kurzbiographie: - 4.10.1930 als Annemarie Hoffmann in Greussen / Thüringen geboren - mehrfach verheiratet (Hils, Damme, Weigt) -1953 Abschluss Sportlehrerstudium in Jena -1953-1958 Sportlehrerin an der Universität und Trainerin in Jena - Mitglied der Volleyball- und Basketballoberliega- und Basketballnationalmannschaft -1959 Mitglied im Vorbereitungskommittee VI. FDJ-Parlament -1959-1960 Sportlehrerin Jugendhochschule Bogensee in Berlin/Bernau -ab 1960 Sportlehrerin und Trainerin erst in Dresden und dann in Schwerin -1962-1966 Bezirksturnrätin in Dresden -1972-1984 Bezirksturnrätin in Schwerin -1984 Bezirkskabinett für Weiterbildung der pädagogischen Mitarbeiter -1990 Rentnerin - 5 Knieoperationen ab 1993 als Leichtathletin im Seniorensport (Schadensklasse A4) bei der SGV Dresden im Behindertensportverband bis 2004 aktiv Laufzeit: 1949-2017 aktualisiert am: 03.06.2021 + N85 Familienarchiv Karsten Signatur: N85 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Familienverein Karsten Am 11.10.1909 kamen die Mitglieder der Familie Karsten, zu der zahlreiche Pa [...]Familienverein Karsten Am 11.10.1909 kamen die Mitglieder der Familie Karsten, zu der zahlreiche Pastoren, Beamte und Professoren in Mecklenburg gehörten, in Rostock zusammen und gründeten einen Familienverein, der bis Ende der 1930er Jahre eine rege Tätigkeit entfaltete. Der Vorsitzende Pastor Heinrich Karsten betrieb umfangreiche Ahnenforschungen zur Familiengeschichte und organisierte immerhin sechs Familientage. Diese Arbeit wurde nach 1945 in beschränktem Rahmen von Studienrat Johannes Karsten weitergeführt, der auch die entstandene schriftliche Ãœberlieferung verwahrte und ergänzte. Bedingt durch seine enge Bekanntschaft mit dem ersten Schweriner Stadtarchivar Hans Heinrich Leopoldi gelangte der Bestand Anfang der 1960er Jahre ins Stadtarchiv, wo Johannes Karsten bis 1993 weiter Ergänzungen vornahm. Die Verzeichnung des Bestandes wurde dann im Mai 2021 von der Praktikantin Malin Hase begonnen und von Bernd Kasten beendet. Zitierweise: N 85 Findbucheinleitung: Am 11.10.1909 kamen die Mitglieder der Familie Karsten, zu der zahlreiche Pastoren, Beamte und Professoren in Mecklenburg gehörten, in Rostock zusammen und gründeten einen Familienverein, der bis En [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.06.2021 + N86 Fotobestand Großer Dreesch (Reinhard Huß) Signatur: N86 Tektonik: Nachlässe Bestandsbildner:Herr Huß, übergab dem Stadtarchiv, aufgrund seines Renteneintritts, am 2. März drei Umzugskartons [...]Herr Huß, übergab dem Stadtarchiv, aufgrund seines Renteneintritts, am 2. März drei Umzugskartons mit Fotos und Dias betreffend die 3 Bauabschnitte auf dem Großen Dreesch, die er während seiner Dienstzeit beim Stadtbauamt angelegt hatte. Laufzeit: 1971-2010 aktualisiert am: 25.01.2024 + R01 Oberbürgermeister Signatur: R01 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Stadtarchiv Schwerin Laufzeit: 1945-1990 Zitierweise: StAS, R01 Nr. aktualisiert am: 23.11.2021 + R03 Stadtplankommission Signatur: R03 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Stadtplankommission Nachfolger:Stadtplanungsamt Laufzeit: 1953-1990 aktualisiert am: 23.11.2021 + R04 Abteilung Innere Angelegenheiten Signatur: R04 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Stadtarchiv Schwerin Laufzeit: 1935-1990 aktualisiert am: 23.11.2021 + R05 Abteilung Handel und Versorgung Signatur: R05 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Abteilung Handel und Versorgung / Örtliche Versorgungswirtschaft I.1. Behördengeschichte a) Aufg [...]Abteilung Handel und Versorgung / Örtliche Versorgungswirtschaft I.1. Behördengeschichte a) Aufgaben Bis 1951 unter der Bezeichnung "Amt für Handel und Versorgung", danach als "Dezernat Handel und Versorgung" befand sich der Behördensitz in der Otto-Grotewohl-Str. 22. Später hatte die "Abteilung Handel und Versorgung" ihren Standort in der Karl-Marx-Str. 26/27. Das genaue Entstehungsdatum ist aus der Aktenlage nicht mehr ersichtlich. Hervorgegangen ist die Abteilung aus dem Ernährungs- und Wirtschaftsamt. Nach dem Krieg bestand die vornehmliche Aufgabe in der Ausgabe von Lebensmittelkarten, Bezugscheinen und Reisemarken. Dazu diente auch ein Gebäude in der Schulstraße Nr. 2. Die Kartenzentralstelle wurde von Frau Martens und Herrn Eggers geleitet. Gemäß Befehl Nr. 168 der Militärkommandantur der Stadt und des Kreise waren ständig stichprobenartig Kontrollen in Betrieben und im Handelsgewerbe durchzuführen. Diese bezogen sich auf die Abrechnung, Lagerung und Verwaltung der bewirtschaften Güter. 1948 waren so über 700 Betriebe zu kontrollieren. Hierzu bestand eine Kreisprüfstelle unter Leitung eines Herrn Setzke. Im Jahr 1948 besaß die Abteilung 24 Arbeitszimmer, woraus auf eine große Anzahl von Mitarbeitern geschlossen werden kann. Im Monat April 1949 waren beispielsweise 7 Prüfer angestellt. Diese führten 57 Betriebsprüfungen durch. Aufgrund dieser Prüftätigkeit würden Strafmaßnahmen eingeleitet, wenn gesetzliche Bestimmungen überschritten wurden. So würden im April 1949 38 Fälle nach der Wirtschaftsstrafverordnung durch die Rechtstelle ( siehe R 23) verfolgt. 1951 sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Verwaltungsarbeit zu vereinfachen. Wöchentliche Abteilungsleitersitzungen, Diskussionen mit der Bevölkerung über die Gesetzeslage sowie Sichtwerbung hierüber sollten diesen Prozeß beschleunigen. Weiterhin sollte die Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung verkürzt werden. Durch die schrittweise Aufhebung der Rationierung wurde eine Schwerpunktverlagerung zur Sicherung und Kontrolle der Warenbewegung durch enge Zusammenarbeit mit den nachgeordneten volkseigenen Handelsbetrieben angestrebt. 1960 war das Hauptaugenmerk auf die 800 Jahrfeier der Stadt gerichtet. Wahrscheinlich ab 1959 gab es eine"Handelsnetzkommission", welche sich neben der Abt. Handel und Versorgung aus Vertretern der HO, des Konsums, der Org.-Instrukteur-Abt., der Wohnraumlenkung, der Abt. Örtl. Wirtschaft u.a. zusammensetzte. Hier wurde versucht, die Versorgung der Bevölkerung durch Umstrukturierung und Organisierung der Verkaufsstellen zu verbessern. Hierbei handelte es sich meist um die Ãœbernahme ehemals privater Läden durch den Konsum oder die HO. Unter der sog. "Massenpolitischen Arbeit" wurde die Mitarbeit in den HO Beiräten, Konsumausschüssen, Handelsaktiven der Wohnbezirke und in der Ständigen Kommission Handel und Versorgung gezählt. Unter der Arbeit im Rahmen der Nationalen Front waren die Kollegen angewiesen, an Einwohner- und Hausversammlungen teilzunehmen. Weiterhin sollten sie "Paten" sozialistischer Brigaden werden. Zur Veranstaltung von Märkten, wie z.B. zu Weihnachten unterhielt die Abteilung ein Marktbüro. Weiterhin waren Volksfeste wie der 1.Mai zu organisieren. b) Personal Die folgenden Angaben sind nicht als vollständig und absolut zu betrachten, da nur wiedergegeben wurde, was sich aus dem geringen Aktenumfang ergab. So können die benannten Personen wesentlich länger tätig gewesen sein, als hier dargestellt. Abt. Handel u. Versorgung 1945-1951 Stadtrat Klein 1945 Abt.Ltr. Höft 1945 Abt.Ltr. Siebert 1945 Betriebsobmann Wolf 1948-1951 Kontrollstellenleiter Setzke 1951-1952 Abt.Ltr. Setzke 1951-1952 Stadtrat und Dezernent Richter 1952 Stadtrat für H.u.V. Legat 1953-1954 Abt.Ltr. Struck 1959 Abt.Ltr. Jonuschies 1960 Stellv. Abt.Ltr. Lingmann 1962-1983 Stellv.des OB und Abt.Ltr. Bissel 1967 Abt.Ltr Klempien 1972-1980 Abt.Ltr. Schultz 1975-1977 Marktbeauftragter Dieckmann 1984 Stellv.des OB und Abt.Ltr Kaminski II. Bestandsgeschichte Die Verzeichnung erfolgte im Januar 1996. Ursprünglich waren ca. 1,2 lfd. Meter Schriftgut überliefert. Davon waren 2/3 mit Unterlagen der HO-Gaststätten vermischt, während sich der Rest im Bestand des ehemaligen Verwaltungsarchivs befand. Für das Jahr 1980 ist ein Ablieferungsverzeichnis vorhanden. Die Ãœbergabe der restlichen Ãœberlieferung ist nicht dokumentiert. Kassiert wurden: - Rechnungsbelege des Marktbüros von 1975-1976 (Jahrgang 1977 archiviert), - Wirtschaftstrafverfahren 1949-1950 (nur Auswahl archiviert da im Bestand Rechtstelle ausführlich dokumentiert), - Volkswirtschaftspläne 1975-1976 (nur Auswahl archiviert, da im Bestand Abt. Finanzen R 9) - Kontrollberichte über Einzelhandelsgeschäfte (nur Auswahl) Somit stehen derzeit 0,7 Lfd. Meter Archivgut in 34 Akteneinheiten zur Verfügung. Insgesamt ist die Ãœberlieferungslage spärlich und unvollständig. Es ist zu vermuten, daß sich noch weiteres Schriftgut anfindet. Schwerin, den 02.02.1996 (Hr. Rost) Laufzeit: 1945-1979 aktualisiert am: 23.11.2021 + R07 Nationale Front Signatur: R07 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:I. Einleitung 1. Registraturbildnergeschichte 1.1. Kreisausschuss 1.2. Wahlen a) Sc [...]I. Einleitung 1. Registraturbildnergeschichte 1.1. Kreisausschuss 1.2. Wahlen a) Schöffenwahlen b) Richterwahlen c) Stadtvertreter, Bezirkstags- und Volkskammerwahlen 1.3. Nationales Aufbauwerk 2. Bestandsbearbeitung I. Einleitung 1. Registraturbildnergeschichte 1.1. Kreisausschuss 1959 war Xaver Karl der Vorsitzende des Kreisausschusses und Herr Schipporeit der Kreissekretär. Der Kreisausschuss hatte derzeit 84 Mitglieder. 1960 übernahm Herr Benthin den Vorsitz. Mit den Wohnbezirksleitern wurden deren Probleme beraten und ihnen Anweisungen erteilt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen war zweifellos das wichtigste Betätigungsfeld. Deshalb wurden auch gemeinsame Sitzungen mit den Abgeordneten durchgeführt. Zu speziellen Personenkreisen in der Bevölkerung wurden Arbeitsgruppen gebildet, wie etwa für den Mittelstand und die Intelligenz. Tagungsort war das Haus der Freundschaft. (Nr. 63) Bis 1989 war Herr Böttger Kreissekretär der Nationalen Front. 3.4. Wahlen a) Schöffenwahlen Die Rechtssprechung der Gerichte der DDR diente dem "Aufbau des Sozialismus, der Einheit Deutschlands und dem Frieden". Das Schöffenamt war ein Ehrenamt. Schöffen wurden durch das Volk gewählt und übten in Straf- und Zivilsachen das Richteramt in vollem Umfange und mit gleichem Stimmrecht wie eine Berufsrichter aus. Die Nationale Front war Träger der Schöffenwahlen und hatte mit dem FDGB zusammen einen Plan der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu erarbeiten. 1958 waren 309 Schöffen zu 3 Jahren für das Kreisgericht zu wählen. Die Kandidaten hatten sich auf Wahlversammlungen in den Betrieben und im Wohnbezirk vorzustellen, um danach gewählt oder abgelehnt zu werden. Auf diesen "Justizausspracheabenden" 1957/58, ging es aber hauptsächlich um das Unver-ständnis der Bürger gegen die neue Passgesetzgebung der Regierung. (Nr. 55) b) Richterwahlen Laut Ministerratsbeschluss 1960 wurden die Richter für die Kreis- und Bezirksgerichte durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Nationalen Front fiel die Aufgabe zu, Kandidatenwahlvorschläge des Ministers für Justiz, d.h. der Justizverwaltungsstellen zu bestätigen. Hierzu wurde eine "demokratische" Wahlbewegung vorbereitet. Kandidaten und Abgeordnete im Verbund legten dem Volke in Versammlungen dar, warum die Gerichte als sozialistische Staatsorgane "die erzieherische Rolle des Rechts so durchsetzen, dass die Menschen es immer besser verstehen, sozialistisch zu arbeiten, zu lernen und zu leben". Jeder Kandidat hatte auf mindestens 6 Veranstaltungen präsent zu sein. (Nr. 57) c) Stadtvertreter, Bezirkstags und Volkskammerwahlen Aufgabe der Nationalen Front war es in Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt die Kandidaten im Zuge der Wahlvorbereitung auf Versammlungen in den Wohnbezirken, auf Parteiversammlungen und in den Betrieben zu präsentieren. Gleichzeitig hatten die Abgeordneten Rechenschaft abzulegen. Weiterhin waren Wahlkreise, -bezirke und Wahlvorstände zu bilden und Wahllokale zu betreuen. Dies erfolgte im Zusammenspiel mit den WBA. 4-6 Wohnbezirke bildeten einen Wahlkreis. Am Wahltag waren mehrere Berichte über den Verlauf und die Wahlbeteiligung abzuliefern. Besondere Bedeutung kam den Wahlhelfern (Agitatoren) zu. Für je 10 Familien sollte ein "Wahlhelferagitator" geschult werden. 1989 wurden so ca. 8.000 Wahlhelfer gebraucht. Die über diese Mittelsmänner gewonnen Informationen (Bürgermeinungen) wurden im Wahlbüro gesammelt. (Nr.9) 3.5. Nationales Aufbauwerk Um die Bürger der DDR zu zusätzlichen Arbeitsleistungen zu animieren, wurde durch die Nationale Front das Nationale Aufbauwerk initiiert. In Betrieben, gesellschaftlichen Einrichtungen und Wohnbezirken wurden Aufbauaktive ins Leben gerufen. Ein Herr Kischke war als Sekretär des Aktivs für das Nationale Aufbauwerk zuständig. Gleichzeitig war er bei der Stadtplankommission beschäftigt. Wettbewerbe zwischen diesen Aufbauaktiven, bis hin auf die Bezirksebene, sollten die Aktivität des Einzelnen motivieren. Dabei gab es eine Wanderfahne für das beste Kollektiv. Einzelkämpfer wurden mit Aufbaunadeln in Gold-, Silber oder Bronze geehrt. Auch Privatfirmen wurden als Teilnehmer "gewonnen". Beliebt waren auch Sondereinsätze ganzer Wohngebiete an sog. Aufbausonntagen. Hauptaktionsfeld war der Wohnungsbau. Renommierobjekte waren die Freilichtbühne, die Erweiterung des Tierparks und die Gaststätte Panorama. Aber auch Sportplätze und Grünanlagen wurden für zum Wohle des Volkes errichtet. 1.4. Arbeit in den Wohnbezirken Ãœberliefert sind die Unterlagen der Jahre 1956-1963. Zu dieser Zeit existierten in Schwerin 61 (Wohnbezirke 15 uns 46 fehlen) Wohnbezirke. Bei dieser Masse waren im Schnitt 4-6 Straßenzüge je Bezirk erfasst. Hinzu kam wenn vorhanden ein Agitationslokal und ein Klub. Für jeden Wohnbezirk wurde ein Ausschuss gewählt (WBA). Hier gab es u.a. Verantwortliche für das Nationale Aufbauwerk und für die Gesamtdeutsche Arbeit. Bei diesen doch recht kleinen Einheiten wurden z.T. 35 Ausschussmitglieder gewählt. Diese Masse von "Funktionären" hatte ständig das Problem die Beteiligung an den Sitzungen zu sichern (WBA 22 "Warnitz" hatte bis 1956 überhaupt keinen Ausschuss) und die Bevölkerung z.B. durch das Agitationsbüro zu aktivieren. Neben Kultur-, Sport-, Rentner- und Jugendveranstaltungen für die Bevölkerung, wie beispielsweise "plattdeutsche Abende" mit Freund Leopoldi, stand die politische "Einflussnahme" im Fordergrund. Ãœber die Hausvertrauensleute sollte der Einfluss in jede Hausgemeinschaft getragen werden. Ein Schlichtungsausschuss (Schiedskommission, -kollektiv) kümmerte sich um die Streitigkeiten zwischen den Bewohnern und geringfügige Strafsachen bei Zustimmung des Staatsanwaltes, um die Gerichte zu entlasten. Hauptaugenmerk war die Erfüllung der Leistungen für das NAW und die Vorbereitung der Wahlen. Poli-tisch wurden die WBA durch die SED dominiert. So waren im Bezirk 4 von den 29 Mitgliedern 22 der SED Angehörige. Im Bezirk 13 waren 11 der 20 Ausschussmitglieder der SED angehörig. IV. Bestandsbearbeitung Am 4.6.1965 erfolgte eine erste Aktenübergabe (71 AE) der Nationalen Front. Dabei handelte es sich um Unterlagen des NAW, der Schöffen- und Richterwahlen sowie um die Akten der Wohnbezirke. Zeitlich war der Zeitraum 1957-1964 damit abgedeckt. Die Restlichen scheinen im Taumel der "Wende" ins Stadtarchiv gelangt zu sein. Kassiert wurden grundsätzlich nur Doppelexemplare. Dem Bestand wurden die Wählerverzeichnisse der Gemeindewahl 1946 und des Volksbegehrens 1948 hintenan gestellt. III. Anlagen (Findbuch) 1. Straßenverzeichnis für die Gemeindewahlen 1946 2. Straßenverzeichnis für die Stimmbezirke zum Volksbegehren 1948 Laufzeit: 1946-1989 aktualisiert am: 23.11.2021 + R08 Allgemeine Verwaltung Signatur: R08 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1925-1990 Findbucheinleitung: Findbuch - R 08 Allgemeine Verwaltung Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1. Registraturbildnergeschichte 1.1. Abteilung Allgemeine Verwaltung 1.2. Umsiedleramt/ Umsiedlerausschu [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + R09 Abteilung Finanzen Signatur: R09 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1945-1989 Findbucheinleitung: Findbuch - R 9 Abteilung Finanzen-Beschlagnahmeausschuß-Vermögensverwaltung Inhaltsverzeichnis Jahr/AE Seiten I. Einleitung 1. Behördengeschichte I-V 2. Bestandsgeschichte [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + R10 Stadtbauamt Signatur: R10 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1945-1990 aktualisiert am: 06.03.2020 + R11 Büro des Chefarchitekten Signatur: R11 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1969-1990 aktualisiert am: 25.11.2021 + R12 Komitee für Köperkultur und Sport Signatur: R12 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Das Komitee für Körperkultur und Sport Laufzeit: 1949-1957 Findbucheinleitung: Durch die Bildung des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik mit entsprechenden Organen in den Bezirken und Krei-sen wurde der erste S [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + R15 Amt für Wirtschaft/Gewerbeaufsicht Signatur: R15 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner: Laufzeit: 1945-1985 Findbucheinleitung: Findbuch Rat der Stadt Schwerin Abteilung Wirtschaft/ Gewerbeaufsichtsamt (R 15) Vorwort I. Registraturbildnergeschichte 1. Abteilung Wirtshaft 1.1. Allgemeines Wie alle Bereiche der [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + R18 Abteilung Kultur Signatur: R18 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1945-1990 aktualisiert am: 28.01.2020 + R19 Abteilung Gesundheits- und Sozialwesenwesen Signatur: R19 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1935-1990 aktualisiert am: 23.11.2021 + R21 Abteilung Landwirtschaft Signatur: R21 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1945-1963 aktualisiert am: 31.01.2019 + R22 Volkshochschule Signatur: R22 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1945-1961 aktualisiert am: 05.11.2018 + R23 Rechtstelle Signatur: R23 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:I.1. Behördengeschichte a) Rechtsstelle Wohl als eine der kleinsten Dienststellen wurde die Recht [...]I.1. Behördengeschichte a) Rechtsstelle Wohl als eine der kleinsten Dienststellen wurde die Rechtsstelle gegründet. Neben dem Leiter waren noch 1-2 Sekretärinnen beschäftigt. Nachvollziehbar ist folgende Personalbesetzung: bis 1950 Herr Hartmann, Rechtsreferent des Rechtsamtes 1950-1959 Herr Dr. Georg Wilhelm Prehn, Rechtsstellenleiter, 1959-1964 Herr Thiel, Rechtsreferent und z.T. Leiter des Sekretariats des Rates, 1964-ca.1966 Herr Wanserski, Leiter der Rechtsstelle Sachbearbeiterinnen: Ilse Berger bis 1951 Anneliese Asserin seit 1951 Else Ehlert seit 1952 Frau Evers, 1953 Frau Grünberg, 1955 Zu Ihren Arbeiten gehörte der Post-Ein- und Ausgang, die Führung von Registratur und Kartei sowie die Erledigung der Stenographie- und Schreibarbeiten. Die Entlohnung erfolgte 1951 für den Leiter nach der Vergütungsgruppe II, während die Schreibkräfte die Gruppen IV, VII, IX und X erhielten. Das Büro des Registraturbildners befand sich am ehemaligen Leninplatz 8 in den Zimmern 20 bzw. 28. Gründungsursache der Rechtsstelle war das Inkrafttretren der Wirtschaftsstrafverordnung. Aus dieser erhielten die Kommunen die Befugnis Geldstrafen bis 100.000 DM zu verhängen. Zur Durchsetzung der von der Volkspolizei eingleiteten Wirtschaftsstrafverfahren war die Schaffung einer entsprechenden Dienststelle unbedingt erforderlich. Der Arbeitsbereich der Rechtsstelle umfaßte folgende Tätigkeiten: 1) Bearbeitung der Wirtschaftsstrafsachen und anderer Strafsachen, die die Ãœbertretung von Polizeiverordnungen betrafen, sowie eine Quartalsberichterstattung hierüber an die Landesregierung, 2) Bearbeitung von Anträgen die auf Freigabe beschlagnahmter Möbel gerichtet waren, sowie Veranlassung von Wertschätzung und Verkauf ehemals beschlagnahmter Möbel an VVN-Mietglieder, 3) Durchführung von Erstattungsverfahren, 4) Innerbetriebliche Rechtsberatung, insbesondere Vorträge in den Ratssitzungen zu den neuesten Gesetzen, sowie Hilfe bei Vertragsverhandlungen und die Erstellung von Vertragsentwürfen, 5) Prozeßvertretung vor dem Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgerichtshof und Arbeits- bzw.Landesarbeitsgerichten. Hierzu gehörten auch die Prozesse für die örtliche Industrie, soweit die Stadt deren Rechtsträger war, sowie für die Grundeigentumsverwaltung, die als Dienstleistungsbetrieb vor allem für die Vermietung stadteigener Häuser zuständig war. 6) Erteilung von Rechtsauskünften an die Bevölkerung, insbesondere die anleitende und kontrollierende Tätigkeit in den Schlichtungsausschüssen der Stadtbezirke und im Hauptschlichtungsausschuß. (Hauptsächlich Streitigkeiten innerhalb von Hausgemeinschaften), 7) regelmäßige Teilnahme an Arbeitsberatungen der Rechtsstellenleiter mit der Volkspolizei unter Leitung des Landtages/ Rates des Bezirkes, 8) durch die Zusammenlegung mit dem Sachgebiet Grundstücksverkehr, wurden sämtliche Genehmigungsverfahren für Grundstücksveräußerungen ab 1946 geprüft, und durch die Erhebung einer Gebühr jährlich etwa 3.000 DM der Stadtkasse zugeführt. 9) Anleitung und Unterstützung der Abteilung Landwirtschaft und des Referates Staatliches Eigentum bei der Durchführung der Beschlüsse des Ministerrates, insbesondere bei der Sicherung der termingerechten Erfüllung der Erfassungs- und Aufkaufpläne, durch die Teilnahme an Aussprachen mit säumigen Bauern und Bauernberatungen, 10) Gemeinsame Absprachen und Maßnahmen mit Vertretern der evangelischen Kirche unter Anleitung des Rates des Bezirkes, Abt. Verbindung mit den Kirchen, aufgrund Vereinbarungen der Regierung mit Kirchenvertretern, 11) Abhaltung von wöchentlichen Sprechstunden für die Werktätigen der zentral geleiteten Betriebe, 12) Ãœberprüfung der Vermögenswerte der aufgelösten Stiftungen, 13) zur Förderung der gesamtdeutschen Frage, wurde Zugezogenen und Rückkehrern bevorzugt Auskunft erteilt und Korrespondenzen mit Delegationsmitgliedern geführt. Soweit lassen sich die Arbeitsaufgaben aus den Selbstdarstellungen in Arbeitsberichten und Arbeitsplänen entnehmen. Ein genaues Datum zur Gründung und Auflösung der Rechtsstelle ließ sich nicht ermitteln, so daß der Existenszeitraum von 1946-1966 geschätzt wird. b) Grundstücksvekehrssgenehmigungen Grundstückssverkehrssgenehmigungen liegen für den Zeitraum von 1946-1963 vor. Für die Genehmigung waren folgende Rechtsgrundlagen anzuwenden: - § 4 gem. Gesetz über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22.9.1933, - Ministerratsbeschluß vom 9.5.1950, - § 113 der Mecklenburgischen Ausführungsverordnung zum BGB, - Gesetz Nr. 45 zur Aufhebung der Erbhofgesetze und Einführung neuer Bestimmungen über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Folgende Verwaltungsbehörden waren mit den Grundstücksgenehmigungen beschäftigt: -Amtsgericht/Grundbuchamt, - Finanzamt/ Finanzabteilung; Vermögensverwaltung - Dezernat Bauwesen beim Stadtbauamt, Flurbuchbehörde, - Dezernat Industrie und Aufbau, Abteilung Aufbau; Unterabteilung Grundstücksvekehr, - Abt. Innere Angelegenheiten- Kataster . Die Grundstückssvekehrgenehmigung wurde erteilt, wenn folgende Arbeitsgänge erfüllt waren: - Prüfung, ob eine Sequestrieren vorlag (Vermögensverwaltung) - Prüfung, ob ein Vorkaufsrecht der Stadt vorlag, - Kaufpreisprüfung, - Gebührenfestlegung gem. VO über staatl. Verwaltungsgebühren vom 9.12. 1955, § 10/2 RGBl. 7/41, - Ausstellung einer Anerkennungsurkunde. Die Ãœberprüfung der Kaufpreises, die Prüfung eines Vorkaufsrechtes sowie die Gebührenfestsetzung erfolgte durch Unterschrift von Dr. Prehn oder die seines Nachfolgers Justitiar Thiel. Beide waren demnach bei der Abteilung Aufbau/Grundstücksverkehr beschäftigt. Daraus läßt sich vermuten, daß die Rechtsstelle in diese Institution aufgegangen ist. Einteilung der Katasternummern: Neustadt: 1-533, Altstadt: 534-1003, Paulstadt: 1004-1111, Vorstadt: 1112-2999, Schloßgarten: 3000-3500, Görries: 3501-3800 Zippendorf: 3801-4000 Göhren: 3838 u.a. Lankow: 4000 Ab 1956 wurden neue Nummerierungen eingeführt, und zwar die LB.Nr. (Liegenschaftsbuchnummern). Teilweise sind auch keine Katasternummern angegeben. Deshalb sind folgenden verschiedene Bezeichnungsangaben möglich: - Katasternummer, Kat.Nr. - Liegenschaftsbuchnummern, - Blattnummern, Bl.Nr. - Parzellen, Prz. - Volkseigene Grundstücke, - Büdnereien, Büd. - Häuslereien, Hsl. - Hufen. Laufzeit: 1946-1966 aktualisiert am: 23.11.2021 + R24 Organisations- und Instruktionsabteilung Signatur: R24 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:I.Vorwort I.1. Behördengeschichte Die Org.-Instrukteur-Abteilung übte die Funktion eines ,,Mana [...]I.Vorwort I.1. Behördengeschichte Die Org.-Instrukteur-Abteilung übte die Funktion eines ,,Managers" bzw. Logistikers zwischen den Teilen des Staatsapparates aus. Ihre Daseinsberechtigung entstammt der vorläufigen Direktive über die ,, Arbeit der Org.-Instrukteur-Abteilungen ,, vom 18.09.1952, veröffentlicht im Gesetzblatt Nr. 132 . Sie war damit beschäftigt, anleitend und kontrollierend tätig zu sein, zur Unterstützung der weiteren Demokratisierung. Das genaue Datum der Entstehung und Auflösung der Abteilung läßt sich aus dem Bestand nicht entnehmen. Aus den nur unvollständig vorhandenen Telefonverzeichnissen der Stadtverwaltung läßt sich nur lückenhaft die Entwicklung nachvollziehen. 1951 Org.-Instrukteur beim Dezernat Leitung 1960 Org.-Instrukteur Abteilung mit dem Nationalen Aufbauwerk 1964 Org.-Instrukteur Abteilung 1966 Org.-Instrukteur Abteilung mit NAW Büro 1968/69 Org.-Instrukteur Abteilung 1972 Abt. Organisation für wissenschaftliche Führungstätigkeit 1974 Abt. Organisation und Instruktion 1978 Abt. Organisation und Instruktion 1987 Bereich Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters darunter Instrukteurabteilung mit den Mitarbeitern der Informationszentrale a) Zuständigkeiten Kontrolle der Einhaltung und Durchführung der Gesetze und Verordnungen sowie der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlungen und Ratssitzungen in allen Abteilungen und Sachgebieten. Maßnahmen zu Verbesserung der Arbeit des Rates. Hierzu wurden Arbeits-platzstudien zur Arbeitsmethodik der einzelnen Kollegen durchgeführt. Arbeit mit den Volksvertretungen: Vorbereitung der Ratssitzungen und Stadtverordnetenversammlungen. - Hilfe bei Vorbereitung und Durchführung der Sprechstunden der Stadtverordneten, sowie bei Rechenschaftslegung und Erfüllung der Wähleraufträge. - Einladungen, - Protokollieren der Ratssitzungen, ,,Unterstützung" der Ständigen Kommissionen der Stadtverordnetenversammlung, um somit eine massenpolitische Arbeit zu entwickeln. - Einladungen. Unterstützung der Org.-Instrukteure in den Stadtbezirken. Kontrolle der Behandlung von Beschwerden in den Abteilungen und Erarbeiten von Analysen zu diesem Thema. Organisierung der Zusammenarbeit mit den Haus- und Strassenvertrauens-leuten, sowie deren Qualifizierung. Hilfe bei der Erarbeiten von Stadt- und Perspektivplänen. Organisierung und Durchführung von Brigadeeinsätzen, Einsätzen von In-strukteurgruppen. Rechtsberatung der Abteilungen und Fachorgane sowie der Volkseigenen Betriebe.(siehe Bestand Rechtsstelle R 23) b) Personal und Struktur Tätigkeit Planstellen Vergütungsgruppen Abteilungsleiter 1 I Stellv. Abt. Ltr. 1 II Instrukteure 3-4 III Technische Mitarbeiter 2-3 V Rechtsberater 1 I 1955 war stand die Abteilung unter der Leitung des Sekretärs des Rates Herrn Mokulys. Nachweislich waren folgende Personen Abteilungsleiter: 1954- Herr Sidowski, 1955- Herr Augustin, 1956- Herr Thiers (vgl. auch Rechstelle), 1962- Herr Jantz, 1979- Herr Leipholz. Hierbei ist zu beachten, daß die Jahresangaben keineswegs amtlich sind, da sie sich aus der spärlichen Ãœberlieferung ergeben haben. I.2. Bestandsgeschichte Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte von Dezember 1995 bis Januar 1996. Der Bestand umfaßte ca. 3 lfd. Meter Schriftgut. Für die Jahre 1954, 1956,1958 1961,1967,1968 und 1985 sind Aktenablieferungsverzeichnisse vorhanden. Teilweise ist eine Aktenbildung nach einem Aktenplan erkennbar gewesen. Da sich diese aber nur auf einen geringen Teil bezog, ist neu Sortiert und Verzeichnet worden. Kassiert wurden Doppelüberlieferungen, Drucksachen der Landesverwaltung sowie Teile von massenhaft auftretenden Protokollen und Plänen. Zur Benutzung stehen somit z.Z. 1,8 lfd. Meter Archivgut (64 Akteneinheiten)bereit. Im April 1997 erfolgte eine Nachverzeichnung von Resten, die sich bei Aufräumungsarbeiten anfanden. Danach sind es jetzt 2,1 lfd. Meter. 2004 11 AE vom Hauptverwaltungsamt übernommen und verzeichnet. I.3. Bestandsanalyse Ãœberliefert ist der Zeitraum von 1949-1982. Aus der Ablieferung 1985 sind die Ratssitzungsprotokolle wahrscheinlich in den Bestand Ratssitzungen eingegangen. Für den umfangreichen Aufgabenbereich der Abteilung ist wenig überliefert. Dokumentationsschwerpunkte sind folgende: -Arbeit mit der Stadtverordnetenversammlung, -Anleitung der Ständigen Kommissionen, -Bearbeitung der Eingaben der Bevölkerung und deren Analyse, -Wahlvorbereitungen, -Arbeitspläne und Protokolle über Arbeitsbesprechungen der Abteilungen und Fachorgane, -Anleitung der Abgeordneten, -Pläne und Dienstbesprechungen der Org.-Instr.Abt. Insgesamt kann festgestellt werden, daß alle Arbeitsbereiche wenigstens im Ansatz dokumentiert sind, wobei die Rechtsberatung als gesonderter Bestand unter Rechtstelle R 23 ausgeklammert wurde. Weiterhin befinden sich die Protokolle der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung im Bestand Stadtverordnete. Schwerin, den 12.01.1996, 18.4.1997, 22.6.2004 aktualisiert am: 23.11.2021 + R26 Abteilung Wohnungspolitik Signatur: R26 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:- 1945 Dezernat für Wohnungswesen mit Wohnungsamt - 1952 Abt. Wohnraumlenkung - 1975 Abt. Wohnung [...]- 1945 Dezernat für Wohnungswesen mit Wohnungsamt - 1952 Abt. Wohnraumlenkung - 1975 Abt. Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft Vorgänger:bis 1945 Wohnungsbehörde im Hauptverwaltungsamt aktualisiert am: 31.01.2019 + R27 Abt. Berufsbildung und Berufsberatung Signatur: R27 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:ab 1974 eigenständige Abteilung Vorgänger:bis 1974 im Amt für Arbeit innerhalb der Stadtplankommission Laufzeit: 1945-1987 aktualisiert am: 31.01.2019 + R28 Staatliches Eigentum Signatur: R28 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1945-1989 Findbucheinleitung: 1. Registraturbildnergeschichte Die Abteilung Finanzen unterhielt eine Unterabteilung bzw. ein Referat "Staatliches Eigen-tum". Teilweise erfolgte auch die Bezeichnung "Staatliches und treuhänderisc [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + R29 Staatliche Bauaufsicht Signatur: R29 Repositur: R29 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Staatliche Bauaufsicht des Bezirkes Schwerin, Abt. Schwerin. Vorgänger:Baupolizeibehörde der Stadt Schwerin (Bestand MD/BA) Nachfolger:Bauordnungsamt der Landeshauptstadt Schwerin Laufzeit: 1955-1990 Zitierweise: Stadtarchiv Schwerin, Bestand R 29 - Staatliche Bauaufsicht aktualisiert am: 12.07.2023 + R30 Kommunale Wohnungsverwaltung Signatur: R30 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:wahrscheinlich 1958 gegründet Vorgänger:Grundeigentumsverwaltung Nachfolger:nach der Wende Wonungsgesellschaft Schwerin WGS GmbH Laufzeit: 1965-1990 aktualisiert am: 31.01.2019 + R35 Sportstättenverwaltung Signatur: R35 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Spotstättenverwaltung Schwerin Nachfolger:Stadtverwaltung Schwerin, Sportamt Laufzeit: 1952-1990 aktualisiert am: 26.02.2019 + R45 Kreisstelle für Statistik Signatur: R45 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:1952 Kreisstelle der Staatl. Zentralverwaltung für Statistik Vorgänger:Kreisamt der DWK Laufzeit: 1940-1968 aktualisiert am: 09.11.2018 + R47 Parteiorganisation der SED Signatur: R47 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:v. a. Abteilungsparteiorganisation (APO) Vorgänger:Betriebsparteiorganisation Laufzeit: 1956-1970 aktualisiert am: 09.11.2018 + R48 Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) Signatur: R48 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1949-1966 aktualisiert am: 09.11.2018 + R49 Musikschule Neustrelitz Signatur: R49 Tektonik: Rat der Staadt Bestandsbildner:Die Musikschule wurde von Burg Stargard nach Neustrelitz verlegt. Sie gehörte zum Staatlichen Konse [...]Die Musikschule wurde von Burg Stargard nach Neustrelitz verlegt. Sie gehörte zum Staatlichen Konservatorium Schwerin als Unterabteilung Musikschule Neustrelitz (Fachschule für Musik) und bestand bis 1960. Unterlagen wurden 1965 von der Bezirksmusikschule in Schwerin an das Stadtarchiv übergeben und im Jahre 2000 verzeichnet. Laufzeit: 1949-1960 aktualisiert am: 11.12.2018 + R50 Stadtkabinett für Kulturarbeit Signatur: R50 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1969-1991 aktualisiert am: 12.12.2018 + R51 Haus der Jugend Thalia Signatur: R51 Tektonik: Rat der Stadt Laufzeit: 1963-1989 aktualisiert am: 09.11.2018 + R52 Konservatorium / Bezirksmusikschule Signatur: R52 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Vorwort Behördengeschichte Das ursprünglich private Konservatorium wurde 1944 in eine von vom [...]Vorwort Behördengeschichte Das ursprünglich private Konservatorium wurde 1944 in eine von vom Staat kontrollierte Stiftung umgewandelt und am 1.4.1949 schließlich direkt von der Landesregierung übernommen. Am 1.1.1953 wurde die ,,Volksmusikschule" durch Ãœbernahme der sogenannten ,,Vorbildungsklassen" des Konservatoriums gegründet. Sie übernahm die musikalische Grundausbildung von musikinteressierten und -begabten Kindern und Erwachsenen und unterhielt zu diesem Zweck auch Außenstellen in Ludwigslust, Parchim, Gadebusch und Hagenow. Am Konservatorium verblieb die Ausbildung von Berufsmusikern. Am 1.9.1963 wurden beide Einrichtungen wieder zum Konservatorium (Bezirksmusikschule) zusammengeführt. Bestandgeschichte Der Bestand kam zwischen 1964 und 1978 in mehreren Ablieferungen in das Archiv und wurde hier zum größeren Teil provisorisch verzeichnet. Im Frühjahr 1999 wurde durch Bernd Kasten eine Bewertung vorgenommen, die zur Kassation diverse Rechnungsbelege und anderer nicht archivwürdiger Ãœberlieferungsteile führte. Der Rest wurde zusammen mit den bisher unverzeichneten Unterlagen neu verzeichnet. Mai 1999, Bernd Kasten Im April 2015 übergab Monika Leyk mehrere Ordner mit Lohnunterlagen, die von Herrn Rost nachverzeichnet wurden. Juni 2015 Jens-Uwe Rost Nachtrag: Am 1.9.1944 wurde das Konservatorium auf Anordnung des Staatsministers geschlossen, wobei trotzdem sporadisch Unterricht erteilt wurde. Anschrift des Konservatoriums war zu dieser Zeit "Arsenal, Turm 4" (Akte Nr. 85) Inhaltsverzeichnis 1) Konservatorium (Bezirksmusikschule) Seite 1) Allgemeine Verwaltung 1) Allgemeines 1 2) Haushalts- und Kassenangelegenheiten 3 3) Planerfüllung 4 4) Gebäude 4 5) Inventar 5 6) Betriebsgewerkschaftsleitung 5 2) Personalangelegenheiten 1) Allgemeines 5 2) Personalakten der Mitarbeiter 6 3) Lohn- und Gehaltskonten 7 4) Nebenamtliche Lehrkräfte 9 3) Unterricht 1) Allgemeines 10 2) Prüfungen 10 3) Prüfung privater Musiklehrer 11 4) Schülerangelegenheiten 1) Allgemeines 11 2) Anmeldungen 12 3) Schülerkarteien und Verzeichnisse 15 4) Zahlung des Schulgeldes 16 5) Stipendien 16 6) Personalakten der Absolventen 17 7) Bewerbungen 19 8) Prüfungsarbeiten 20 9) Prüfungsarbeiten über Abend- und Fernstudium 21 2) Volksmusikschule 1) Allgemeine Verwaltung 22 2) Allgemeiner Schriftwechsel 22 3) Verwaltung der Außenstellen 23 2) Personalangelegenheiten 1) Allgemeines 24 2) Personalakten 24 3) Lohn- und Gehaltskonten 24 4) Nebenamtliche Lehrkräfte 25 3) Schülerangelegenheiten 1) Allgemeines 25 2) Anmeldungen 26 3) Unterrichtsvereinbarungen 27 4) Karteikarten der Schüler und Lehrer 28 aktualisiert am: 23.11.2021 + R53 Philharmonie Signatur: R53 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:Gegr. 1946 als Mecklenburgisches Landesorchester. Ab 1954 Staatliches Sinfonieorchester und ab Ende [...]Gegr. 1946 als Mecklenburgisches Landesorchester. Ab 1954 Staatliches Sinfonieorchester und ab Ende der 70er Philharmonie. 1990 Privatisierung und 1992 Abwicklung. Laufzeit: 1946-1992 aktualisiert am: 13.12.2018 + R54 Druckgenehmigungen Signatur: R54 Tektonik: Rat der Stadt Bestandsbildner:In der DDR musste jedes offiziell bedruckte Blatt Papier durch eine entsprechende Institution genehm [...]In der DDR musste jedes offiziell bedruckte Blatt Papier durch eine entsprechende Institution genehmigt werden. Egal ob Fahrschein im Nahverkehr, Veranstaltungskalender oder ein Buch. In Schwerin gab es zunächst die Druckgenehmigungsstelle beim Amt für Wirtschaft und wurde später der Abteilung Kultur unterstellt. Das Genehmigungsverfahren diente einerseits der Kontrolle und damit Planung des Papierverbrauchs andererseits übte man damit auch eine Zensur aus. So mussten alle kirchlichen Druckstücke der Abteilung Inneres zur Prüfung vorgelegt werden. Der Bestand widerspiegelt alle Zeitperioden der DDR. Einerseits kann die Arbeit der Druckereien dokumentiert werden und andererseits haben wir fast eine lückenlose Erfassung aller Druckstücke vom Rahmenkollektivvertrag bis zu Sporturkunden. 25.09.2019 Jens-Uwe Rost Laufzeit: 1950-1990 aktualisiert am: 23.11.2021 + S10 Friedrich-Engels-Schule Signatur: S10 Tektonik: Schulen Bestandsbildner:Friedrich-Engels-Schule Laufzeit: 1974-1984 aktualisiert am: 06.07.2017 + Sa-B Baupläne / Lagepläne / Ansichten Signatur: Sa-B Tektonik: Sammlungen aktualisiert am: 23.11.2021 + Sa-Theater Theatersammlung Signatur: Sa-Theater Tektonik: Sammlungen Bestandsbildner:Vorwort Grundstock des vorhandenen Bestandes ist der Nachlass von Paul-Friedrich Schumacher. Dieser [...]Vorwort Grundstock des vorhandenen Bestandes ist der Nachlass von Paul-Friedrich Schumacher. Dieser überließ am 1.1.1961 seine, schon von seinem Urgroßvater (Senator Heinrich Christian Voß; 1807-1877) begonnene Theatersammlung dem Stadtarchiv. Interessant an diesem Vertrag ist, dass Herr und Frau Schumacher trotz Eigentum des Stadtarchivs noch das Arbeits- und Auskunftsrecht an diesem Bestand besaßen, und für die archivische Bearbeitung ein Honorar von 2.000 DM erhielten. Damit verbunden war ein "Arbeitsplatz" für Herrn Schumacher im Stadtarchiv. Zusätzlich sind durch das Stadtarchiv v.a. Spielpläne ergänzt worden. Da zwar hauptsäch-lich Theateraufführungen das Ziel des Kritikers waren, aber auch anderen kulturelle Veranstal-tungen, wie Laiendarbietungen, Kameradschaftsabende, Ausstellungen, Buchlesungen, Kirchen-konzerte behandelt oder in Ankündigungen dokumentiert wurden, wurde die Bezeichnung "Theatersammlung / Kulturereignisse" gewählt. Da die Theatersammlung im Stadtarchiv immer ein Schattendasein fristete und somit die Ablieferungs- und Ordnungszusammenhänge nicht mehr nachvollziehbar waren, sollte der Bestand nochmals neu bearbeitet werden, und zwar mit Hilfe einer elektronischen Datenbank. Daher wurde obiger Bestand durch ABM Kräfte 1998/99 durch Frau Scharein und 2000/2001 durch Frau Piepenbrink, mittels PC in einer Access-Datenbank erfasst. Das Findbuch ist in mehr oder weniger korrekter Zuordnung in verschiedene, alphabetisch geordnete Genres gegliedert. Die teilweise ungenaue Einordnung sei uns als Laien verziehen. Da wir aber zum Glück mittels EDV im gesamten Text recherchieren können, ist eine mühselige Nacharbeit vorerst nicht notwendig. Auf diese Art und Weise, kann nach folgenden Gesichtspunkten eine Rechercheabfrage durchgeführt werden: - Jahr des Ereignisses - Aufführungsort (Theater, Kirche u.a.) - Titel (Bsp. Aida) - Genre (Ballett, Oper u.a.) - Dokumentenart (Plakat, Spielplan, Zeitungskritik u.a.) - Komponist - Dichter - Künstlerische Leitung - Künstlerische Ausführung Abschließend verweise ich auf die Karteikartensammlung, welche die zu den Theateraufführun-gen erschienenen Zeitungsartikel auf Karteikarten erfasst. Für die Jahre 1945-1964 liegen etwa 30 cm Karteikarten vor. Auch in der Zeitgeschichtlichen Sammlung befinden sich Broschüren, Spielpläne und Plakate des Staatstheaters für die Jahre 1949-1988. Schwerin, 12.6.2001 Hr. Rost Zitierweise: StAS, Theatersammlung Nr. aktualisiert am: 29.11.2021 + Sa-Wü Materialsammlung Wüstmark Signatur: Sa-Wü Tektonik: Sammlungen Bestandsbildner:Die 3 A4 Archivkartons umfassende Sammlung wurde 2020 von Dr. Schwichtenberg an das Stadtarchiv übe [...]Die 3 A4 Archivkartons umfassende Sammlung wurde 2020 von Dr. Schwichtenberg an das Stadtarchiv übergeben. Dabei handelt es sich warscheinlich um Material, dass der ehemalige Leiter des Stadtgeschichtsmuseums, Norbert Credé zusammengestellt hat, um die Chronik des Ortsteils zu erarbeiten. Zusammengetragen wurden die Unterlagen von den beiden Ortschronisten Friedrich Dahl (Lehrer) und Otto Blumrich (Arbeiter). Findbucheinleitung: Beim Verzeichnen wurde festgestellt, dass die ursprünglich Ordnung nicht mehr vorhanden war. Fotos waren zum großen Teil aus den Fotoecken entfernt worden, so dass der Inhalt nicht mehr feststellbar [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 11.11.2021 + Sa-ZeitGeSa Zeitgeschichtliche/Geschichtliche Sammlung Signatur: Sa-ZeitGeSa Tektonik: Sammlungen Bestandsbildner:I. Vorwort Angelegt wurde die Zeitgeschichtliche Sammlung wahrscheinlich schon in den 50er Jahren. [...]I. Vorwort Angelegt wurde die Zeitgeschichtliche Sammlung wahrscheinlich schon in den 50er Jahren. Angeregt durch seine Tätigkeit im Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands erarbeitete der Stadtarchivdirektor H. H. Leopoldi Richtlinien für Ortschronisten. Hintergrund dieser Tätigkeit war Gedanke, dass in einem Staat der ,,Arbeiter u. Bauern" auch die Alltagsgeschichte eben dieser dokumentiert werden sollte. Nach einer Gliederung wurden die Dokumente (Zeitungsausschnitte, Plakate, Einladungen zu Veranstaltungen, Manuskripte aus der Tätigkeit Leopoldis im Kulturbund u.a.) in Mappen verpackt, wobei der konkrete Inhalt des Ordnungspunktes nicht ersichtlich war, sondern jeweils die komplette Mappe durchgesehen werden musste. Nach dem gesellschaftlichen Umbruch 1989/90 ruhte die Sammlung zunächst und da sich niemand mehr zuständig fühlte wurde auch der Ordnungszustand, v.a. nach mehrmaligen Umzügen immer bedenklicher. Daher war es notwendig, die Sammlung von einer ABM-Kraft sortieren und den gesamten Inhalt erfassen zu lassen. Ein ehemaliger Lehrer übernahm diese mühselige Schreibarbeit (wohl gemerkt mit dem Bleistift in Druckschrift) , wobei er natürlich in einem Jahr nicht fertig werden konnte. Dann kehrte wieder Ruhe ein. Mittlerweile hielt der Computer Einzug in die Verwaltung und damit auch ins Archiv. Daraus ergab sich die Möglichkeit einen schnellstmöglichen Zugang zu den Dokumenten zu erhalten. Mittels Datenbahnprogramm Access pflegten Vier ABM-Kräfte jeweils ein Jahr die Daten in den Computer. Dabei wurde die alte Ordnung beibehalten, da Strukturierungs- u. Ordnungsarbeiten den Eingebenden nicht zugemutet werden konnten. somit war der DDR-Bestand zumindest über die Volltextrecherche gut nutzbar. Nach Fünf Jahren hatten sich jedoch noch viele Reststücken und neue Dokumente angefunden, sodass eine Weiterbearbeitung notwendig war. Damit fiel für den Bearbeiter auch die Entscheidung die Sammlung über das Zeitgeschichtliche hinaus zu führen, um nicht am Ende drei verschiedene Sammlungen anlegen zu müssen. Von April bis Sept. wurden über 1.000 Sammelstücke nachverzeichnet und anschließend die Gliederung überarbeitet. Laufzeit: 1171-2000 aktualisiert am: 01.12.2021 + V02 Gauamt für Kommunalpolitik Signatur: V02 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:I. Vorwort Die spärliche Ãœberlieferung stammt vermutlich aus der Arbeitsplatzregistratur des Ri [...]I. Vorwort Die spärliche Ãœberlieferung stammt vermutlich aus der Arbeitsplatzregistratur des Richard Crull. Dieser wurde am 27.2.1900 in Mönchengladbach geboren und starb am 26.4.1991. Sein Karriere begann als Kommunalpolitiker in Doberan. Später wurde er innerhalb der NSDAP/Gauleitung Mecklenburg-Lübekck der Leiter des Amtes für Kommunalpolitik. Von Mai 1942 bis zum 12.5.1945 war er gleichzeitig noch Oberbürgermeister der Stadt Schwerin. Diesem Umstand der Personalunion ist die Ãœberlieferung innerhalb der Oberbürgermeisterunterlagen geschuldet. So gelangten sie auch ins Stadtarchiv, wo sie wahrscheinlich in den 50er Jahren schon einmal verzeichnet wurden. Leider war das Findhilfsmittel nicht mehr auffindbar, so daß eine Neuverzeichnung vorgenommen wurde. Der geringe Umfang von 30 Akteneinheiten, ca. 0,5 lfd. Meter, sagt wenig über die Arbeitsweise des Amtes aus. Hauptsächlich geht es um die Schaffung, bzw. Anpassung von Wappen an die neuen politischen Gegebenheiten. Hierzu liegt eine Korrespondenz mit einzelnen Städten, Kreisen und Gemeinden vor. Geplant war, ein mecklenburgisches Wappenbuch herauszubringen. Dazu wurden Verhandlungen mit Professor Schweitzer/Njölnir und dem Mecklenbugischen Geheimen und Hauptarchiv (Archivrat Dr.Tessin) geführt. Schweitzer war Reichsbeauftragter für künstlerische Formgebung. Ausführend wurde der Verlag für Sippenforschung und Wappenkunde C.A. Storke in Berlin vertraglich gebunden. Bei der Wappengestaltung ging es hauptsächlich um folgende Probleme: - Verwendung von Hakenkreuzen und sonstigen hoheitlichen und kirchlichen Symbolen, - Schaffung von Wappen für die Kreise, - Schutz vor Mißbrauch/Nutzung durch Dritte. Bedingt durch den Zweiten Weltkrieg, kam das Projekt zum Stillstand, denn der Führererlaß über die Vereinfachung der Verwaltung, verbot eine Erarbeitung von Hoheitszeichen. Zweiter Schwerpunkt ist eine Berichterstattung von Städten, Kreisen und Gemeinden über die politische und wirtschaftliche Lage in ihrem Gebiet. Diese wurden zu einem Hauptbericht zusammengefaßt. Hier bietet sich dem Historiker ein Einblick in die Selbstdarstellung der NS-Bewegung und die Verschmelzung von Partei- und Kommunalamt. Weiterhin geht es um Grundstückskäufe von NS-Organisationen, den Bau von Behelfsunterkünften des Deutschen Wohnungshilfswerkes, Vorschläge für die Verleihung von Kriegsverdienstkreuzen. Enthalten ist auch eine Bitte um Unterstützung bei Steuerstreitigkeiten. Dabei kauften der Holzhändler Gehrke und der Landwirt Stubenrauch, aufgrund einer Entschädigung für die Enteignung ihres Gutes Perlin durch die Wehrmacht, das Gut Flessenow, wobei es zu einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt, bis zum Reichsfinanzhof kam. verz. Herr Rost Laufzeit: 1934-1945 aktualisiert am: 23.11.2021 + V03 Dampfkesselüberwachungsverein Signatur: V03 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:Mecklenburgischer Ãœberwachungsverein für Dampfkessel und elektrische Anlagen Nachfolger:TÃœV- Arbeitsschutzamt- Amt für Arbeit; Abt. Techn. Ãœberwachung) Laufzeit: 1890-1945 Findbucheinleitung: Vorwort: Der ,,Mecklenburgische Ãœberwachungsverein für Dampfkessel und elektrische Anlagen" ist aus der ,,Grossherzoglichen technischen Kommission für Mecklenburg" hervorgegangen. Diese Kommissio [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + V04 Kuetemeyer-Schencke-Steinicke'sche Stiftung Signatur: V04 Tektonik: Vereine Laufzeit: 1718-1951 Findbucheinleitung: Vorwort: Der Begründer dieser Stiftung ist der Lehnrath Johann Hermann Kuetemeyer. Als Sohn des Senators Kuetemeyer am 24.Juni 1769 in Schwerin geboren, wurde er, nachdem er das achtzehnte Lebensja [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + V05 Stiftung Elisabethhaus Signatur: V05 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:Elisabethhaus (V5) 1855 gründete Dr. G.A. Kuetemeyer eine Stiftung, die durch Vermehrung ihres V [...]Elisabethhaus (V5) 1855 gründete Dr. G.A. Kuetemeyer eine Stiftung, die durch Vermehrung ihres Vermögens die Grundlage zur Einrichtung eines Waisenhauses in Schwerin schaffen sollte. 1899 wurde diese Stiftung mit dem bereits 1892 in der Klosterstraße als ,,Elisabethhaus" gegründeten Knabenwaisenhaus vereinigt. 1909 wurde ein Neubau am Obodritenring errichtet. 1946 wurde die Stiftung aufgelöst. Der Bestand wurde aus dem alten Magistratsbestand und der Kuetemeyer-Schencke-Steinicke´schen Stiftung nach dem Provenienzprinzip herausgelöst und umfaßt vor allem die Zeit von 1899 bis 1946. Die Verzeichnung erfolgte im Februar 1998 durch Bernd Kasten. Bernd Kasten Inhaltsverzeichnis Seite 1) Allgemeines 1 2) Personal 1 3) Erziehung der Zöglinge 2 4) Verwaltung des Stiftungsvermögens 3 5) Kassenbücher 5 6) Rechnungsbelege 6 Laufzeit: 1859-1946 aktualisiert am: 26.11.2019 + V06 Amt der Riemer und Sattler Signatur: V06 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:Amt der Sattler und der mit demselben verbundenen Gewerke (Sattler, Riemer, Weißgerber, Beutler, H [...]Amt der Sattler und der mit demselben verbundenen Gewerke (Sattler, Riemer, Weißgerber, Beutler, Handschuhmacher und Pergamentmacher) Laufzeit: 1719-1914 Findbucheinleitung: I. Einleitung 1. Institutionsgeschichte Zu jedem oben bezeichneten Berufstand gab es bis 1860 jeweils eine eigene Zunft. Danach wurden die einzelnen Ämter aufgelöst und zu einem Amt zusammengefaà [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + V07 Deutscher Gemeindetag - Landesdienststelle Mecklenburg Signatur: V07 Tektonik: Vereine Findbucheinleitung: Vorwort Geschichte Ursprünglich schlossen sich 1905 alle Städte mit über 25.000, später über 10.000, Einwohnern zum ,,Deutschen Städtetag" zusammen. 1933 erfolgte im Rahmen der Gleichschaltu [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + V08 Waisenunterstützungsverein Signatur: V08 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:Waisenunterstützungsverein (V8) Laufzeit: 1888-1934 Findbucheinleitung: Vorwort Geschichte Der Waisenunterstützungsverein ging auf eine Initiative des Hoftheaterdekorationsmalers Wielbrandt zurück. Dieser war 1881 an der Gründung einer sogenannten Fechtschule betei [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + V09 Gesangsverein Schwerin Signatur: V09 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:Gesangverein Schwerin (V9) Laufzeit: 1862-1910 Findbucheinleitung: Vorwort Geschichte Der Gesangverein Schwerin wurde im Januar 1863 als Laienchor gegründet. Durch ihn sollte das Kunstinteresse in Schwerin gepflegt und Anschluß an die Entwicklung in anderen Stà [...] Mehr anzeigen aktualisiert am: 03.05.2019 + V10 Diverse Vereine Signatur: V10 Tektonik: Vereine Bestandsbildner:Diverse Vereine: Gemeinnützige Vereinigung; Kameradschaftliche Vereinigung, Reichsbund Deutsche Fam [...]Diverse Vereine: Gemeinnützige Vereinigung; Kameradschaftliche Vereinigung, Reichsbund Deutsche Familie, Verein der Aquarien- und Terrarienfreunde e. V. ; Verein Mecklenburgischer Philologen; Verein Schweriner Hausbesitzer. - Schweriner Militär-SChreiber-Kammeradschaft. Vorgänger:Diverse Vereine und Verbände (V10) Vorwort Geschichte Der Bestand setzt sich aus verschiede [...]Diverse Vereine und Verbände (V10) Vorwort Geschichte Der Bestand setzt sich aus verschiedenen Gruppierungen zusammen, von denen nur Bruchstücke überliefert wurden. Gemeinnützige Vereinigung Die Gemeinnützige Vereinigung wurde am 30. März 1939 ins Leben gerufen. Sie richtete sich an Angehörige Schweriner Wirtschaftskreise und sollte der Pflege und Förderung kultureller, wirtschaftlicher und fremdenverkehrsmäßiger Belange der Stadt, wie z.B. der Schweriner Musiktage, Sonderveranstaltungen des Staatstheaters, Vorträgen oder der Stadtverschönerung, dienen. Der Schweriner Haus- und Grundbesitzerverein erklärte 1940 seinen Beitritt. 1941 übernahm die Vereinigung Vermögen und Mitglieder des Fremdenverkehrsvereins. Durch den Ausbruch des Krieges wurde die Vereinigung in ihrer Arbeit stark behindert. Die Mitgliedszahlen und -beiträge gingen zurück. Ein Engagement im Sinne der Gründungsvereinbarungen sollte auf Kriegsende verschoben werden. Kameradschaftliche Vereinigung Die Kameradschaftliche Vereinigung der Gefolgschaft der Stadtverwaltung Schwerin unterstützte ihre Mitglieder bei der Stadtverwaltung. In besonderem Maße förderte sie die nationalsozialistische Familienpolitik, indem sie Geschenke zu Hochzeiten machte, bei Geburten Prämien zahlte und Weihnachten je nach Familiengröße kleine Geldbeiträge stiftete. Nach 1945 fiel sie unter das Verbot nationalsozialistischer Organisationen. Reichsbund Deutsche Familie Der Reichsbund Deutsche Familie. Kampfbund für den Kinderreichtum der Erbtüchtigen ging aus dem Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie e.V. hervor, der zum Rassenpolitischen Amt der NSDAP gehörte. Der Reichsbundesleitung in Berlin unterstanden die verschiedenen Landesleitungen, die sich in Kreisverbände und -abschnitte untergliederten, denen Kreiswarte vorstanden. Die unterste Stufe bildeten Familienwarte. Ziel des Reichsbundes war die Förderung sogenannter ,,erbtüchtiger" Familien. Er diente der Verfolgung der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik und betrieb entsprechende Propaganda. Kinderreichtum wurde durch die Ãœberreichung eines Ehrenbuches belohnt. Antragsteller auf Mitgliedschaft mußten sich einer Ãœberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen und ihre Würdigkeit nachweisen, bevor sie in den Reichsbund aufgenommen werden konnten. Voraussetzungen waren der Nachweis der Ahnen, der Erbgesundheit, der Staats- und Volkszugehörigkeit sowie gute polizeiliche und politische Führung, ein allgemein guter Ruf und besondere Leistungen in Beruf und Schule. In Sippenstunden wurden die Mitglieder angehalten, sich der Sippenpflege und Ahnenforschung zu verschreiben und ihren Verpflichtungen bei der Familiengründung nachzukommen. Die Reichsbundesleitung führte eine zentrale Mitgliedskartei in Berlin und gab Bescheide über Ablehnungen, Aufnahmen oder Erteilungen von Ehrenbüchern. Zur Förderung des Familiengedankens vertrieb der Reichsbund das Nachrichtenblatt ,,Der Amtsträger" und die Zeitschriften ,,Völkische Wacht" und ,,Völkischer Wille". Nach 1945 fiel der Reichsbund Deutsche Familie unter das Verbot nationalsozialistischer Organisationen. Schweriner Motorbootclub Der um 1920 gegründete Verein veranstaltete jährliche Regatten in Form von Gleichmäßigkeits- und Geschicklichkeitsfahrten auf Schweriner See und Burgsee. Als Form der Geselligkeit wurde ein Eisbeinessen gepflegt. Der Schweriner Motorbootclub bestand mindestens bis 1935. Verein der Aquarien- und Terrarienfreunde e.V. Der Verein der Aquarien- und Terrarienfreunde e.V. wurde am 24. September 1907 gegründet. Zum ersten Vorsitzenden wurde der Lehrer Tiede gewählt. Die Statuten orientierten sich an denen des Chemnitzer Vereins ,,Nymphaea". Als Vereinszeitschrift wurde die Wochenschrift ,,Blätter für Aquarien- und Terrarienkunde" gewählt. Der Verein koordinierte gemeinsame Bestellungen von Fischen, hielt Vorträge und Literaturreferate ab, stellte eine kleine Bibliothek zusammen und beteiligte sich an Ausstellungen. Verein Mecklenburgischer Philologen Der Verein Mecklenburgischer Philologen bildete eine Organisation der Lehrkräfte höherer Schulen. Er vertrat die Interessen der Lehrerschaft nach außen. Neben schulpolitischen Bereichen, wie fördernden Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung für Abiturienten, trat der Verein auch in wohltätigen Belangen auf, indem er das Hilfswerk der Ordnungspolizei finanziell unterstützte. Verein Schweriner Hausbesitzer Der Verein war zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein Zusammenschluß Schweriner Hausbesitzer, um gemeinsame Interessen zu vertreten. Durch ihn wurde ein Standardmietvertrag herausgegeben. Zur Information seiner Mitglieder und anderer Interessenten veranstaltete er Vortrags- und Diskussionsabende. 1940 trat er der Gemeinnützigen Vereinigung bei, um deren Absichten durch seinen Mitgliedsbeitrag zu unterstützen. Ãœber weitere Ziele und das Bestehen des Vereins ist nichts bekannt. Bestandsgeschichte Die Akten der diversen Vereine und Verbände wurden bei der Verzeichnung des Bestandes ,,Magistrat" 1996 bis 1998 ausgesondert und zu einer eigenen Provenienz im Bereich ,,Vereine und Verbände" zusammengefaßt. Es handelt sich um Einzelstücke, deren eigentliche Herkunft und Grund für das Gelangen in den Magistratsbestand unbekannt ist. Der Bestand wurde im September 2001 von Antje Koolman, Archivreferendarin im Landeshauptarchiv Schwerin, im Rahmen eines einmonatigen Praktikums verzeichnet. Laufzeit: 1862-1885 aktualisiert am: 17.12.2018 + V12 Ehemaligenverein der Lewinskischen Schule Signatur: V12 Tektonik: Vereine aktualisiert am: 12.05.2021 + V13 Schülervereinigung Wenden des Realgymnasiums Signatur: V13 Tektonik: Vereine Laufzeit: 1920-1960 aktualisiert am: 12.05.2021 |
Magistrat Magistrat - 20.04. Neustädtisches Gerichtshaus
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