-  Stadtarchiv Rostock
 +  1.0.1. Stadtverwaltung
 +  1.0.1. - U 4e Testamente
 +  1.0.2. Kirchen
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 +  1.1.1. Hundertmänner
 +  1.1.10. Kämmerei und Hospitäler
 +  1.1.11. Forstverwaltung
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 +  1.1.12.2. Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde
 +  1.1.12.3. Gewett: Handel und Gewerbe
 +  1.1.13. Bauamt
 +  1.1.14. Friedhofsverwaltung
 +  1.1.15. Finanzbehörden
 +  1.1.16. Militaria
 +  1.1.17.1. Geistliches Ministerium
 +  1.1.17.2. Superintendentur
 +  1.1.18.1. Kirchenpatronat
 +  1.1.18.2. Kirchenvorsteher
 +  1.1.18.3. Kirchenbücher und Kirchenbuchabschriften
 +  1.1.19.1. Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege
 +  1.1.19.2. Einrichtungen zu St. Katharinen
 +  1.1.19.3. St. Lazarus-Hospital
 +  1.1.19.4. Brökerstift
 +  1.1.19.5. Städtisches Krankenhaus
 +  1.1.2. Bürgervertretung
 +  1.1.20.1. Scholarchat und Patronat der höheren Schulen
 +  1.1.20.2. Städtische Schulverwaltung
 +  1.1.20.3. Gewerbeschulbehörde
 +  1.1.20.4. Elementarschulkommission
 +  1.1.20.5. Mecklenburgischer Schulrat Rostock
 +  1.1.21.1. Große Stadtschule
 +  1.1.21.2. Blücherschule, Schule bei den sieben Linden
 +  1.1.21.3. Lyzeum mit Studienanstalt, Lyzeum und Oberlyzeum
 +  1.1.21.4. Kleinkinder-Warteschulen
 +  1.1.21.5. Margareten- bzw. Borwinknabenschule
 +  1.1.22. Stadtarchiv
 +  1.1.23. Museumsverwaltung
 +  1.1.24. Musik- und Theaterverwaltung
 +  1.1.3.0. Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände
 +  1.1.3.1. Bürgermeister und Rat: Stadtbücher
 +  1.1.3.10. Bürgermeister und Rat: Hanseatica
 +  1.1.3.11. Bürgermeister und Rat: Polizei
 +  1.1.3.12. Bürgermeister und Rat: Kriegswesen
 +  1.1.3.13. Bürgermeister und Rat: Kirchenwesen, Kirchen, Klöster, Provisorate
 +  1.1.3.14. Bürgermeister und Rat: Bildung und Kultur
 +  1.1.3.15. Bürgermeister und Rat: Gesundheitswesen
 +  1.1.3.16. Bürgermeister und Rat: Armen- und Sozialwesen
 +  1.1.3.17. Bürgermeister und Rat: Friedhofs- und Bestattungswesen
 +  1.1.3.18. Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate
 +  1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei-, Hospital- und Forstverwaltung
 +  1.1.3.2. Bürgermeister und Rat: Ratskollegium
 +  1.1.3.20. Bürgermeister und Rat: Handel und Gewerbe
 +  1.1.3.21. Bürgermeister und Rat: Rostocker Distrikt
 +  1.1.3.22. Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe
 +  1.1.3.23. Bürgermeister und Rat: Warnemünde
 +  1.1.3.24. Bürgermeister und Rat: Schifffahrt, Hafen und Warnow
 +  1.1.3.25. Bürgermeister und Rat: Verkehr und Post
 +  1.1.3.26. Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler
 +  1.1.3.27. Bürgermeister und Rat: Versicherungen und Geldinstitute
 +  1.1.3.28. Bürgermeister und Rat: Steuer- und Finanzverwaltung
 +  1.1.3.29. Bürgermeister und Rat: Personalamt
 +  1.1.3.3. Bürgermeister und Rat: Kleine Ratsämter
 +  1.1.3.30. Bürgermeister und Rat: Stadtverwaltung 1933-1945
 +  1.1.3.4. Bürgermeister und Rat: Bedienstete, Organisation der Verwaltung
 +  1.1.3.5. Bürgermeister und Rat: Recht
 +  1.1.3.6. Bürgermeister und Rat: Heimat- und Bürgerrecht. Personenstandswesen. Persönliche und Rechtsangelegenheiten der Bürger
 +  1.1.3.7. Bürgermeister und Rat: Bürgerschaft
 +  1.1.3.8. Bürgermeister und Rat: Landesherrschaft
 +  1.1.3.9. Bürgermeister und Rat: Landtag, Ritter- und Landschaft
 +  1.1.6.2. Vormundschafts- und Nachlassgericht
 +  1.1.7. Polizeiamt
 +  1.1.8. Polizeipräsidium
 +  1.1.9. Straßenreinigungsamt
 +  1.2.1. Kaufmannskompanie
 +  1.2.10. Rostocker Brandkasse
 +  1.2.11. Stadtwerke
 +  1.2.12. Städtische Schlachthöfe
 +  1.2.13. Eisenwerk Draht-Bremer KG
 +  1.2.14. Geschäftsbücher Handel und Gewerbe
 +  1.2.15. Chemische Fabrik Witte und Nachfolgebetriebe
 +  1.2.16. Städtische Wollniederlage
 +  1.2.17. Wasserborngesellschaften
 +  1.2.18. F. Lange Maschinenfabrik KG
 +  1.2.19. "Neue Heimat" Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
 +  1.2.2. Krämerkompanie
 +  1.2.3. Brauerkompanie
 +  1.2.4. Schützenkompanien
 +  1.2.5. Korporation der Kaufmannschaft
 +  1.2.6. Kaufmannsarchive
 +  1.2.7. Handwerksämter
 +  1.2.8. Schiffer- und Kaufmannsgesellschaften
 +  1.2.9. Rostocker Sparkasse
 +  1.3.1. Vereine, Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen
 +  1.3.2. Kunstverein zu Rostock
 +  1.3.3. Verein für Rostocks Altertümer
 +  1.4.1. Paul Babendererde
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 +  1.4.11. Christian Albert Freese
 +  1.4.12. Hans Arnold Gräbke
 +  1.4.13. Ludwig Jenss & Hermann Ehlers, Rechtsanwaltskanzlei
 +  1.4.14. Heinrich Nettelbladt
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 +  1.4.7. Familie Eggers
 +  1.4.8. Johann Christian Eschenbach
 +  1.4.9. Max von Falkenhayn
 +  2.1.0. Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945-1952)
 +  2.1.1. - 4.1. Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates (1945-1990)
 +  2.1.10. Rostock-Information
 +  2.1.11. Veranstaltungsdienst
 +  2.1.13.1 Kulturhistorisches Museum
 +  2.1.13.2. Schifffahrtsmuseum
 +  2.1.13.3. Schiffbaumuseum
 +  2.1.13.4. Kunsthalle
 +  2.1.14. Stadtkabinett für Kulturarbeit
 +  2.1.15. Zentrales Jugendklubhaus
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 +  2.1.19. Büro für Stadtplanung
 +  2.1.2. Stadtbezirke
 +  2.1.22. Runder Tisch
 +  2.1.23. Schulen
 +  2.1.24. Seekammer der DDR: Havariesprüche
 +  2.1.3. Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen
 +  2.1.4. Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU)
 +  2.1.5. Amt für Arbeit
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 +  2.1.7. Schulaufsicht Rostock-Stadt
 +  2.1.8. Krankenhaus Südstadt
 +  2.1.9. Medizinisches Zentrum Mitte
 +  2.2.1. Rostocker Industriewerke
 +  2.2.2. Rostocker Schuhfabrik
 +  2.2.3. Rostocker Zündwarenfabrik
 +  2.2.6. Hinstorff Verlag
 +  2.2.9. Produktionsgenossenschaften des Handwerks
 +  2.3.3. Kulturbund Rostock
 +  3.1. Karten und Pläne
 +  3.9. Krausesche Fundchronik Rostocker und Mecklenburger Orte
Stadtarchiv Rostock
Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege
Signatur: 1.1.19.1.
Laufzeit: (1566) 1653 - 1926
Findbucheinleitung:
Vorwort
Die Armenfürsorge lag bis zum Ausgang des Mittelalters in den Händen kirchlicher Institutionen. Nach der Reformation übernahm die Stadt in einem längeren Prozess die obrigkeitliche Zuständigkeit für dieses Aufgabenfeld. Es setzte ein tiefgreifender Wandel ein, Armut wurde zur Sache der öffentlichen Verwaltung. Erstmalig fassbar wird das 1534, als die die Stadt im früheren Katharinenkloster ein Armenhaus für ca. 80 Arme einrichtete. Der Rat nahm hinsichtlich der Armen verschärfte Reglementierungen vor, beschränkte die Unterstützung auf die Einheimischen und ging verstärkt gegen Bettler vor. Hilfe war nur bei unverschuldeter Armut zu erwarten. Im ehemaligen Pädagogium bei der Jakobikirche wurde 1602 ein Spinnhaus eingerichtet, um eine Arbeits- und Verdienstmöglichkeit für Müßiggänger und bettelnde Kinder zu schaffen. Im Jahre 1623 wurde das Armenhaus schließlich aufgelöst und in St. Katharinen ein Waisenhaus eingerichtet. Der Kampf gegen Bettler und Arbeitsunwilige blieb ein wichtiger Bestandteil der Armenordnung. Für die Unterbringung und Verpflegung von älteren und gebrechlichen Menschen standen in den eigenständigen Armenhäuser des St. Georg-Hospitals, des Hospitals zum Heiligen Geist, des Lazaretts und des Brökerstifts nur beschränkte Kapazitäten zur Verfügung. Zunehmend gewann die offene Fürsorge für die verschämten Armen, die sogenannten Hausarmen, an Bedeutung. Die Armenordnung prägte in diesem Prozess seit Beginn des 18. Jh. ihre administrativen Strukturen aus. Die Verantwortung oblag zwei Ratsherren und vier deputierten Bürgern aus den Kirchspielen, den Beckenherren. Sie prüften die Bedürftigkeit und zahlten einen regelmäßigen Betrag an die anerkannten Armen, stellten auch Gelder für alleinstehende Kranke, Waisenkinder oder durchwandernde Handwerksgesellen bereit. Den wachsenden Ausgaben standen nur begrenzte Einnahmen gegenüber, die durch Kapitalzinsen, Spenden, Schenkungen und Kollekten in den Kirchen und Armenbüchsen zusammen kamen. Eine gewisse finanzielle Entlastung erreichte man durch die Lockerung des Bettelverbots. An festgesetzten Tagen war einheimischen Armen das gemeinschaftliche Umgehen in der Langen Reihe gestattet worden. Dennoch geriet das System angesichts des wachsenden Finanzbedarfs an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Die freiwilligen Armenbeiträge deckten den Mehrbedarf nicht ab, so dass die Forderung nach allgemeinen Pflichtbeiträgen aufkam. Beeinflusst vom Gedankengut der Aufklärung begann ab 1780 eine Diskussion über eine Reform der Armenfürsorge, die nach dem Muster in Hamburg auf die erzieherische Kraft der Arbeit aufbauen sollte.Vorschläge zur Erhebung einer allgemeinen Armenabgabe und zur Reform der städtischen Armenordnung blieben jedoch zunächst ohne Wirkung. Erst mit dem von Senator Johann Christian Schröder 1803 vorgelegten Entwurf für eine Armenordnung wurde eine grundsätzliche Reform vollzogen, es entstand das Armeninstitut. Ab Neujahr 1804 nahm das Armenkollegium, bestehend aus Vertretern des Rates, der Bürgerschaft und der Eximierten, seine Tätigkeit auf. Dem Kollegium standen fünf Ausschüsse zur Seite. 1. Ausschuss: Verwaltung der Einnahmen 2. Ausschuss: Versorgung der Kranken3. Ausschuss: Versorgung der armen Kinder4. Ausschuss: Versorgung der nicht kranken Armen mit Arbeit bzw. materieller Hilfe, Unterstützung in Not geratener Fremder und Reisender5. Ausschuss: Aufsicht über Warenfertigung und -absatz, Gebäudeverwaltung. Allgemeine Pflichtbeiträge wurden zunächst nicht eingeführt, man setzte weiter auf freiwillige Zahlungen der Bürger und Einwohner der Stadt. Für dazu befähigte Arme bestand ein Arbeitsgebot. Hauptsächlich wurden Frauen mit Spinnen und Weben beschäftigt. Die produzierten Waren fanden aber nicht den erhofften Absatz, die Lager waren schließlich völlig überfüllt. Weitere Unzulänglichkeiten belasteten das Budget der Armenordnung erheblich, so dass sich 1823 eine Revision notwendig machte. Die unrentable Arbeitsbeschaffung wurde weitgehend aufgegeben, die Finanzen mit der Einführung verbindlicher Armenbeiträge stabilisiert. Die Entwicklung Rostocks war in der zweiten Hälfte des 19. Jh. durch Industrialisierung und Urbanisierung gekennzeichnet. In diesem Prozess gewann die Stadt an Größe und Einwohnern, aber auch der Anteil der Armutsbevölkerung stieg stetig an. Die Probleme verschärften sich seit Einführung der Freizügigkeit im Jahr 1869. Ungehindert drängten die Menschen in die Stadt, der als Wohnsitzgemeinde die Pflicht zur Unterstützung zufiel. Die private Wohltätigkeit, traditionell durch die Kirche, die Berufsstände und die Familien getragen, musste neu organisiert werden. Es entstanden mehrere Vereine, die sich mit den Auswirkungen der Armut auseinandersetzten. Die evangelische Landeskirche schuf im Rahmen der Inneren Mission eine Reihe von neuen Anstalten. Auch die öffentliche Armenfürsorge war an die Industriegesellschaft anzupassen. Am 1. Juli 1881 übernahm Rostock das in Deutschland verbreitete Elberfelder System der individualisierten Armenpflege. Die Stadt wurde in Armenbezirke eingeteilt. Ehrenamtliche Armenpfleger übernahmen die Betreuung der Bedürftigen, die Auszahlung der Unterstützung und die Überwachung der Koststellen für die Kinder in Familienpflege. Die Unterstützungsempfänger waren fortan einem restriktiven und kontrollierenden Verfahren unterworfen. Oberste Verwaltungsbehörde blieb das Armenkollegium mit seinen 12 Mitgliedern. Die Ausgestaltung der Sozialsysteme führte in den folgenden Jahren zu einer zunehmenden Bürokratisierung und Professionalisierung des Armenwesens. Das Armenkollegium wurde 1915 zur Armenbehörde. Die Stadt schuf ein neues Arbeitshaus (1890), richtete ein Siechenhaus (1903) ein Säuglings- und Kinderheim (1920) und Fürsorgehäuser in Dierkow und in der Grubenstraße ein. Nach 1919 wurde das repressive Unterstützungssystem der Kaiserzeit einer Reform unterzogen. Anstelle des früher angewandten Wohnortprinzips trat der gewöhnliche Aufenthalt als ausreichende Voraussetzung für die Unterstützung. Die Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht fixierte 1924 die neuen Normen. Die städtische Armenbehörde wurde zum Wohlfahrtsamt umgebaut, in dem man die einzelnen Zweige des kommunalen Fürsorgewesens vereinigte. Im Zuge der administrativen Ausdifferenzierung entstanden zusätzlich Behörden, u.a. für die Jugend- und für die Erwerbslosenfürsorge. Die vom Land 1926 bestätigte Satzung des Wohlfahrtsamtes ersetzte offiziell die Armenordnung von 1881.

aktualisiert am: 13.07.2021