-  Stadtarchiv Rostock
 +  1.0.1. Stadtverwaltung
 +  1.0.1. - U 4e Testamente
 +  1.0.2. Kirchen
 +  1.0.3. Klöster
 +  1.0.5. Korporationen und Stiftungen
 +  1.1.1. Hundertmänner
 +  1.1.10. Kämmerei und Hospitäler
 +  1.1.11. Forstverwaltung
 +  1.1.12.1. Gewett: Hafen und Schifffahrt
 +  1.1.12.2. Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde
 +  1.1.12.3. Gewett: Handel und Gewerbe
 +  1.1.13. Bauamt
 +  1.1.14. Friedhofsverwaltung
 +  1.1.15. Finanzbehörden
 +  1.1.16. Militaria
 +  1.1.17.1. Geistliches Ministerium
 +  1.1.17.2. Superintendentur
 +  1.1.18.1. Kirchenpatronat
 +  1.1.18.2. Kirchenvorsteher
 +  1.1.18.3. Kirchenbücher und Kirchenbuchabschriften
 +  1.1.19.1. Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege
 +  1.1.19.2. Einrichtungen zu St. Katharinen
 +  1.1.19.3. St. Lazarus-Hospital
 +  1.1.19.4. Brökerstift
 +  1.1.19.5. Städtisches Krankenhaus
 +  1.1.2. Bürgervertretung
 +  1.1.20.1. Scholarchat und Patronat der höheren Schulen
 +  1.1.20.2. Städtische Schulverwaltung
 +  1.1.20.3. Gewerbeschulbehörde
 +  1.1.20.4. Elementarschulkommission
 +  1.1.20.5. Mecklenburgischer Schulrat Rostock
 +  1.1.21.1. Große Stadtschule
 +  1.1.21.2. Blücherschule, Schule bei den sieben Linden
 +  1.1.21.3. Lyzeum mit Studienanstalt, Lyzeum und Oberlyzeum
 +  1.1.21.4. Kleinkinder-Warteschulen
 +  1.1.21.5. Margareten- bzw. Borwinknabenschule
 +  1.1.22. Stadtarchiv
 +  1.1.23. Museumsverwaltung
 +  1.1.24. Musik- und Theaterverwaltung
 +  1.1.3.0. Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände
 +  1.1.3.1. Bürgermeister und Rat: Stadtbücher
 +  1.1.3.10. Bürgermeister und Rat: Hanseatica
 +  1.1.3.11. Bürgermeister und Rat: Polizei
 +  1.1.3.12. Bürgermeister und Rat: Kriegswesen
 +  1.1.3.13. Bürgermeister und Rat: Kirchenwesen, Kirchen, Klöster, Provisorate
 +  1.1.3.14. Bürgermeister und Rat: Bildung und Kultur
 +  1.1.3.15. Bürgermeister und Rat: Gesundheitswesen
 +  1.1.3.16. Bürgermeister und Rat: Armen- und Sozialwesen
 +  1.1.3.17. Bürgermeister und Rat: Friedhofs- und Bestattungswesen
 +  1.1.3.18. Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate
 +  1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei-, Hospital- und Forstverwaltung
 +  1.1.3.2. Bürgermeister und Rat: Ratskollegium
 +  1.1.3.20. Bürgermeister und Rat: Handel und Gewerbe
 +  1.1.3.21. Bürgermeister und Rat: Rostocker Distrikt
 +  1.1.3.22. Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe
 +  1.1.3.23. Bürgermeister und Rat: Warnemünde
 +  1.1.3.24. Bürgermeister und Rat: Schifffahrt, Hafen und Warnow
 +  1.1.3.25. Bürgermeister und Rat: Verkehr und Post
 +  1.1.3.26. Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler
 +  1.1.3.27. Bürgermeister und Rat: Versicherungen und Geldinstitute
 +  1.1.3.28. Bürgermeister und Rat: Steuer- und Finanzverwaltung
 +  1.1.3.29. Bürgermeister und Rat: Personalamt
 +  1.1.3.3. Bürgermeister und Rat: Kleine Ratsämter
 +  1.1.3.30. Bürgermeister und Rat: Stadtverwaltung 1933-1945
 +  1.1.3.4. Bürgermeister und Rat: Bedienstete, Organisation der Verwaltung
 +  1.1.3.5. Bürgermeister und Rat: Recht
 +  1.1.3.6. Bürgermeister und Rat: Heimat- und Bürgerrecht. Personenstandswesen. Persönliche und Rechtsangelegenheiten der Bürger
 +  1.1.3.7. Bürgermeister und Rat: Bürgerschaft
 +  1.1.3.8. Bürgermeister und Rat: Landesherrschaft
 +  1.1.3.9. Bürgermeister und Rat: Landtag, Ritter- und Landschaft
 +  1.1.6.2. Vormundschafts- und Nachlassgericht
 +  1.1.7. Polizeiamt
 +  1.1.8. Polizeipräsidium
 +  1.1.9. Straßenreinigungsamt
 +  1.2.1. Kaufmannskompanie
 +  1.2.10. Rostocker Brandkasse
 +  1.2.11. Stadtwerke
 +  1.2.12. Städtische Schlachthöfe
 +  1.2.13. Eisenwerk Draht-Bremer KG
 +  1.2.14. Geschäftsbücher Handel und Gewerbe
 +  1.2.15. Chemische Fabrik Witte und Nachfolgebetriebe
 +  1.2.16. Städtische Wollniederlage
 +  1.2.17. Wasserborngesellschaften
 +  1.2.18. F. Lange Maschinenfabrik KG
 +  1.2.19. "Neue Heimat" Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
 +  1.2.2. Krämerkompanie
 +  1.2.3. Brauerkompanie
 +  1.2.4. Schützenkompanien
 +  1.2.5. Korporation der Kaufmannschaft
 +  1.2.6. Kaufmannsarchive
 +  1.2.7. Handwerksämter
 +  1.2.8. Schiffer- und Kaufmannsgesellschaften
 +  1.2.9. Rostocker Sparkasse
 +  1.3.1. Vereine, Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen
 +  1.3.2. Kunstverein zu Rostock
 +  1.3.3. Verein für Rostocks Altertümer
 +  1.4.1. Paul Babendererde
 +  1.4.10. Hans Bernitt
 +  1.4.11. Christian Albert Freese
 +  1.4.12. Hans Arnold Gräbke
 +  1.4.13. Ludwig Jenss & Hermann Ehlers, Rechtsanwaltskanzlei
 +  1.4.14. Heinrich Nettelbladt
 +  1.4.15. Karl Koppmann
 +  1.4.16. Familie Lesenberg
 +  1.4.17. Familie Krause
 +  1.4.18. Vincent Heinrich Mann
 +  1.4.19. Magnus Maßmann
 +  1.4.20. Henriette und Ludwig Petersen
 +  1.4.21. Albert Reichmann
 +  1.4.22. Hans Seehase
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 +  1.4.24. Familie Witte
 +  1.4.3. Familie Beselin
 +  1.4.4. Ludwig Bachmann
 +  1.4.5. Familie Dragendorff
 +  1.4.6. Familie Eggerdes
 +  1.4.7. Familie Eggers
 +  1.4.8. Johann Christian Eschenbach
 +  1.4.9. Max von Falkenhayn
 +  2.1.0. Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945-1952)
 +  2.1.1. - 4.1. Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates (1945-1990)
 +  2.1.10. Rostock-Information
 +  2.1.11. Veranstaltungsdienst
 +  2.1.13.1 Kulturhistorisches Museum
 +  2.1.13.2. Schifffahrtsmuseum
 +  2.1.13.3. Schiffbaumuseum
 +  2.1.13.4. Kunsthalle
 +  2.1.14. Stadtkabinett für Kulturarbeit
 +  2.1.15. Zentrales Jugendklubhaus
 +  2.1.18. Hauptauftraggeber
 +  2.1.19. Büro für Stadtplanung
 +  2.1.2. Stadtbezirke
 +  2.1.22. Runder Tisch
 +  2.1.23. Schulen
 +  2.1.24. Seekammer der DDR: Havariesprüche
 +  2.1.3. Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen
 +  2.1.4. Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU)
 +  2.1.5. Amt für Arbeit
 +  2.1.6. Amtsgericht Rostock: Handels- und Genossenschaftsregister
 +  2.1.7. Schulaufsicht Rostock-Stadt
 +  2.1.8. Krankenhaus Südstadt
 +  2.1.9. Medizinisches Zentrum Mitte
 +  2.2.1. Rostocker Industriewerke
 +  2.2.2. Rostocker Schuhfabrik
 +  2.2.3. Rostocker Zündwarenfabrik
 +  2.2.6. Hinstorff Verlag
 +  2.2.9. Produktionsgenossenschaften des Handwerks
 +  2.3.3. Kulturbund Rostock
 +  3.1. Karten und Pläne
 +  3.9. Krausesche Fundchronik Rostocker und Mecklenburger Orte
Stadtarchiv Rostock
Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates (1945-1990)
Signatur: 2.1.1. - 4.1.
Laufzeit: 1945 - 1990
Findbucheinleitung:
Vorwort
Die Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates der Stadt zwischen 1945 und 1990 wurden auf Grund ihres speziellen Charakters separat verzeichnet und in die Datenbank aufgenommen. In der Archivtektonik gehören sie zum Bestand 2.1.1. Die Aktengruppe beinhaltet die Überlieferung der beiden höchsten kommunalen Gremien und ist eine wichtige Quelle für die Stadtgeschichte in der Zeit der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR. In den chronologisch nach Sitzungsdatum geführten Akten sind vor allem die Tagesordnungen, die Anwesenheitslisten, die Sitzungsprotokolle, die Informations- und Beschlussvorlagen und die Beschlüsse abgelegt worden. In den Protokollen der Stadtverordnetenversammlung finden sich außerdem die Referate. Der Neuaufbau der Stadtverwaltung nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus begann in Rostock mit dem Befehl Nr. 1 des sowjetischen Stadtkommandanten vom 5. Mai 1945. Der gesamte Staats- und Verwaltungsapparat wurde für aufgelöst erklärt, ein Frontbeauftragter des "Nationalkomitees Freies Deutschland" als neuer Oberbürgermeister eingesetzt. Die leitenden Funktionen in der Stadtverwaltung besetzte man aus den Reihen der zugelassenen Parteien KPD, SPD, CDU und LDP. Regelmäßige Ratssitzungen fanden seit dem Januar 1946 statt. Eine wichtige Zäsur für die demokratische Legitimation des neuen Rates markierte die Einrichtung des Stadtausschusses am 18. Dezember 1945, in dem Vertreter der Parteien beratend wirkten. Aus dem Stadtausschuss ging im Juli 1946 die Beratende Versammlung hervor. Die kommunale Selbstverwaltung gewann im September 1946 durch die "Demokratische Gemeindeverfassung" wieder ihr gesetzliches Fundament zurück. Auf dieser Grundlage fand am 15. September 1946 die erste freien Wahl zur Stadtverordnetenversammlung nach dem Krieg statt. Am 27. September 1946 konstituierte sich die Stadtverordnetenversammlung und bestätigte den Rat in seinem Amt.Der Umbau der Gesellschaft nach sowjetischem Muster hatte gravierende Auswirkungen auf die kommunale Verfassung. Als wichtiges Instrument zur Lenkung und Kontrolle der politischen Kräfte baute die SED seit Anfang 1950 systematisch die Nationale Front als Dachorganisation aller Parteien und Massenorganisationen aus. Die hinausgezögerten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung erfolgten am 15. Oktober 1950 erstmals im Zeichen der Einheitslisten der Nationalen Front. Die weitere Entwicklung war von dem Streben gekennzeichnet, die organisatorische Trennung von Staats- und Selbstverwaltung zu beseitigen und die kommunalen Körperschaften in ein zentralistisches System einzufügen. Die Zentralisierung nahm mit der Verwaltungsreform vom Juli 1952 Gestalt an, als die fünf Länder in der DDR aufgelöst und 15 Bezirke gebildet wurden. Die Einbindung der kommunalen Ebene in das zentralistische System erfolgte durch die am 8. Januar 1953 vom Ministerrat der DDR verabschiedeten Ordnungen über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordneten- und der Stadtbezirksversammlungen. Die Stadtverordnetenversammlung und der Rat mussten sich im Mai 1953 neu konstituieren. Die Abgeordneten und die Ratsmitglieder waren durch die Parteien und Massenorganisationen ernannt worden, auf eine Wahl verzichtete man. Das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen vom Januar 1957 regelte die verfassungsrechtliche Situation der Kommunen auf der Grundlage des als demokratisch deklarierten Zentralismus neu. Die Stadtverordnetenversammlung und der Rat wurden zu staatlichen Organen mit begrenzter Zuständigkeit, die sich den Weisungsbefugnissen der übergeordneten Stellen zu unterwerfen hatten. Nach sieben Jahren fand im Juni 1957 wieder eine Kommunalwahl statt.Entstanden war eine Struktur, die bis zum Ende der DDR prinzipiell erhalten blieb und die lediglich durch Erlasse des Staatsrates von 1961 und 1965 sowie durch die Gesetze über die örtlichen Volksvertretungen von 1973 und 1985 an die veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Stadtverordnetenversammlung galt auf kommunaler Ebene als oberstes Organ der sozialistischen Staatsmacht, sie sollte in eigener Verantwortung über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betrafen, entscheiden. Die beherrschende Stellung der SED sowie der zentralistische Aufbau von Partei und Staat schränkten die Wirkungsmöglichkeiten jedoch bis aufs äußerste ein. In der politischen Praxis dominierte der Rat der Stadt mit seinen Fachabteilungen die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung. Der Rat war einerseits die Bezeichnung für die gesamte Stadtverwaltung, andererseits Name für deren kollektives Führungsorgan, zuletzt bestehend aus 19 Ratsmitgliedern. Die Kommunalwahl vom 7. Mai 1989 sollte die letzten der DDR werden. Die tiefe Systemkrise, in die der Staat schon seit Jahren steckte, war unüberwindbar geworden. Im Herbst 1989 brachen die angestauten Probleme dann auf. Noch in der Illegalität formierte sich die Bürgerbewegung in neuen Parteien und Initiativen. Die SED musste der wachsenden Bedeutung der Opposition Rechnung tragen. Auf einer außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung am 6. November 1989 nahmen erstmals Vertreter der Bürgerbewegung Neues Forum teil. Das Herrschaftsmonopol der SED war aber längst noch nicht gebrochen. In einem zähen Ringen mussten die neuen politischen Vereinigungen der Staatspartei die Macht Stück für Stück entreißen. Eine qualitativ neue Stufe der demokratischen Kontrolle der alten Machtstrukturen erreichte die Bürgerbewegung erst mit der Einrichtung des Runden Tisches am 9. Dezember 1989. Der Runde Tisch übernahm die Aufgabe, bis zu den Kommunalwahlen die Tätigkeit von Rat und Stadtverordnetenversammlung zu beaufsichtigen. Die beiden städtischen Gremien durften ihre Entscheidungen nur noch mit seiner Zustimmung treffen. Es war eine Zeit der Doppelherrschaft. Mitte Februar 1990 entsandte der Runde Tisch sechs seiner Mitglieder als Stadträte ohne Geschäftsbereich in das Rathaus, am 26. März 1990 konnte der Oberbürgermeister zum Rücktritt gezwungen werden. Die von der Volkskammer der DDR am 17. Mai 1990 verabschiedete Kommunalverfassung stellte das kommunale Selbstverwaltungsrecht wieder her und war Grundlage für die am 6. Mai 1990 durchgeführte Kommunalwahl, die endgültig zur Ablösung von Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt führte.

aktualisiert am: 13.07.2021