-  Stadtarchiv Rostock
 +  1.0.1. Stadtverwaltung
 +  1.0.1. - U 4e Testamente
 +  1.0.2. Kirchen
 +  1.0.3. Klöster
 +  1.0.5. Korporationen und Stiftungen
 +  1.1.1. Hundertmänner
 +  1.1.10. Kämmerei und Hospitäler
 +  1.1.11. Forstverwaltung
 +  1.1.12.1. Gewett: Hafen und Schifffahrt
 +  1.1.12.2. Gewett: Ortsverwaltung Warnemünde
 +  1.1.12.3. Gewett: Handel und Gewerbe
 +  1.1.13. Bauamt
 +  1.1.14. Friedhofsverwaltung
 +  1.1.15. Finanzbehörden
 +  1.1.16. Militaria
 +  1.1.17.1. Geistliches Ministerium
 +  1.1.17.2. Superintendentur
 +  1.1.18.1. Kirchenpatronat
 +  1.1.18.2. Kirchenvorsteher
 +  1.1.18.3. Kirchenbücher und Kirchenbuchabschriften
 +  1.1.19.1. Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege
 +  1.1.19.2. Einrichtungen zu St. Katharinen
 +  1.1.19.3. St. Lazarus-Hospital
 +  1.1.19.4. Brökerstift
 +  1.1.19.5. Städtisches Krankenhaus
 +  1.1.2. Bürgervertretung
 +  1.1.20.1. Scholarchat und Patronat der höheren Schulen
 +  1.1.20.2. Städtische Schulverwaltung
 +  1.1.20.3. Gewerbeschulbehörde
 +  1.1.20.4. Elementarschulkommission
 +  1.1.20.5. Mecklenburgischer Schulrat Rostock
 +  1.1.21.1. Große Stadtschule
 +  1.1.21.2. Blücherschule, Schule bei den sieben Linden
 +  1.1.21.3. Lyzeum mit Studienanstalt, Lyzeum und Oberlyzeum
 +  1.1.21.4. Kleinkinder-Warteschulen
 +  1.1.21.5. Margareten- bzw. Borwinknabenschule
 +  1.1.22. Stadtarchiv
 +  1.1.23. Museumsverwaltung
 +  1.1.24. Musik- und Theaterverwaltung
 +  1.1.3.0. Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände
 +  1.1.3.1. Bürgermeister und Rat: Stadtbücher
 +  1.1.3.10. Bürgermeister und Rat: Hanseatica
 +  1.1.3.11. Bürgermeister und Rat: Polizei
 +  1.1.3.12. Bürgermeister und Rat: Kriegswesen
 +  1.1.3.13. Bürgermeister und Rat: Kirchenwesen, Kirchen, Klöster, Provisorate
 +  1.1.3.14. Bürgermeister und Rat: Bildung und Kultur
 +  1.1.3.15. Bürgermeister und Rat: Gesundheitswesen
 +  1.1.3.16. Bürgermeister und Rat: Armen- und Sozialwesen
 +  1.1.3.17. Bürgermeister und Rat: Friedhofs- und Bestattungswesen
 +  1.1.3.18. Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate
 +  1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei-, Hospital- und Forstverwaltung
 +  1.1.3.2. Bürgermeister und Rat: Ratskollegium
 +  1.1.3.20. Bürgermeister und Rat: Handel und Gewerbe
 +  1.1.3.21. Bürgermeister und Rat: Rostocker Distrikt
 +  1.1.3.22. Bürgermeister und Rat: Bauwesen, Versorgungsbetriebe
 +  1.1.3.23. Bürgermeister und Rat: Warnemünde
 +  1.1.3.24. Bürgermeister und Rat: Schifffahrt, Hafen und Warnow
 +  1.1.3.25. Bürgermeister und Rat: Verkehr und Post
 +  1.1.3.26. Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler
 +  1.1.3.27. Bürgermeister und Rat: Versicherungen und Geldinstitute
 +  1.1.3.28. Bürgermeister und Rat: Steuer- und Finanzverwaltung
 +  1.1.3.29. Bürgermeister und Rat: Personalamt
 +  1.1.3.3. Bürgermeister und Rat: Kleine Ratsämter
 +  1.1.3.30. Bürgermeister und Rat: Stadtverwaltung 1933-1945
 +  1.1.3.4. Bürgermeister und Rat: Bedienstete, Organisation der Verwaltung
 +  1.1.3.5. Bürgermeister und Rat: Recht
 +  1.1.3.6. Bürgermeister und Rat: Heimat- und Bürgerrecht. Personenstandswesen. Persönliche und Rechtsangelegenheiten der Bürger
 +  1.1.3.7. Bürgermeister und Rat: Bürgerschaft
 +  1.1.3.8. Bürgermeister und Rat: Landesherrschaft
 +  1.1.3.9. Bürgermeister und Rat: Landtag, Ritter- und Landschaft
 +  1.1.6.2. Vormundschafts- und Nachlassgericht
 +  1.1.7. Polizeiamt
 +  1.1.8. Polizeipräsidium
 +  1.1.9. Straßenreinigungsamt
 +  1.2.1. Kaufmannskompanie
 +  1.2.10. Rostocker Brandkasse
 +  1.2.11. Stadtwerke
 +  1.2.12. Städtische Schlachthöfe
 +  1.2.13. Eisenwerk Draht-Bremer KG
 +  1.2.14. Geschäftsbücher Handel und Gewerbe
 +  1.2.15. Chemische Fabrik Witte und Nachfolgebetriebe
 +  1.2.16. Städtische Wollniederlage
 +  1.2.17. Wasserborngesellschaften
 +  1.2.18. F. Lange Maschinenfabrik KG
 +  1.2.19. "Neue Heimat" Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
 +  1.2.2. Krämerkompanie
 +  1.2.3. Brauerkompanie
 +  1.2.4. Schützenkompanien
 +  1.2.5. Korporation der Kaufmannschaft
 +  1.2.6. Kaufmannsarchive
 +  1.2.7. Handwerksämter
 +  1.2.8. Schiffer- und Kaufmannsgesellschaften
 +  1.2.9. Rostocker Sparkasse
 +  1.3.1. Vereine, Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen
 +  1.3.2. Kunstverein zu Rostock
 +  1.3.3. Verein für Rostocks Altertümer
 +  1.4.1. Paul Babendererde
 +  1.4.10. Hans Bernitt
 +  1.4.11. Christian Albert Freese
 +  1.4.12. Hans Arnold Gräbke
 +  1.4.13. Ludwig Jenss & Hermann Ehlers, Rechtsanwaltskanzlei
 +  1.4.14. Heinrich Nettelbladt
 +  1.4.15. Karl Koppmann
 +  1.4.16. Familie Lesenberg
 +  1.4.17. Familie Krause
 +  1.4.18. Vincent Heinrich Mann
 +  1.4.19. Magnus Maßmann
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 +  1.4.23. Georg Christian Warningck
 +  1.4.24. Familie Witte
 +  1.4.3. Familie Beselin
 +  1.4.4. Ludwig Bachmann
 +  1.4.5. Familie Dragendorff
 +  1.4.6. Familie Eggerdes
 +  1.4.7. Familie Eggers
 +  1.4.8. Johann Christian Eschenbach
 +  1.4.9. Max von Falkenhayn
 +  2.1.0. Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945-1952)
 +  2.1.1. - 4.1. Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates (1945-1990)
 +  2.1.10. Rostock-Information
 +  2.1.11. Veranstaltungsdienst
 +  2.1.13.1 Kulturhistorisches Museum
 +  2.1.13.2. Schifffahrtsmuseum
 +  2.1.13.3. Schiffbaumuseum
 +  2.1.13.4. Kunsthalle
 +  2.1.14. Stadtkabinett für Kulturarbeit
 +  2.1.15. Zentrales Jugendklubhaus
 +  2.1.18. Hauptauftraggeber
 +  2.1.19. Büro für Stadtplanung
 +  2.1.2. Stadtbezirke
 +  2.1.22. Runder Tisch
 +  2.1.23. Schulen
 +  2.1.24. Seekammer der DDR: Havariesprüche
 +  2.1.3. Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen
 +  2.1.4. Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU)
 +  2.1.5. Amt für Arbeit
 +  2.1.6. Amtsgericht Rostock: Handels- und Genossenschaftsregister
 +  2.1.7. Schulaufsicht Rostock-Stadt
 +  2.1.8. Krankenhaus Südstadt
 +  2.1.9. Medizinisches Zentrum Mitte
 +  2.2.1. Rostocker Industriewerke
 +  2.2.2. Rostocker Schuhfabrik
 +  2.2.3. Rostocker Zündwarenfabrik
 +  2.2.6. Hinstorff Verlag
 +  2.2.9. Produktionsgenossenschaften des Handwerks
 +  2.3.3. Kulturbund Rostock
 +  3.1. Karten und Pläne
 +  3.9. Krausesche Fundchronik Rostocker und Mecklenburger Orte
Stadtarchiv Rostock
Bürgermeister und Rat: Polizei
Signatur: 1.1.3.11.
Laufzeit: 1492 - 1941
Findbucheinleitung:
Vorwort
Die Ausübung der Polizeigewalt gehörte zu den Privilegien der Stadt Rostock, die es dem Rat in eigener Zuständigkeit erlaubte, für alle Bereiche des städtischen Lebens Verordnungen zu erlassen. In den landesherrlichen Polizei- und Landordnungen von 1516, 1542, 1562 und 1572 hatten die mecklenburgischen Herzöge ihren gestiegenen Anspruch geltend gemacht, auf die Lebens- und Verhaltensweisen ihrer Untertanen regulierend und disziplinierend einwirken zu wollen. Die städtischen Obrigkeiten wurden angehalten, nach diesen Ordnungen zu handeln. Unter diesem Eindruck veröffentlichte der Rat 1538 eine erste - nicht überlieferte - Polizeiordnung, mit der er zugleich seine eigene Hoheit auf diesem Gebiet bekräftigte. Der Erbvertrag vom 21. September 1573 machte der Stadt die Aufstellung einer "guten, christlichen, ehrbaren und billigen Polizei- und Gerichtsordnung", die sich an den landesherrlichen Ordnungen zu orientieren hatte, zur Pflicht. Unter dem 14. April 1576 lag die Polizeiordnung des Rates mit ihren 59 Paragrafen schließlich vor. Mit einer Vielzahl von einzelnen Verordnungen steigerte der Rat in der Folgezeit seine Maßnahmen zur Herstellung einer "guten Policey", reagierte auf Nichteinhaltung mit Strafen. Regelungen zur Gassenreinhaltung, zu Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindelbierfeiern, Trauerbegängnissen oder zur Feuerabwehr nahmen Einfluss auf das alltägliche Leben der Menschen. Es bildete sich ein umfassender Katalog an Verordnungen und Restriktionen heraus. Der sozialen Disziplinierung diente auch die Einrichtung des Zucht- und Werkhauses im früheren Katharinenkloster im Jahr 1728. Mit der erneuerten und verbesserten Polizeiordnung von 1757 erreichte das Bemühen des Rates im Kampf gegen die "fast von Tage zu Tage Überhand nehmenden Missbräuche und Ausschweifungen" eine neue Qualität. Zur Etablierung einer speziellen Polizeibehörde kam es jedoch nicht, Verstöße wurden weiter durch die einzelnen Ratsämter geahndet. Der Erbvertrag vom 13. Mai 1788 bestätigte die Befugnis der Stadt, ohne Einmischung der Landesherrschaft eigene Polizeiverfügungen zu erlassen, die Befolgung der Landespolizeiverordnungen vorausgesetzt. Zugleich gestand Herzog Friedrich Franz I. der Stadt die Aufstellung von dreißig Polizeiwächtern zu. Mit dem Aufbau der Polizeiwache begann ein längerer Prozess der Institutionalisierung des Polizeiwesens. 1795 wurden in der "Neuen Monatsschrift für und von Mecklenburg" gravierende Mängel bei der Ausübung der Polizei, insbesondere bei der Durchsetzung der vorhandenen Verordnungen, benannt. Kritikpunkte waren die fehlende Überwachung der Brot- und Fleischpreise, der Unrat in den Straßen, das Bettelunwesen, die mangelnde Feuersicherheit, der nächtliche Gesang der Handwerksgesellen auf den Straßen, der Aufkauf von Lebensmitteln vor den Stadttoren, das Rasen der Müller, Strand- und Sandfahrer mit den Pferdewagen, die Vernachlässigung der Aufsicht über den Schulbesuch. Erst mit der Einrichtung des Polizeibüros zum 1. April 1817 trat ein grundsätzlicher Wandel ein. Mit der "Ordnung der Polizeigewalt" vom 14. Dezember 1825 erhielt die behördliche Ausprägung feste Strukturen und definierte Kompetenzen. Das Polizeiamt übernahm die obrigkeitlichen Aufgaben zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, das Polizei-Administrationskollegium war verantwortlich für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gassenbeleuchtung, Straßenbauten, Kanalisation und Parkanlagen. Den beiden Organen standen ein Direktor und ein Assessor vor, die dem Rat angehörten. Das Polizeiamt verfügte auch über Strafgewalt, nur so war die Durchsetzung der zahlreichen Verordnungen zu gewährleisten. Zur Aufgabenerledigung wurde ein umfangreicher Apparat aus Verwaltungsbeamten (Sekretäre, Schreiber) und Sicherheitsbeamten (Kommissare, Wachtmeister, Schutzleute, Wächter, Gefangenenwärter) aufgebaut. Die städtische Polizeigewalt blieb auch nach der Reichseinigung von 1871 uneingeschränkt bestehen, zunehmend entwickelten sich aber die von Reich oder vom Land erlassenen Gesetze und Vorschriften zur Richtschnur für die polizeiliche Arbeit. Mit Gründung der mecklenburgischen Ordnungspolizei im Jahr 1921 wurde die staatliche Polizeipräsenz wesentlich verstärkt. Das städtische Polizeiamt wurde schließlich im Zuge der von den Nationalsozialisten vorangetriebenen Zentralisierung des Polizeiapparates am 1. April 1937 durch das staatliche Polizeipräsidium abgelöst. Der Stadt Rostock blieben lediglich Funktionen als Ortspolizeibehörde.

aktualisiert am: 13.07.2021