-  Stadtarchiv Rostock
 +  1.0.1. Stadtverwaltung
 +  1.0.1. - U 4e Testamente
 +  1.0.2. Kirchen
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 +  1.1.17.1. Geistliches Ministerium
 +  1.1.17.2. Superintendentur
 +  1.1.18.1. Kirchenpatronat
 +  1.1.18.2. Kirchenvorsteher
 +  1.1.18.3. Kirchenbücher und Kirchenbuchabschriften
 +  1.1.19.1. Armenfürsorge und Wohlfahrtspflege
 +  1.1.19.2. Einrichtungen zu St. Katharinen
 +  1.1.19.3. St. Lazarus-Hospital
 +  1.1.19.4. Brökerstift
 +  1.1.19.5. Städtisches Krankenhaus
 +  1.1.2. Bürgervertretung
 +  1.1.20.1. Scholarchat und Patronat der höheren Schulen
 +  1.1.20.2. Städtische Schulverwaltung
 +  1.1.20.3. Gewerbeschulbehörde
 +  1.1.20.4. Elementarschulkommission
 +  1.1.20.5. Mecklenburgischer Schulrat Rostock
 +  1.1.21.1. Große Stadtschule
 +  1.1.21.2. Blücherschule, Schule bei den sieben Linden
 +  1.1.21.3. Lyzeum mit Studienanstalt, Lyzeum und Oberlyzeum
 +  1.1.21.4. Kleinkinder-Warteschulen
 +  1.1.21.5. Margareten- bzw. Borwinknabenschule
 +  1.1.22. Stadtarchiv
 +  1.1.23. Museumsverwaltung
 +  1.1.24. Musik- und Theaterverwaltung
 +  1.1.3.0. Bürgermeister und Rat: Rostocker Sammelbände
 +  1.1.3.1. Bürgermeister und Rat: Stadtbücher
 +  1.1.3.10. Bürgermeister und Rat: Hanseatica
 +  1.1.3.11. Bürgermeister und Rat: Polizei
 +  1.1.3.12. Bürgermeister und Rat: Kriegswesen
 +  1.1.3.13. Bürgermeister und Rat: Kirchenwesen, Kirchen, Klöster, Provisorate
 +  1.1.3.14. Bürgermeister und Rat: Bildung und Kultur
 +  1.1.3.15. Bürgermeister und Rat: Gesundheitswesen
 +  1.1.3.16. Bürgermeister und Rat: Armen- und Sozialwesen
 +  1.1.3.17. Bürgermeister und Rat: Friedhofs- und Bestattungswesen
 +  1.1.3.18. Bürgermeister und Rat: Stiftungen und Legate
 +  1.1.3.19. Bürgermeister und Rat: Kämmerei-, Hospital- und Forstverwaltung
 +  1.1.3.2. Bürgermeister und Rat: Ratskollegium
 +  1.1.3.20. Bürgermeister und Rat: Handel und Gewerbe
 +  1.1.3.21. Bürgermeister und Rat: Rostocker Distrikt
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 +  1.1.3.24. Bürgermeister und Rat: Schifffahrt, Hafen und Warnow
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 +  1.1.3.26. Bürgermeister und Rat: Vereine, Ehrungen, auswärtige Denkmäler
 +  1.1.3.27. Bürgermeister und Rat: Versicherungen und Geldinstitute
 +  1.1.3.28. Bürgermeister und Rat: Steuer- und Finanzverwaltung
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 +  1.1.3.3. Bürgermeister und Rat: Kleine Ratsämter
 +  1.1.3.30. Bürgermeister und Rat: Stadtverwaltung 1933-1945
 +  1.1.3.4. Bürgermeister und Rat: Bedienstete, Organisation der Verwaltung
 +  1.1.3.5. Bürgermeister und Rat: Recht
 +  1.1.3.6. Bürgermeister und Rat: Heimat- und Bürgerrecht. Personenstandswesen. Persönliche und Rechtsangelegenheiten der Bürger
 +  1.1.3.7. Bürgermeister und Rat: Bürgerschaft
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 +  1.1.3.9. Bürgermeister und Rat: Landtag, Ritter- und Landschaft
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 +  1.1.8. Polizeipräsidium
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 +  1.2.1. Kaufmannskompanie
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 +  1.2.11. Stadtwerke
 +  1.2.12. Städtische Schlachthöfe
 +  1.2.13. Eisenwerk Draht-Bremer KG
 +  1.2.14. Geschäftsbücher Handel und Gewerbe
 +  1.2.15. Chemische Fabrik Witte und Nachfolgebetriebe
 +  1.2.16. Städtische Wollniederlage
 +  1.2.17. Wasserborngesellschaften
 +  1.2.18. F. Lange Maschinenfabrik KG
 +  1.2.19. "Neue Heimat" Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
 +  1.2.2. Krämerkompanie
 +  1.2.3. Brauerkompanie
 +  1.2.4. Schützenkompanien
 +  1.2.5. Korporation der Kaufmannschaft
 +  1.2.6. Kaufmannsarchive
 +  1.2.7. Handwerksämter
 +  1.2.8. Schiffer- und Kaufmannsgesellschaften
 +  1.2.9. Rostocker Sparkasse
 +  1.3.1. Vereine, Leichen- und Witwenkassen, Veranstaltungen, Jubiläen
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 +  1.4.7. Familie Eggers
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 +  1.4.9. Max von Falkenhayn
 +  2.1.0. Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945-1952)
 +  2.1.1. - 4.1. Protokolle der Stadtverordnetenversammlung und des Rates (1945-1990)
 +  2.1.10. Rostock-Information
 +  2.1.11. Veranstaltungsdienst
 +  2.1.13.1 Kulturhistorisches Museum
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 +  2.1.14. Stadtkabinett für Kulturarbeit
 +  2.1.15. Zentrales Jugendklubhaus
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 +  2.1.19. Büro für Stadtplanung
 +  2.1.2. Stadtbezirke
 +  2.1.22. Runder Tisch
 +  2.1.23. Schulen
 +  2.1.24. Seekammer der DDR: Havariesprüche
 +  2.1.3. Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen
 +  2.1.4. Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU)
 +  2.1.5. Amt für Arbeit
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 +  2.1.7. Schulaufsicht Rostock-Stadt
 +  2.1.8. Krankenhaus Südstadt
 +  2.1.9. Medizinisches Zentrum Mitte
 +  2.2.1. Rostocker Industriewerke
 +  2.2.2. Rostocker Schuhfabrik
 +  2.2.3. Rostocker Zündwarenfabrik
 +  2.2.6. Hinstorff Verlag
 +  2.2.9. Produktionsgenossenschaften des Handwerks
 +  2.3.3. Kulturbund Rostock
 +  3.1. Karten und Pläne
 +  3.9. Krausesche Fundchronik Rostocker und Mecklenburger Orte
Stadtarchiv Rostock
Einrichtungen zu St. Katharinen
Signatur: 1.1.19.2.
Laufzeit: 1520 - 1953
Findbucheinleitung:
Vorwort
Das mittelalterliche Kloster St. Katharinen gehörte zum Bettelmönchsorden der Franziskaner, deren Regeln auf Armut und Besitzlosigkeit orientierten. Nach Reformation entwickelte sich der Gebäudekomplex in der Altstadt zur Heimstatt für verschiedene soziale Einrichtungen. Diese Funktion sollte das ehemalige Kloster für über 450 Jahre übernehmen. Unmittelbar nach der Reformation richtete der Rostocker Rat 1534 hier zunächst ein Armenhaus ein, in dem bis zu 80 Personen Unterkunft und Kost erhalten haben sollen. Vermutlich waren sie im westlichen Gebäudezug untergekommen. Das Armenhaus stand in enger Beziehung zur Pfarrkirche St. Katharinen, die zunächst von St. Petri mitverwaltet wurde. 1574 bekam St. Katharinen mit Nikolaus Gryse den ersten eigenen Prediger. Er bekleidete das Amt bis 1614. Im Frühjahr 1623 begannen Rat und Bürgerschaft, das Armenhaus nach dem Vorbild anderer Städte in ein Haus für arme Kinder und Waisen umzuwandeln. Die bisherigen 52 Insassen wurden darum auf die Armenhäuser in der Stadt verteilt.Der Rat hatte die Bürger vor Beginn des Umbaus zur finanziellen Unterstützung aufgerufen. Am 21. April 1623 begannen die Arbeiten, am 26. Januar 1624 verabschiedeten Rat und Hundertmännerkollegium die Instruktion für die Vorsteher des Waisenhauses. Im Laufe des Jahres 1624 konnten die ersten 52 Jungen und Mädchen aufgenommen werden. Aufnahme fanden elternlose Kinder, aber auch Kinder aus verarmten Familien, die vor dem Leben auf der Straße, Verwahrlosung und Bettelei bewahrt werden sollten. Die Kinder mussten älter als 5 Jahre sein, jüngere wurden bei Bedarf zunächst in andere Familien gegeben. Mit der Konfirmation verließen sie in der Regel das Haus. Die Leitung des Waisenhauses übernahmen drei Vorsteher aus dem Kreis der Bürgerschaft, die insbesondere Einnahmen, Ausgaben, Gebäude und Personal zu verwalten hatten. Verantwortlich waren die Vorsteher den drei Bürgermeistern, die als Patrone die Aufsicht führten und denen die jährlichen Rechnungen vorzulegen waren. Der Pastor an St. Katharinen war für die Seelsorge im Waisenhaus zuständig. Zum Personal zählten der Ökonomus, der Küster, der Pförtner und die Pflegefrauen. An finanziellen Mitteln standen Zahlungen aus Renten und angelegten Geldern zur Verfügung, dazu kamen Legate, Vermächtnisse sowie Einnahmen aus Kollekten und Sammelbüchsen. Ein wesentlicher Einschnitt war der Stadtbrand von 1677, der das Langhaus der Kirche und auch das Waisenhaus schwer beschädigte. Die Kirche wurde nur im Chor wiedererrichtet. Mit der Weihe der Kirche 1684 fand der Wiederaufbau seinen Abschluss. Mit dem Brand büßten Kirche und Waisenhaus wichtige Einkünfte ein. Das hatte zur Folge, dass an St. Katharinen kein eigener Geistlicher mehr berufen wurde, sondern der Diakon von St. Petri das Pastorat mit übernahm. Für das Waisenhaus beliefen sich die Einnahmen schließlich auf eine Summe, die die Aufnahme von nicht mehr als 25 bis 30 Kindern erlaubte. Das Waisenhaus beschränkte sich auf den westlichen Teil des Gebäudekomplexes. Die Reform der städtischen Armenordnung im Jahr 1803 führte schließlich zur Auflösung des Waisenhauses. In den frei gewordenen Gebäudeteil zog bis zu ihrer Schließung 1878 die neu geschaffene Armenschule ein. Im östlichen Teil der Anlage war bereits 1728 ein Zucht- und Werkhaus entstanden, in das herumziehende Bettler und Arbeitsunwillige, aber auch Verschwender und Müßiggänger eingeliefert wurden. Durch Arbeitserziehung sollte eine Änderung des Lebenswandels bewirkt werden. Im Zucht- und Werkhaus waren auch die Geisteskranken untergebracht. Die Unterbringung der Geisteskranken im Zucht- und Werkhaus erwies sich jedoch als ungeeignet und entsprach nicht den medizinischen Anforderungen. Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Situation bot sich schließlich in der Katharinenkirche an, in der seit Sommer 1807 keine Gottesdienste mehr stattfanden. Die Kirche war während der napoleonischen Kriege von den Franzosen als Lazarett genutzt und am 4. November 1808 säkularisiert worden. 1823 kaufte das Zucht- und Werkhaus das ehemalige Kirchengebäude, um hier eine separate Irrenanstalt einzurichten, die 1825 unter dem Namen St. Katharinenstiftung eröffnet wurde. Die Etagen und Räume wurden im ehemaligen Kirchenchor in den Folgejahren weiter ausgebaut. Ein Anstaltsarzt übernahm die medizinische Betreuung, Aufwärter die sonstige Versorgung der Kranken. Diese sollten nicht nur verwahrt, sondern auch geheilt werden. Die Kranken waren nach der Höhe der gezahlten Beiträge in drei Klassen geteilt. Eine administrative Trennung der Irrenanstalt vom Zucht- und Werkhaus erfolgte zunächst jedoch nicht. In beiden Einrichtungen befanden sich Geisteskranke, beide Anstalten standen unter gemeinsamer Verwaltung. Erst nach der Reorganisation 1855 bekam die Irrenanstalt auch eine eigene Direktion, blieb mit der zum Arbeitshaus umfunktionierten Besserungsanstalt aber noch in gemeinschaftlicher Verwaltung. Das änderte sich erst 1890, als das Arbeitshaus einen Neubau bezog und die Irrenanstalt den Westflügel mit übernahm. Seit Eröffnung Universitätsnervenklinik 1896 ging die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der städtischen Irrenanstalt jedoch zunehmend verloren. Die St. Katharinenstiftung wurde darum zum 1. Juli 1920 in ein städtisches Altersheim umgewandelt. In dieser Funktion bestand die Einrichtung bis 1991 fort.

aktualisiert am: 13.07.2021